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Miete minimieren/ ausgleichen

G

Gelöscht 5176

Gast
@Bodenschatz:
ich weiß nicht wie das mit den GEZ in anderen Staaten ist - ich kann nur von Deutschland sprechen.

Es ist mittlerweile furzegal ob erster oder zweiter Wohnsitz - du zahlst GEZ, auch wenn du keinen TV hast.
Ich habe eine Wohnung in einer anderen Stadt, die ich ab und an nutze. Laut Stadt brauche ich mich nicht mal mit Zweitwohnsitz dort anzumelden - GEZ zahle ich aber jeden Monat.
Glaube es mir - so kurios sind die Gesetze.

Als Mieter einer Wohnung musst du dich anmelden.
Die GEZ fragen mittlerweile bei den Stromanbietern die Daten ab.
Meine Tochter hatte ihren ersten Wohnsitz hier bei mir. Ihre Wohnung in Nürnberg (Studienort) benutzte sie nur an 2 Tagen die Woche.
Sie hatte weder Telefon, noch ein Klingelschild an der Tür, noch sonst was. Trotzdem schaffte es die GEZ sich bei uns an ihrem Hauptwohnsitz zu melden.
ich war baff, wo diese ihre Daten her hatten. Die einzige Möglichkeit bestand über den Stromanbieter. Wir konfrontierten diesen damit - und ja, sie hatten die Daten unrechtmäßig weitergegeben. (vermutlich verkauft)
Zwischenzeitlich hat sich aber der Gesetzgeber dazu entschlossen, dass jeder Haushalt eine GEZ Gebühr abführen muss. Sie wenden sich an den Wohnungseigentümer.
Glaubst du wirklich der verschweigt, dass er vermietet hat? Dann müsste doch er löhnen....
Also in der BRD keine Chance die GEZ zu umgehen.
:)
 

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Mitglied
@Bodenschatz:

mit den GEZ liegst du falsch.
Sobald du wo gemeldet bist, bist du GEZ pflichtig. Da gibt es mittlerweile kein Wenn und Aber.
Es ist auch furzegal ob du einen TV Gerät hast oder nicht.
Dieses Gesetz gibt es seit einigen Jahren.
Jeder Haushalt zahlt und damit hat es sich.
Und wenn ich nur einmal im Jahr meine FW nutze - ich zahlte trotzdem dort auch das ganze Jahr.

Zur Miete:
Ich kann meinen Mieter nicht vorschreiben, mit wie vielen Mitmenschen er in der Wohnung lebt, solange die Wohnung nicht überbelegt ist. No way. Da kann ich meine Wohnung tausendmal an eine einzelne Person vermieten und das auch schriftlich fixieren. Der Mieter hat das Recht seinen Lebenspartner und Angehörige aufzunehmen - solange die Wohnung wie gesagt nicht überbelegt ist. Die Miete darf ich deshalb nicht erhöhen. Eventuell macht es sich bei den Nebenkosten bemerkbar, weil dein Verbrauch dann höher ist, oder weil im Mietvertrag geregelt ist, dass zum Bsp Wasserverbrauch nach Personen im Haushalt abgerechnet wird, oder pro Person soundsoviel für die Mülltonne bezahlt werden muss.

Deine Idee weniger Miete zu zahlen weil du selten da bist, finde ich amüsant. Was geht mich das als Vermieter an? Ich stelle den Wohnraum zur Verfügung - und der Mieter zahlt den Mietzins. Kuriose Gedanken.

Wenn also mehr auf deinem Konto bleiben soll, heißt es den Lebensstil nach unten schrauben, dann bleibt mehr auf dem Konto.
Da kommt eigentlich jeder selbst drauf und braucht keine andere Menschen.
Aber du hast dein Ziel erreicht - wir diskutieren über deine Hirngespinste:)
Erst einmal danke Ich dir für deinen Beitrag, allerdings hast du mich nicht ganz verstanden. Es ging nicht darum meinen Vermieter zu verarschen oder irgendwelche seltsamen gründe meinem Mieter vorzutragen warum Ich ja eine Mietsenkung wollte. Vielmehr ging es um Out of the Box Gedanken. Vielleicht hat ja irgendwer mal ne "coole" Idee gehabt um mit seinem Vermieter in beiderseitigen Interesse/ Gewinn was auszuhandeln oder was auch immer. Allerdings war das auch nur ein Beispiel und Ich habe bereits erwähnt das Ich eine Mietsenkung an sich doch für äußerst unrealistisch halte.
Ich versuche hier Gedanken von Menschen zu erhaschen, die jenseits meiner Vorstellungskraft liegen, Gedanken und Ideen über die Ich alleine nicht oder schwer stoßen würde. Ja, 90% der Kommentare hier sind mir bekannt, bewusst aber das ändert nichts daran das Ich den Menschen trotzdem Dankbar für Ihre Ideen bin.
Ich möchte hier dazu lernen. Nicht Hirngespinnste verbreiten.

Was meine Existenz Standarts angeht:
600€ - Fixkosten (Miete, Internet, Telefon, Versicherungen)
150€ - Nahrung
ca. 150€ (aufs Jahr gerechnet) sonstige ausgaben pro Monat
 
G

Gelöscht 5176

Gast
@Bodenschatz
zu deinen Gedanken mit den Nebenkosten:
Pech, so ist das halt und zwar vollkommen zu Recht.
Ich zahle auch anteilmäßig die Nebenkosten für meine Wohnung, die ich nur sporadisch nutze.
Als Inhaber einer EG sogar den Aufzug, den ich noch nie benutzt habe.
So ist das halt - die anderen können nichts dafür, dass ich mir den Luxus leiste eine Wohnung dort zu unterhalten.
ce la Vie....Keiner zwingt uns eine Wohnung zu unterhalten, die wir eigentlich gar nicht brauchen.
Wem es zu teuer ist - der muss die Wohnung aufgeben.
Jammern auf hohem Niveau, oder?
 
K

Kartoffelpü

Gast
@Bodenschatz:
ich weiß nicht wie das mit den GEZ in anderen Staaten ist - ich kann nur von Deutschland sprechen.


:)
Die 'GEZ' (=Gebühreneinzugszentrale) gibt es schon seit 2013 nicht mehr.

Seither sind es auch keine Rundfunkgebühren mehr, sondern Rundfunkbeiträge, und die werden vom Beitragsservice eingezogen.

Und seit einem entsprechenden Urteil kann man, wenn man in einer Haupt- und einer Nebenwohnung angemeldet ist, sich bezüglich der Nebenwohnung vom Beitrag befreien lassen (was dem TE natürlich nix nützt, ich wollte es nur nicht ungesagt lassen, da Gigi was anderes geschrieben hat)
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 5176

Gast
@Kartoffelpü,
dein Post hat mich sprachlos gemacht - du hast Recht!
Seit Mitte 2018 hätte ich für meine EW demnach nicht mehr löhnen müssen, da ich Beiträge bereits bei meinem Haus entrichte.

Da werde ich morgen sofort nachhaken. Danke schön!!
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Hallo Never,

Ich wollte noch mal darauf zurück kommen, ob Du zu dem Entschluss gekommen bist, ein Recht auf Untermiete zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Du hattest Dich dazu nicht geäußert, jedoch wäre das vermutlich genau der größte Posten, den Du sparen kannst.

Nicht umsonst ergibt sich aus Eingabe des folgenden Urteils in die Suchmaschine
Urteil vom 11.06.2014. zu AZ VIII ZR 349/13
dass der BGH einem Ehepaar zu dessen Plan zugestimmt hat, eine längere Zeit im Ausland verbringen zu dürfen. Sie hatten daher ein berechtigtes Interesse nachgewiesen. Die Untervermietung wurde verweigert, der Vermieter wurde zu Ersatz des Schadens verurteilt.

Ich halte somit daran fest, dass Du ebenfalls ein berechtigtes Interesse haben könntest, wenn Du beruflich bedingt (10Monate?) nicht in der Wohnung wohnen kannst.

Ganz nebenbei übernehmen die Untermieter natürlich als Wohnungsinhaber die Rundfunkgebühr, und mit Deiner vorübergehenden Abmeldung für die Zeit der Abwesenheit gäbe es dann auch keinen Raum für Diskussionen, wer als Wohnungsinhaber beitragspflichtig ist.

Eine Beitragspflicht für einen kompletten Jahreszeitraum (angemeldet/abgemeldet für 2 Monate) kann es natürlich nicht geben, da die Beitragspflicht gesetzlich auf den Monatszeitraum definiert ist und damit 17,50Euro je Monat beträgt. Alles andere würde auch keinen Sinn machen, da jeder, der umzieht, ansonsten einen Jahresbeitrag für die alte sowie die neue Wohnung bezahlen müsste.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Sprich doch nochmal mit dem Vermieter, ob Du Deine Wohnung nicht zwischenvermieten kannst: Erkläre ihm halt mal die Situation, dass Du monatelang weg bist und in der Zeit die Wohnung gerne zwischenvermieten würdest. Mach Dich doch mal beim Miterbund schlau, ob er Dir das überhaupt verbieten dürfte.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
TV Gebührenbefreiung für Nebenwohnungen:
Ist ja ein schlechter Scherz.
Laut Stadt musste ich mich nicht anmelden, weil ich mich so selten in dieser Wohnung befände und sowieso keine Zweitwohnsitzsteuer in dieser Stadt fällig wäre.

Laut Beitragsservice muss ich diese Wohnung jedoch als Zweitwohnung anmelden, damit ich keine Beitrage zahlen muss.
Ich muss mich erst anmelden und dann kann ich einen Antrag auf Befreiung stellen. Witzig....

Zu eurem Thema: Untervermietung, kann der Vermieter nicht generell ausschließen. Das ist schon ok.
Aber bedenkt: der Hauptmieter ist der, der gegenüber dem Vermieter haftet. Szenario: der Hauptmieter kommt zurück und der Untermieter streicht die Segel nicht - klasse, dann kann ich den Typen erst mal rausklagen.
Zahlt der Untermieter nichts, ist der Hauptmieter der Depp-der Vermieter will die Nebenkosten vom Hauptmieter.
Aber jeder muss wissen auf was er sich einlässt.
 

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