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Probleme mit Geld

JE1992

Mitglied
Wenn Leistungen beantragt werden, dann sind die Leistungsbezieher zur Mitarbeit verpflichtet, was in den Unterlagen steht. Mir ist sehr wohl klar, dass manch eine-/r damit überfordert ist, aber dann muss eben bei Caritas oder oder oder nachgefragt werden.

Logischerweise sorgt eine Erhöhung der Rente für eine Reduzierung der Transferleistungen, und ebenso logisch, dass diese Erhöhung gemeldet werden muss. Nichtwissen schützt vor Schaden nicht. So wie Du Dich jetzt einbringst, was wichtig und richtig ist, hätte Dich Dein Onkel vielleicht bei Erteilung der Leistung um Hilfe bitten sollen, um über die Grundlagen informiert zu sein.

Logisch auch, das zuviel gezahlte Leistungen einbehalten werden, gerade weil derzeit die ausgezahlten Leistungen für Transferleistungen viel höher sind als ursprünglich von der Politik kalkuliert.

Es gibt die Möglichkeit, ein Darlehn zu beantragen. Dazu muss aber nachgewiesen werden, dass der Antragsteller Not leidet. Sprich die Kontoauszüge / der Kontoauszug muss vorgelegt werden.

Ich würde ebenfalls um eine Kopie des Schreibens bitten wie auch um Nachweis, dass dieser zugestellt wurde. Was ziemlich sicher nicht möglich ist einen Nachweis zu erbringen, weil es garantiert mit normaler Post zugestellt wurde und es dafür keinen Nachweis gibt.

Dennoch:
Leistungen beziehen bedeutet immer auch sich seiner dadurch entstehenden Verpflichtungen bewußt zu sein und diesen nachzukommen - was nachweislich nicht geschehen ist. Die Schuld liegt also in erster Linie am Leistungsbezieher, Deinem Onkel.

Gruß von Grisu
Was für eine Schuld hat mein Onkel? Wir waren mehrmals bei der Gemeinde und wollten reden. Und wie kommst du darauf das mein Onkel seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Sie hat uns lediglich gesagt es wäre zu viel gewesen. Nachgewiesen hat sie uns nichts. Deshalb wollen wir das ja auch klären. Wir wissen doch gar nichts, haben nichts schriftlich bekommen.
 

Grisu

Aktives Mitglied
Beim Erhalt von Transferleistungen ist es Pflicht Änderungen der Bezüge sofort zu melden - somit muss jede Änderung der Rente vom Rentner (Leistungsbezieher) an die Leistungszahlenden Behörden gemeldet werden. Das ist zum ersten allgemein bekannt und dürfte im Merkblatt gestanden haben.

Hier nachzulesen:
Rentenanpassung - Mitteilungspflicht - Sozialamt | Ihre Vorsorge (ihre-vorsorge.de)
Am Beispiel Calw - Merkblatt für Grundsicherungsbezieher - sowas hat jede Gemeinde/Stadt
2442_6563_1.PDF (kreis-calw.de)
Hier der Auszug:
Eine Mitteilungspflicht besteht insbesondere, wenn  der Leistungsberechtigte und die mit ihm im Haushalt lebenden Personen Einnahmen erzielen. Die Mitteilungspflicht ist auch zu erfüllen, wenn es sich nur um vorübergehende Einnahmen handelt sowie bei Einnahmen aus geringfügiger Tätigkeit, die von der Steuer- und/oder Beitragspflicht zur Sozialversicherung befreit sind. Zudem unterliegt auch jede Art von Einnahmen (z.B. durch Vermietung, Zufluss von Renten, Pensionen, Treuegeldern, Abfindungen, Entschädigungen, Darlehen, durch Eingang rückständiger Forderungen, durch Lotteriegewinn, Erbschaft usw.) der Mitteilungspflicht. Dem Sozialamt ist ebenfalls der Bezug von Naturalleistungen (Wohnung, Kost) oder die Entstehung einer Forderung gegen einen anderen .....

Folgen fehlender Mitwirkung, Einschränkung des Hilfeanspruches
Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind.

Wer seine häuslichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse falsch angibt oder die erforderlichen Mitteilungen an das Sozialamt unterlässt, gefährdet die rechtmäßige Leistungserbringung. Ist der Tatbestand des Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch erfüllt, muss mit strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. Zu Unrecht erbrachte Leistungen sind zu erstatten.

Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:

weidebirke

Urgestein
Die Rentenerhöhung kann nicht der Grund sein. Sie kam erst im August und wurde auch erst Anfang August beschieden.

Da hat Dein Onkel ja schon kein Geld mehr bekommen.

Und selbst wenn er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist (vielleicht hat er ja etwas anderes versäumt), muss das berechnet und beschieden werden.
 

Paddelchen

Aktives Mitglied
Eine mündliche Einigung an einer Behörde ist sowieso gegenstandslos. Wenn ihr nicht zu weit weg wohnt von der Gemeinde, dann werft eure schriftliche Beschwerde persönlich in den Briefkasten dort. So spart ihr euch auch Porto. Und der Brief sollte dann auch nicht verlorengehen.
 

Frau Rossi

Sehr aktives Mitglied
Gibt es keine Beratungsstellen vor Ort?

Briefe die nicht mit der Deutschen Post verschickt werden sind schon mal Wochenlang unterwegs.
Lasst euch doch eine Kopie vor Ort geben.

Das mit der Mittellosmeldung beim Jobcenter wurde schon angerissen und auch das es da Nachweise bedarf.

Mehr zusammenrücken halte ich in so einer Situation für wichtig.
Wenn nötig für ihn z.B. mitkochen,
ihn begleiten, ihm zuhören... und wenn möglich monetäre Mittel zur Verfügung stellen.

Man kann für das nächste Mal einfach vorher auf der Seite der DRV nachschauen.
Hier ist eine Seite zur Rentenerhöhung 2024
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 130419

Gast
Die Rentenerhöhung kann nicht der Grund sein. Sie kam erst im August und wurde auch erst Anfang August beschieden.
Da hat Dein Onkel ja schon kein Geld mehr bekommen.
Und selbst wenn er seinen Pflichten nicht nachgekommen ist (vielleicht hat er ja etwas anderes versäumt), muss das berechnet und beschieden werden.
Korrektur: Die Rentenerhöhung (für die man keine weiteren Unterlagen brauchte) kam im Juli.
Aber sie kann trotzdem nicht der Grund sein.
Da ist irgendwas schief gelaufen, das "Was" können nur die Ämter klären.
 

Silan

Aktives Mitglied
Es geht darum das ihm nichts erklärt wird. Das Geld kommt einfach nicht und das wars. Es wird uns gesagt man hätte ein Brief geschickt kommt aber nichts. Ist das überhaupt zulässig? Man kommt sich einfach dämlich vor
Wenn die einen Brief rausgeschickt kat, hat sie den in ihren Unterlagen. Sag ihr, du bittest um eine Kopie des raus gegangenen Schreibens für deine bzw deines Onkels Unterlagen. Der Brief sei wohl verloren gegangen. Biete ihr an, 10 ct. fürs kopieren zu zahlen. Sollte sie das verweigern, den Vorgesetzten verlangen und nicht abwimmeln lassen. Denn wenn sie diesbezüglich nichts in ihren Unterlagen hat, ist auch nichts raus gegangen.
 

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