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Müssen ich oder mein Ehepartner für evtl. Pflege meines Vaters aufkommen?

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Es geht hier um eine Schenkung? oder um einen Verkauf an die Schwester? Der TE soll auf Pflichtteilergänzungssansprüche verzichten, nicht aber auf den Pflichtteil selbst. Da müsste man ja wissen was man ergänzend fordern kann, und überhaupt ist das schwer durchschaubar was hier passiert. Wenn der Vertrsg von einem Notar kommt sollte man ja denken da stehen nur Dinge drin die rechtlich möglich sind. Aber wer weiss.
 

Werwiewas

Sehr aktives Mitglied
Hallo @Blume444, lass dich auf jeden Fall juristisch beraten, bevor du irgendwas unterschreibst.

Ich verstehe, dass dein Vater den Hof dem Kind überschreiben will, das sich auch darum kümmert.

Ein Freund von mir hat vor über 20 Jahren sein Studium aufgegeben, um seine Eltern auf dem Hof zu unterstützen. Wenn seine Mutter, die sich weigert, irgendwelche Regelungen zu treffen, stirbt, verliert er seine Heimat. Denn er kann seine Geschwister nicht auszahlen und die kleine Landwirtschaft muss verkauft werden. Die ist aber mittlerweile sein Leben geworden.

Hier gibts aber noch mehr Vermögen, oder? Da würd ich erst mal auf gar nichts verzichten.

Das hier ist nämlich echt heftig:
Unsere Mutter findet es nicht gut, wie der Vater mit uns umgeht, sie hat ihn darauf angesprochen und er sagte: "Ich kümmere mich um ein Kind, du um die anderen zwei" Da hat meine Mutter gesagt, dass sie 3 Kinder hat und er auch 3 Kinder hat und er hat das Gespräch beendet.
Ich weiß nicht, was meinen Vater dazu bewegt, zu meinen, er habe nur noch ein Kind...

So ein Verhalten und solche Aussagen sind einfach sehr verletzend für mich.
Zu Recht.

Ist er so ein typischer Patriarch, der schon übel nimmt, dass die Nachkommen es wagen, ihr eigenes Leben woanders zu leben?

Konfrontiere ihn direkt damit. Ihr solltet echt mal miteinander reden, ob er will oder nicht.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ich habe in den 90gern eine Frau gekannt, deren Vater seine Firma auf den Sohn überschrieben hatte und sie als Tochter bekam lebenslanges Wohnrecht in einer kleinen Wohnung, welche zur Firma gehörte. Das wurde damals auch vertraglich bei einem Notar so geregelt. Sie unterschrieb.
Nach einigen Jahren wurde sie krank und fiel dann irgendwann in Grundsicherung. Das Sozialamt ließen diesen Vertrag prüfen und es ging vor Gericht. Dabei stellte der Richter fest, dass der Vertrag sittenwidrig war. Er wurde für ungültig erklärt.
Ich würde das bei einem Notar prüfen lassen, ob das was dein Vater und deine Schwester da ausgeküngelt haben rechtlich überhaupt möglich ist. Denn ein Notar kann erst einmal alles ausstellen, so wie der Klient das wünscht. Ni ht alles muss dann unbedingt auch in Ordnung sein.
Lass das überprüfen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ich würde das bei einem Notar prüfen lassen, ob das was dein Vater und deine Schwester da ausgeküngelt haben rechtlich überhaupt möglich ist
Ja so in die Richtung dachte ich auch. Der Notar des Vaters verhindert nur formale Fehler. Er ist aber nicht unparteiisch sondern schreibt auf, was der Wille des Auftraggebers ist. Sittenwidrige Verträge darf der Notar nicht beurkunden. Aber womöglich kennt er die weiteren Umstände ja nicht, er hat nur die Infos die man ihm gibt.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Nicht mehr melden. Sollen die gucken wie sie klarkommen. Was interessiert es dich überhaupt noch, wenn du der Depp für alle bist? Die 30000 soll er sich an den Hut stecken.
 

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