Wenn Dein Vater alleine im Grundbuch steht und das Haus geerbt hat, wird der Wert zur Zeit der Erbschaft zugrunde gelegt.
Alles, was es bis heute an Wertsteigerung gibt, wird im Zuge der Zugewinngemeinschaft geteilt.
Wurde das Haus gemeinsam angeschafft, so gehört es zur Hälfte Deiner Mutter, auch wenn sie nicht im Grundbuch steht.
Auch wenn Deine Mutter nicht im Grundbuch steht, kann Dein Vater es nicht so einfach verkaufen, ggf. den Verkauf durch eine einstweilige Verfügung stoppen lassen.
Es gibt die Möglichkeit, die Jahre, die Deine Mutter als Hausfrau und Mutter (bis zur Volljährigkeit der Kinder) tätig war, Deinem Vater in Rechnung zu stellen.
Insbesondere dann, wenn Deine Mutter durch Deinen Vater nicht abgesichert wurde (Versicherung, Immobilie, persönliches Taschengeld in angemessenerer Höhe u. ä.)
Es ist nicht einfach, allerdings kenne ich einen solchen Fall, in dem es gelungen ist.
Alle diese Dinge sind nur durch einen Anwalt zu regeln, bitte binde Deine Mutter da von vorneherein mit ein.
Ihr benötigt einen wirklich guten Anwalt, bei einem, der nur seinen Job macht, bleibt Deine Mutter auf der Strecke.
Ich wünsche Euch alles Gute.