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Politisches Koordinatensystem/Spektrum

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Na dann lies mal Paragraph 6 Absatz 2 SGB VIII. Da steht, das Ausländer einen Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe haben, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.
Genau das ist aber eben der Punkt: Sie können keinen rechtmäßigen Aufenthalt begründen, wenn sie über sichere Drittstaaten eingereist sind - was de fakto 90% der Migranten sind.

Ich will dies nicht zu einer Asyldiskussion werden lassen wie wir sie hier reichlich 2016 hatten, aber es hat nicht jeder Mensch Recht nach Deutschland einzureisen. Praktisch kein Land der Welt lässt so eine Migration zu!
 

Insta

Sehr aktives Mitglied
Es gibt keine illegale Einreise, sobald ein Asylantrag gestellt wird. Das ergibt sich aus dem Sinn der Regelung. Um Asyl beantragen zu können, muss ich ja erst einmal in Deutschland sein, irgendwo anders geht das nicht.

Hätte der Gesetzgeber das anders gewollt, so stände im Grundgesetz, dass politisch Verfolgte Asylrecht genießen, sofern sie zur Einreise befugt sind. Das steht aber dort ausdrücklich nicht. Denn wer wirklich verfolgt wird, der bekommt die nötigen Papiere in seinem Herkunftsland natürlich nicht. Denn dann kann er sich ja der Verfolgung entziehen.

Die Erzählung vom illegalen Aufenthalt durch illegale Einreise ist leider eine Propagandalüge. Ob sich jemand rechtmäßig hier aufhält, stellen die örtlichen Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie die zuständigen Landesbehörden in einem Verwaltungsverfahren fest. Gegen die Entscheidung kann binnen 2 Wochen beim Verwaltungsgericht geklagt werden.

Mit diesen mühsamen Regelungen können sich nur diejenigen nicht anfreunden, die gern einen Sheriff an der Grenze hätten der den Leuten am Gesicht ansieht ob die reibdürfen oder nicht.
Ok, Du kennst oder verstehst Dublin nicht.

Frau Faeser hat letztens übrigens wieder kundgetan dass wir gegen illegale Einreisen vorgehen müssen. Wir kontrollieren teilweise Grenzen. Schleuser packen 20 Menschen in kleine Lieferwagen.

Dabei gibt es doch laut Deiner Meinung keine illegale Einreise? Wir sollten hier dringend Frau Faeser informieren dass das Deiner Meinung nach ja alles rechtens ist und Sie einer Propagandalüge auf den Leim gegangen ist.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Und selbst wenn es sich um Politisch Verfolgte handelt, genießen sie trotzdem kein Asylrecht ("Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen....") , wenn sie aus einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem Drittstaat, der bestimmte Anforderungen erfüllt (Menschenrechte usw.), einreisen, Art. 16a Absatz 2 GG.
Ich habe mir die Mühe gemacht und Art. 16a Absatz 2 teilweise kopiert:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Was lernen wir daraus? Dis EU-Staaten und andere Drittländer müssen kurz gesagt die Menschenrechte gewährleisten, in tatsächlicher Hinsicht. Nur dann besteht im Regelfall kein Asylanspruch. Es genügt nicht, das diese Staaten einem entsprechenden Vertrag beitreten oder der Präsident dieses Landes es einfach behauptet. Man erkennt so etwas an der Formulierung.

Deutlich wird das auch an Absatz 3:

"(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird."

Auch wer aus einem als sicher eingestuften Drittland einreist, hat Anspruch auf Asyl, wenn er im Einzelfall entsprechende Tatsachen vorträgt. Einen generellen Ausschluss des Asylanspruchs gibt es also nicht, und das steht eben so im Grundgesetz.

Was in Artikel 16a überhaupt nicht steht, ist ein Einreiseverbot. Es wird nur klargestellt, wer mit Asyl rechnen kann und wer nicht. Die "illegale Migration" ist eine grobschlächtige und verkürzte Sicht auf ein komplexes Problem. Stammtisch eben.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ich fände das wichtig zu wissen, man weiss ja nie ob man mal selber irgendwann einen stellen muss.
Dafür müsstest du keine deutsche Staatsbürgerin sein. Die Verfahren dauern ein paar Wochen im kürzesten Fall und im schlechtesten ein paar Jahre. Wovon das abhängt weiss keiner so genau. Dieses Bundesamt ist wie das Schloss bei Franz Kafka- es weiss keiner so genau, was die eigentlich machen.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Ich habe mir die Mühe gemacht und Art. 16a Absatz 2 teilweise kopiert:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Was lernen wir daraus? Dis EU-Staaten und andere Drittländer müssen kurz gesagt die Menschenrechte gewährleisten, in tatsächlicher Hinsicht. Nur dann besteht im Regelfall kein Asylanspruch. Es genügt nicht, das diese Staaten einem entsprechenden Vertrag beitreten oder der Präsident dieses Landes es einfach behauptet. Man erkennt so etwas an der Formulierung.
Dem stimme ich uneingeschränkt zu.

Der EU Drittstaat über den ein Asylsuchende nach Deutschland kommt, muss dem Asylsuchendem Schutz gewähren. Tut der Drittstaat es nicht, kann ein der Asylsuchende weiter nach Deutschland reisen und dort einen Asylantrag stellen.

Aber du arbeitest doch in dem Bereich. Du müsstest doch besser als die Meisten wissen, wie die Realität oftmals aussieht:
  1. Ein Migrant aus Asien oder Afrika, männlich, jung, macht sich auf den Weg nach Europa mit dem Ziel Deutschland.
  2. Er hat durch social Media Tipps bekommen wie man hier bleiben kann auch wenn man garkeinen Asylgrund hat. Außerdem weiß er, dass es hier für Migranten nach kurzer Zeit bereits Sozialleistungen auf dem gleichen Niveau wie für Deutsche gibt. Mit das höchste soziale Niveau auf der Welt. So hoch, dass er 50% des Geldes nach Hause zur Unterstützung seiner Familie schicken kann.
  3. Er reist versteckt in einem LKW oder sonstwie quer durch Europa, durch mehrere(!) Drittstaaten
  4. Er stellt in keinem Land einen Antrag auf Asyl, weil er ja nicht irgendeinen sicheren Staat sucht, sondern explizit Deutschland! Pullfaktor: Bürgergeld!
  5. Hier angekommen hat er natürlich seinen Pass "verloren" und entzieht sich somit der Überprüfung, ob er überhaupt aus einem Kriegsgebiet kommt und einen Asylgrund hat
  6. Er weiß auch nicht mehr über welche Länder er eingereist ist. Würde er das zugeben, könnte man ihn ja gemäß dem Schengen Abkommen in diese Länder zurück schicken, aber nochmal: Er will nur nach Deutschland
  7. Es beginnt ein Pingpong Spiel mit dem Amt. Der Asylsuchende wird verschiedenen Botschaften vorgeführt um seine Herkunft und Identität zu prüfen, das ganze geht über Monate, manchmal Jahre.
  8. Er bekommt in der Zeit eine Duldung, weil man nicht weiß wohin mit ihm. Irgendwann ist das Spiel vorbei und er wird ausreisepflichtig, nur weiß man immer noch nicht wohin. Er bleibt also weiter in Deutschland. So wie hundertausende Andere!
Es geht schlicht darum, dass Millionen Menschen als Migranten nach Deutschland wollen. Millionen, die bestenfalls vorschieben einen Asylgrund haben und gerade deswegen "inkognito" kommen und alles tun damit man sie nicht mehr aus Deutschland ausweisen kann.
Und es funktioniert!

Die Quote der positiv beschiedenen Asylanträge (Anerkennung als Flüchtling, subsidiärer Schutz, Abschiebeverbot), die sogenannte Gesamtschutzquote für Flüchtlinge, liegt im laufenden Jahr 2024 bei nur 46,6 Prozent
In mehr als der Hälfte der Fälle sind es keine Flüchtlinge, sondern Migranten, die einfach nur nach Deutschland wollen. Und selbst unter den 46,6% sind vermutlich 95%, die eigentlich über einen sicheren Drittstatt eingereist sind und dort einen Asylantrag hätten stellen müssen.

Ich schätze, dass 98% aller Migranten, die sich als "Flüchtlinge" deklarieren und als solche nach Deutschland kommen, hier nach herrschendem Recht kein Aufenthaltsrecht hätten wenn man geltendes Recht konsequent durchsetzt.

Es kann doch nicht Teil des politischen Koordinatensystems sein, dass man in 98% der Fälle Rechtsbruch duldet. Dass nicht der deutsche Staat sondern Migranten bestimmen wer einreist und wer nicht.
Teil meines politischen Koordinatensystems ist, dass Menschen vor Grenzübertritt ihre Identität beweisen müssen. Das müssen sie überall auf der Welt! Du kommst nicht in die USA oder nach Kanada wenn du keinen Pass hast und nicht sagst woher du kommst. Selbst als Asylsuchender musst du deine Herkunft belegen!

Nur in die EU da darf jeder rein und nach Deutschland sowieso.

Und ja, jeder Fall muss individuell betrachtet werden, aber die Systematik muss man doch sehen. Dass es eine große Migrationsbewegung nach Deutschland gibt und die Mehrheit derer die hier her kommt, weder ein Recht auf Aufenthalt hat noch gut für unser Land ist.

Im Rahmen meines politischen Koordinatensystems sollte ein Land attraktiv für Zuwanderer sein, die legal einreisen, hier arbeiten und Teil der Gesellschaft sein wollen. Ein Land sollte umgekehrt aber genauso die rausschmeißen, die das nicht wollen.
 

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
Da wir nur von EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz umgeben sind, die alle völlig unstrittig und unzweifelhaft die Menschenrechte gewährleisten, bleibt es dabei dass Art. 16a Abs. 2 GG so gut wie immer einschlägig ist. Etwas anderes wäre es, wenn jemand auf dem Luftweg einreist, also mit dem Flugzeug hier landet. Passiert aber so gut wie nie.

Und natürlich benötigen Drittstaatler für die relevanten Länder um die es geht (Syrien, Afghanistan usw.) ein Visum für die Einreise. Was sie so gut wie nie haben. Natürlich reisen sie deshalb illegal ein.

(...) Es ist schon richtig, dass man i.d.R ein Visum braucht, um von einem Drittstaat in Deutschland einzureisen. Ausnahmen gelten aber für Flüchtlinge (ich meine keine Migranten). Wer Flüchtling ist, hat besondere Rechte nach der Genfer Flüchtlingskonvention, z.B. dürfen sie nicht dafür bestraft werden, wenn sie das Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates betreten (Art. 31 GFK). Sie sind zwar durchaus „illegal“ eingereist, dürfen aber nicht wie illegal Eingereiste behandelt werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Es ist schon richtig, dass man i.d.R ein Visum braucht, um von einem Drittstaat in Deutschland einzureisen. Ausnahmen gelten aber für Flüchtlinge (ich meine keine Migranten).
Wieso gilt eine Ausnahme für Flüchtlinge wenn sie von einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen?

Es gilt das Schengener Abkommen. Dies wurde ja ausdrücklich geschaffen und Deutschland hat auch nur deswegen die Grenzkontrollen zu Nachbarländern eingestellt, weil die Kontrollen an den EU Grenzen gemacht werden. Die Grenzstaaten müssen Einreisen überprüfen und Identitäten feststellen.

Bereits seit 1997 gilt gemäß Dubliner Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der EU: Das Asylverfahren ist in dem EU-Staat durchzuführen ist, in den eine asylsuchende Person zuerst eingereist ist

Da de fakto kaum ein Asylsuchender per Flugzeug direkt nach Deutschland einreist, ist Deutschland für kaum einen Asylantrag zuständig. In praktisch 99% der Fälle könnte Deutschland den Asylsuchenden zurück in das Drittland schicken aus dem er eingereist ist und in dem er eben den Asylantrag stellen müsste.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Da wir nur von EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz umgeben sind, die alle völlig unstrittig und unzweifelhaft die Menschenrechte gewährleisten, bleibt es dabei dass Art. 16a Abs. 2 GG so gut wie immer einschlägig ist
Dann fahr doch mal nach Lampedusa oder so eine griechische Insel und sieh dir die Flüchtlingslager dort an. Zeltstädte ohne fließendes Wasser oder Strom, geschweige denn Heizung oder sonst irgendwas.

Im Sommer Hitze und im Winter Sxhlamm, Asylverfahren dauern Jahre oder werden einfach nicht durchgeführt. Ein Arzt kommt dort nur wenn ein Kind geboren wird oder einer stirbt. Und irgendwer spendet Essenspakete und die Kinder gehen nicht zur Schule. Die flüchten dann zum nächsten Bauern um dort illegal arbeiten zu können.

Die pusbacks sind auch bekannt. Wer Pech hat wird in seinem Holzboot wieder ins Mittelmeer zurückgestossen und darf dann dort sterben. Dort ist gar nichts garantiert. Und natürlich verstößt das gegen alles, wozu sich diese Staaten -auf dem Papier- verpflichtet haben.
 

Andreas900

Sehr aktives Mitglied
Dann fahr doch mal nach Lampedusa oder so eine griechische Insel und sieh dir die Flüchtlingslager dort an. Zeltstädte ohne fließendes Wasser oder Strom, geschweige denn Heizung oder sonst irgendwas.

Im Sommer Hitze und im Winter Sxhlamm, Asylverfahren dauern Jahre oder werden einfach nicht durchgeführt. Ein Arzt kommt dort nur wenn ein Kind geboren wird oder einer stirbt. Und irgendwer spendet Essenspakete und die Kinder gehen nicht zur Schule. Die flüchten dann zum nächsten Bauern um dort illegal arbeiten zu können.

Die pusbacks sind auch bekannt. Wer Pech hat wird in seinem Holzboot wieder ins Mittelmeer zurückgestossen und darf dann dort sterben. Dort ist gar nichts garantiert. Und natürlich verstößt das gegen alles, wozu sich diese Staaten -auf dem Papier- verpflichtet haben.
Denk aber mal weiter wohin das führt.
Dahin dass wir als Deutschland jeden Migranten der Welt, der behauptet einen Asylgrund zu haben, aufnehmen müssen solange ihm andere Länder (selbst verbündete EU Länder) nicht nach unseren Menschenrechtsvorstellungen aufnehmen.
Was du sagst, führt in der Konsequenz dazu, dass selbst 100 Millionen Migranten Morgen nach Deutschland einreisen dürften.

Ich versuche das Gespräch ja stets zurück auf das Thread Thema zu lenken. Dein politisches Koordinatensystem ist also: Deutschland ist -solange es kein Anderer tut- für alle Migranten (die behaupten Flüchtlinge zu sein) der Welt verantwortlich.
 

Blaumeise

Sehr aktives Mitglied
Bereits seit 1997 gilt gemäß Dubliner Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der EU: Das Asylverfahren ist in dem EU-Staat durchzuführen ist, in den eine asylsuchende Person zuerst eingereist ist

Da de fakto kaum ein Asylsuchender per Flugzeug direkt nach Deutschland einreist, ist Deutschland für kaum einen Asylantrag zuständig. In praktisch 99% der Fälle könnte Deutschland den Asylsuchenden zurück in das Drittland schicken aus dem er eingereist ist und in dem er eben den Asylantrag stellen müsste.
[…]Mitgliedsstaaten müssen sich jedoch nicht an diese Regelung halten, sondern können auch von ihrem „Selbsteintrittsrecht“ Gebrauch machen, also entscheiden, das Asylverfahren eines Flüchtlings zu übernehmen, auch wenn der zuerst in einem anderen EU-Land angekommen ist. Gründe dafür gibt es zuhauf, […]

[…]
Das Asylverfahren ist auch dann in Deutschland durchzuführen, wenn eine der folgenden Ausnahmeregelungen greift. Nach den allgemeinen Zuständigkeitskriterien wäre eigentlich ein anderer Staat zuständig. Aus den nachfolgenden Gründen ist es dem Antragsteller jedoch nicht zumutbar, das Verfahren in dem ursprünglich zuständigen Staat durchzuführen.

Aus humanitären Gründen: Ist ein Antragsteller aufgrund seiner besonderen Lebenssituation von Unterstützung abhängig, zum Beispiel bei schwerer Krankheit, sollte auf familiäre Bindungen Rücksicht genommen werden. Gleiches gilt, wenn andere Familienmitglieder von der entsprechenden Unterstützung des Antragstellers abhängig sind.

Systemische Mängel: Die Zuständigkeitsregelung kann außer Kraft gesetzt werden, wenn das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Antragsteller in dem zuständigen Dublin-Staat systemische Mängel aufweisen und die Gefahr einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung besteht. Doch auch wenn keine systemischen Mängel in einem Mitgliedsstaat festgestellt werden können, kann im Einzelfall die Gefahr einer unmenschlichen Behandlung drohen.

Selbsteintrittsrecht: Jeder Mitgliedsstaat kann im Einzelfall einen sogenannten Selbsteintritt ausüben und unabhängig von den genannten Kriterien die Zuständigkeit für einen bei ihm gestellten Antrag übernehmen. Dieser ist an keine festen Voraussetzungen geknüpft. Die Übernahme der Zuständigkeit kann aus politischen oder humanitären Gründen erfolgen. Ein Anspruch auf die Ausübung eines Selbsteintritts besteht nicht, da eine Entscheidung darüber im Ermessen des BAMF liegt.

Fristablauf: Das Dublin-Verfahren stellt lediglich ein Vorverfahren dar und darf nicht zu lange dauern. Aus diesem Grund sind die Staaten bei der Ermittlung der Zuständigkeit an Fristen gebunden. Derjenige Staat, der eine Frist verstreichen lässt, wird aufgrund der Verordnung automatisch zuständig.
[…]
.


Bitte halte dich daran, mich zukünftig zu ignorieren. Ich möchte keinen Austausch mehr mit dir, falls du es bereits vergessen hast.
 

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