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Neuer Job eine Vollkatastrophe - was tun?

P

Pseudonüüm

Gast
Wie wäre es mal mit Verträge lesen, lesen und nochmal lesen. Die Schuld liegt bei dir und nicht beim Unternehmen. Im Vertrag wurdest du auf mit dem Gehalt abgegoltene Überstunden hingewiesen. Du hast dem zugestimmt.

Bezüglich Hardware.. ich kenne kein Unternehmen, in dem alles perfekt läuft. Gerade Laptop sowie die Einrichtung inkls. aller erforderlichen Zugriffsrechte dauerte immer zwischen 1 - 3 Wochen.
 

Sinja9941

Mitglied
Also diese 8 Stunden unentgeltliche Arbeitszeit sind nicht unseriös und auch nicht unüblich. Das machen viele Unternehmen so, auch bekannte Konzerne die jeder namentlich kennt (mit teilweise deutlich mehr abgegoltenen Überstunden). Die 8 Stunden wären mir ziemlich egal, solang der Rest stimmt. Dass Überstunden überhaupt erfasst und vergütet werden, ist in der Praxis (!) auch heute noch keine Selbstverständlichkeit. Die fehlende Hardware zu Beginn deiner Arbeit ist ärgerlich, aber dafür kannst du nichts und du hast es ja korrekterweise auch direkt bemängelt. Ist halt nicht optimal gelaufen, aber der Job wird dadurch ja nicht "schlechter".

Beide Kritikpunkte sind aus meiner Sicht nicht weltbewegend, das ruckelt sich mit der Zeit alles ein. Viel wichtiger wäre wie der Job an sich ist :)
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Im Prinzip ist der ganze Arbeitsvertrag sittenwidrig und unwirksam ich würde einen Anwalt konsultieren wenn du überhaupt keinen Bock auf die Sache hast. Warum quälst du dich überhaupt noch damit, zieh einen schlussstrich
 
Den Eingangsbeitrag nachträglich so zu ändern, dass Du in beiden Schichten 8,5 Stunden hast, ergibt eine neue Sachlage und ist - ohne Kommentar - kein feiner Zug, da er mich dumm da stehen lässt, weil meine dem ursprünglichen Beitrag entsprechenden Argumente gegenstandslos werden...
Wär nett gewesen, darauf hinzuweisen.
Das verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht. Dein erster Beitrag zu dem Thema war irgendwann heute Morgen gegen 9, ich habe meinen Beitrag aber schon 2 Stunden vorher, um 07.16 Uhr das letzte Mal editiert. Steht auch unten rechts unter dem Beitrag (Zuletzt bearbeitet: Heute um 07.16).

Da habe ich allerdings nur ein paar Sätze umgebaut, damit sie besser verständlich sind und nichts Neues hinzugefügt.

Die "frühe" Schicht von 7-16 Uhr sind 9 Stunden abzüglich einer Stunde Mittag, also 8 Stunden.
Die späte Schicht von 9-18 Uhr sind ebenfalls 9 Stunden minus eine Stunde Mittagspause, also beides mal 8 Stunden. Macht 40 Wochenstunden.

Ich werde aber lt. Arbeitsvertrag nicht nach Stunden bezahlt, sondern erhalte ein Festgehalt von 2.400 brutto, was ja schon wenig ist für eine Vollzeitstelle (meiner Meinung nach), aber tatsächlich immer noch etwas mehr als bei meinem bisherigen Job.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Danke für die Klarstellung; ich hab meine Beiträge angepasst.

Solltest Du bis Juli durchhalten, so hättest Du dann 23 Arbeitstage.
Würdest Du einen Samstag Überstunden machen, so kämen 8 Stunden unbezahlt dazu. 24x8 x 12,82 MiLo/2025 = brutto 2461,44€. 2400€ gibts ja nur, schriebst Du.
Interessehalber könntest Du Dich erkundigen, ob die Klausel nichtig ist, da sie zB nicht zwischen "Februar" und "Juli" differenziert =somit gegen das Gesetz verstößt?

Dann könntest Du ja alle unbezahlten Überstunden mitnehmen und vor Verjährung die Auszahlung beantragen?
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Der Samstag war und ist noch immer ein normaler Arbeitstag in Deutschland.
Der Urlaubsanspruch im Gesetz bezieht sich daher mit 20 Tagen auch immer nur auf eine 5 Tage Woche, von daher könnten viele AG auch einfach 20 Tage ohne weiteres gewähren.

Samstagsarbeit ist auch ohne weiteres kein Problem wenn man die Überstunden im gesetzlichen Rahmen abfeiert oder die Stunden unter der Woche reduziert.

Bei meiner vorherigen Stelle waren es 13,50 Stundenlohn, traurig aber
Ich biete weniger, gestartet mit 11,50 und über Jahre (7) auf 13,55 gekommen mit Erhöhungen von teilweise 5 cent.
(Das war allerdings noch vor dem Mindestlohn)

Im Prinzip ist der ganze Arbeitsvertrag sittenwidrig und unwirksam ich würde einen Anwalt konsultieren
So wie dein Beitrag?
Samstagsarbeit ist üblich und es steht sicher auch im Vertrag das sich die Verteilugn der AZ nach den betrieblichen Gegebenheiten richtet ansonsten gibt es immer noch das Direktionsrecht des AG.

Und das Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind ist auch nichts besonderes oder gar sittenwidriges mehr.
Das ist im AT/ÜT Bereich lange Standard oder bei "fancy" Startups oder bei US Unternehmen ohne Tarifvertrag.
Ist weder verboten noch unwirksam.
Spoiler: In manchen Verträgen sind sogar "sämtliche" Überstunden mit dem Gehalt abgegolten.
Das ist aber nie ein Problem da:
a) diese Verträge oft in Spähren ausgestellt sind wo man das einfach hinnimmt
b) Dort oft Vertrauensarbeitszeit existiert und keine Zeiterfassung und daher es auch keiner krumm nimmt wenn man mal nur 4h macht.

Und was soll ein Anwalt machen? Der lacht sich eins nimmt das Geld. Selbst wenn er vor dem Arbeitsgericht gewinnt, muss er Gerichts und Anwaltskosten bezahlen und ist den Job los.
 

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