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Müssen ich oder mein Ehepartner für evtl. Pflege meines Vaters aufkommen?

Sarnade

Aktives Mitglied
Man gibt zu gleichen Teilen. Bist du weniger wert? Was soll das?
Ja, dann ist aber der Hof futsch. So denkt der Vater.

So denken auch viele Eltern in Bezug auf ihre Häuser. Meines Erachtens sollte Hauseigentümern klar sein, dass ihr Haus im Regelfall nach ihrem Tod verkauft wird. Es sei denn, ihr vor Ort wohnendes Einzelkind übernimmt das Haus, oder jemand von den Erben ist in der Lage, die Miterben auszuzahlen. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel und kommt am ehesten noch in ländlichen Gegenden vor.

Manche haben auch so viele Häuser, wie sie Kinder haben. Aber jedes bebaute Grundstück ist von unterschiedlichem Wert. Das kann dann dennoch Gezänk geben, selbst wenn sie die Häuser den Kindern schon zu Lebzeiten im Wege einer Schenkung überschreiben.

Leute, die gut verdienen und verheiratet sind, bauen oder kaufen heute meist selbst ein Haus und wohnen oft auch weit von ihrem Heimatort entfernt. Sie sind an der Übernahme ihres Elternhauses gar nicht mehr interessiert. Auch das muss den Eltern klar sein. Ältere Leute neigen oft dazu, ihre Kinder moralisch unter Druck zu setzen, mit dem Argument, wie sehr sie sich für das Haus abrackern mussten. Stimmt oft auch. Aber das gibt ihnen dennoch nicht das Recht, den erwachsenen Kindern vorzuschreiben, wo sie zu wohnen haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Blume444

Mitglied
Wie ist denn der aktuelle Stand ?

Hast du einen Termin bei einer Fachberatung gemacht ?
Ich habe den Vertrag einem Freund vorgelegt, der von Beruf Anwalt ist. Er hat erkannt, dass in diesem Vertrag nicht das private 2-Familien-Haus enthalten ist, sondern das Grundstück neben diesem Haus, das aber auch als Gebäude- und Freifläche bezeichnet wird und dieselbe Hausnummer hat, obwohl kein Haus draufsteht. Das war sehr verwirrend, denn es gibt ja nur die Angabe von Flurnummern. Das Grundstück hat Flurnummer 55/1, das Haus Flurnummer 55/2, weil das früher mal ein Grundstück war und später geteilt wurde. Aber beide haben Hausnummer 1. Und ins Grundbuch schauen können wir ja nicht. Wir haben die Flurstücke dann über den Hessenatlas gefunden und konnten es zuordnen.
Dieses Missverständnis wäre also gar nicht passiert, hätte unser Vater mit uns geredet.
Des Weiteren ist der Vertrag eine Schenkung, gegen die ich nichts machen kann - entweder ich nehme die 30 k und bin die Dumme oder ich lasse es und spekuliere darauf, dass mein Vater vor 10 Jahren verstirbt, wobei sich meine Pflichtteilergänzungsansprüche immer weiter verringern und nach 10 Jahren komplett erloschen sind und ich kriege gar nichts. Zudem wäre ich dann die Böse und mein Vater könnte mich auch bei dem restlichen Erbe über eine Schenkung an die Schwester enterben.
Meine Schwester will natürlich alles haben. Des Weiteren möchte unser Vater einen Verzicht von mir und dem Bruder auf den Pflichtteil des 2-Familienhauses, was er über einen anderen Vertrag machen will, der aber noch entworfen werden soll. Doch das unterschreibe weder ich noch mein Bruder.
Und das mit dem gegenseitigen Verzicht auf den Pflichtteil wird nicht zustande kommen, da auch meine Schwester nicht bei der Mutter verzichten will.
Das mit der Schenkung muss ich so hinnehmen, bleibt mir ja keine andere (sinnvolle) Wahl.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Aus diesen Ausführungen werde ich nicht ganz schlau. Klingt ziemlich verworren.

Soll hier ein Erbvertrag geschlossen werden oder was?

Man erbt ohnehin nicht ein Grundstück oder Haus, sondern den Nachlass bzw. einen Teil davon, je nach Erbquote. Ist man pflichtteilsberechtigt, hat man gegen die Erben einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichteils in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
 

Blume444

Mitglied
Aus diesen Ausführungen werde ich nicht ganz schlau. Klingt ziemlich verworren.

Soll hier ein Erbvertrag geschlossen werden oder was?

Man erbt ohnehin nicht ein Grundstück oder Haus, sondern den Nachlass bzw. einen Teil davon, je nach Erbquote. Ist man pflichtteilsberechtigt, hat man gegen die Erben einen Anspruch auf Auszahlung des Pflichteils in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
 

Blume444

Mitglied
Das ist auch verworren, denn meine Eltern sind geschieden.
Der Vater besitzt einen landwirtschaftlichen Hof mit vermieteten Wohngebäuden, Maschinenhallen, Scheunen und Ackerflächen. Zudem hat er von seiner Mutter ein 2-Familienhaus geerbt, welches nichts mit dem landwirtschaftlichen Hof zu tun hat.
Der Vertrag um den es geht, ist die Übergabe des Hofes an meine Schwester in Form einer Schenkung. Mein Bruder und ich werden mit 30 k Ausgleichszahlung abgespeist.
Dagegen kann ich aber nichts machen, mein Vater kann zu Lebzeiten verschenken was er will. Er will mit meiner Unterschrift auf diesem Schenkungsvertrag, dass ich auf evtl. Pflichtteilergänzungsansprüche und weitere Ausgleichszahlungen verzichte. Die wären der Fall, würde mein Vater vor 10 Jahren versterben. Sind die 10 Jahre um, erlischen meine Ansprüche sowieso vollkommen. Also ist es sinnvoller, die 30k anzunehmen als auf Zeit zu spielen um evtl. vor Gericht zu ziehen um die Pflichtteilergänzungsansprüche geltend zu machen, denn diese werden mit jedem Jahr weniger, mal abgesehen von den Prozesskosten.
Auch unsere Mutter ist vermögend, sie besitzt ein MFH mit 6 Wohnungen und ein MFH mit 3 Wohnungen, wobei da gerade was verkauft wird, weil sie Geld braucht.
Im Testament unserer Mutter ist ihr Erbe gedrittelt. Unser Vater will, dass mein Bruder und ich auf den Pflichtteil des 2-Familienhauses von ihm verzichten und unsere Schwester dafür auf den Pflichtteil bei der Mutter. Doch da das keiner will, wird das so nicht zustande kommen.
 

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