Der Samstag war und ist noch immer ein normaler Arbeitstag in Deutschland.
Der Urlaubsanspruch im Gesetz bezieht sich daher mit 20 Tagen auch immer nur auf eine 5 Tage Woche, von daher könnten viele AG auch einfach 20 Tage ohne weiteres gewähren.
Samstagsarbeit ist auch ohne weiteres kein Problem wenn man die Überstunden im gesetzlichen Rahmen abfeiert oder die Stunden unter der Woche reduziert.
Bei meiner vorherigen Stelle waren es 13,50 Stundenlohn, traurig aber
Ich biete weniger, gestartet mit 11,50 und über Jahre (7) auf 13,55 gekommen mit Erhöhungen von teilweise 5 cent.
(Das war allerdings noch vor dem Mindestlohn)
Im Prinzip ist der ganze Arbeitsvertrag sittenwidrig und unwirksam ich würde einen Anwalt konsultieren
So wie dein Beitrag?
Samstagsarbeit ist üblich und es steht sicher auch im Vertrag das sich die Verteilugn der AZ nach den betrieblichen Gegebenheiten richtet ansonsten gibt es immer noch das Direktionsrecht des AG.
Und das Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind ist auch nichts besonderes oder gar sittenwidriges mehr.
Das ist im AT/ÜT Bereich lange Standard oder bei "fancy" Startups oder bei US Unternehmen ohne Tarifvertrag.
Ist weder verboten noch unwirksam.
Spoiler: In manchen Verträgen sind sogar "sämtliche" Überstunden mit dem Gehalt abgegolten.
Das ist aber nie ein Problem da:
a) diese Verträge oft in Spähren ausgestellt sind wo man das einfach hinnimmt
b) Dort oft Vertrauensarbeitszeit existiert und keine Zeiterfassung und daher es auch keiner krumm nimmt wenn man mal nur 4h macht.
Und was soll ein Anwalt machen? Der lacht sich eins nimmt das Geld. Selbst wenn er vor dem Arbeitsgericht gewinnt, muss er Gerichts und Anwaltskosten bezahlen und ist den Job los.