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SGB XIV BSA Höhe

Vogoge

Aktives Mitglied
Hey, hattest du den BSA also erst 10Jahre später beantragt?
Nicht ganz .Mir war durch das Forum Jahre später aufgefallen, dass das Amt nie über den BSA entschieden hatte, obwohl sie beim Erstantrag immer alles zu prüfen haben. Da sie in dem ersten Bescheid nicht darüber entschieden hatten, mussten sie 10 Jahre nachzahlen statt 4 Jahre. In den Akten war sogar zu sehen ,dass eine Notiz war : Muss noch geprüft werden . Haben auch erst versucht weniger Jahre zu zahlen .
Lg Vogoge
 

Mürbeteig

Mitglied
@logig, bei dir ist ja echt kompliziert mit der Befreiung. Und durch die Digitalisierung wirds mit den E-Rezepten noch undurchsichtiger.
Ganz am Anfang hatte ich GdS 40 und die Apotheke hat das nicht interessiert, ob bei mir BVG angekreuzt war. Musste auch immer OEG Bescheid vorlegen. Manche Apotheker haben mich angeguckt wie ein Auto.
Die Problematik und Unterscheidung von Schädigungsfolgen und Nichtschädigungsfolgen setzt natürlich noch mal einen oben drauf. Chaos pur, ich fühle mit dir hoffe inständig, dass sich da bald mal was ändert. Wäre gut gewesen wenn Betroffene bei dem neuen Gesetz hätten mitwirken können.
 

Mürbeteig

Mitglied
Kann ich verstehen, es ist allerdings zwingend notwendig, dass innerhalb eines Monates ein Widerspruch eingelegt wird.

z.B.:

Anschrift Amt
per Einschreiben
Bescheid gegen den Widerspruch eingelegt wird
das Aktenzeichen


Widerspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristwahrenden Widerspruch gegen den Bscheid ... vom ... ein.

Die Begründung folgt soweit ich mich Anwaltlich beraten lassen habe oder
Die Begründung folgt von meinem Rechtsanwalt.

Ich bitte mir eine kurze Eingangsbestätigung des Widerspruches einzureichen.


Selbst wenn du in der Frist einen Anwalt gefunden hast und dieser es auch noch schafft, einen Widerspruch einzureichen, stört dein Widerspruch nicht. Wichtig ist allerdings, dass der Widerspruch auch innerhalb der Monatsfrist nach Eingang bei dir (i.d.R. zählt 3 Tage nach Bescheiddatum) beim Amt eingegangen ist. Lieber etwas zu früh, als dass nachher die Frist abgelaufen ist. Soweit du kein Fax hat, mit dem du belegen kannst, dass er mit Orginalunterschrift (auch eingescannt per Mail reicht nicht) innerhalb der Frist rausgegangen ist.

Es sei denn du findest ein(e) Anwalt*in, welche es auch schafft Frisfahrend den Widerspruch einzureichen. Damit diese tätig werden dürfen, brauchen die eine Vollmacht, welche sie in der Regel mit dem Widerspruch einreichen.

Ich habe vom Weißen Ring eine Kostenrisikoübernahme bekommen. Diese bräuchtest du für jedes einzelne Verfahren. Einmalig gibt der Weiße Ring einen Erstbeartungsschein. Für alles weitere benötigt er ein Schreiben vom Anwalt, dass aussicht auf Erfolg besteht.
Danke für deine Mühe, aber vielleicht hab ich mit meinem verballerten Kopf meine Situation nicht ganz eindeutig dargestellt.
Die Widerspruchsfrist ist schon längst abgelaufen. Wollte jetzt nur so schnell wie möglich die Entscheidung und Begründung für die Ablehnung des BSA anfechten und gegen die Hinhaltetaktik vorgehen.
Hab tatsächlich heut direkt jemanden beim Weißen Ring erreicht und ich bekomme zumindest erstmal Beratungsschein. Ob und wie schnell ich ne Anwältin finde weiß ich natürlich nicht. Selbst der Weiße Ring meint, dass es sehr schwierig ist und konnte mir vage zwei Namen nennen.
Dein skizzierter Widerspruch ist sehr hilfreich für mich; werde den halt nur etwas umschreiben müssen, da es nicht um fristgerechten Widerspruch geht. Und die sollen wissen, dass sie bald (hoffentlich) einen Anwalt im Nacken sitzen habe.
Oh man, beim Schreiben macht es mich schon wieder sehr traurig und wütend, dass man das VA als Gegner sieht. Es ist so schade, da es an einigen Stellen auch sehr nette, wohlwollende Sachbearbeiter gibt.
 

Mürbeteig

Mitglied
Nicht ganz .Mir war durch das Forum Jahre später aufgefallen, dass das Amt nie über den BSA entschieden hatte, obwohl sie beim Erstantrag immer alles zu prüfen haben. Da sie in dem ersten Bescheid nicht darüber entschieden hatten, mussten sie 10 Jahre nachzahlen statt 4 Jahre. In den Akten war sogar zu sehen ,dass eine Notiz war : Muss noch geprüft werden . Haben auch erst versucht weniger Jahre zu zahlen .
Lg Vogoge
Das freut mich für dich, hoffe es ging außergerichtlich!?
Mei Fall ist da doch etwas anders gelagert, da ich zwar den BSA Antrag zwei Jahre nach dem Erstantrag gestellt habe und es einen Ablehnungsbescheid gibt, da ich erst noch Therapie machen soll. Deshalb habe ich auch keinen Widerspruch eingelegt. Nur zieht sich das ganze jetzt über 10 Jahre. Und vor einem Jahr kam ein Brief, dass sich an deren Entscheidung nichts geändert hat. Jetzt will ich schnell handeln, da ich nicht weiß, ob in meinem Fall auch rückwirkend gezahlt wird. Ein Krampf!!
 

Höhnchen

Mitglied
Ich hoffe du findest eine gute Anwält*in. Ich würde, falls sie dich nicht nehmen kann, oder sich nicht so gut auskennt, sie dennoch fragen ob sie/er eine Kolleg*in empfehlen kann. Vielleicht hat sie ja ein gut funktionierendes Netzwerk.
 

logig

Aktives Mitglied
@ mürbeteig, evtl. ist es rückwirkend mit Überprüfung möglich. Wenigstens sollte es allerdings für die Zukunft möglich sein. Vielleicht geht ja Antrag auf Überprüfung und das vorsorglich nochmal Antrag auf BSA gestellt wird.

Anders als im Widerspruchsverfahren laufen Änderungen von z.B. Bescheiden bei denen das Recht unrichtig angewand wurde, meine ich übers SGB X. Wie das ganze rechtlich läuft und ob damit die Aussichten ähnlich wie bei einem Widerspruch sind, weiß ich nicht. Rückwirkend ist es vier Jahre möglich, wobei ich nicht weiß welches Datum dafür zur Grunde gelegt wird. Hoffe das dir ein(e) Anwalt*in helfen kann. Wichtig denke ich wäre, dass dieser sich auch im Sozialrecht auskennt.
Vielleicht kann er dir ja im Vorwege schon mal sagen, was du erstmal einlegen solltest.
 

Mürbeteig

Mitglied
@logig, Überprüfungsantrag -
ja genau der Begriff fiel mir nicht ein. Genau darum geht es ja, dass das Recht meines Erachtens nicht richtig angewandt wurde. Und das VA von Anfang an nicht seinen Pflichten nachgekommen ist. Ich hatte ja auch schon geschrieben, dass bbB rückwirkend ab 2015 anerkannt wurde. Passt alles nicht. Kann gut sein, dass aufgrund irgendwelcher Jahresfristen eine komplett rückwirkende Nachzahlung des BSA nicht mehr möglich ist. Aber dann hätte das VA ja erreicht was es wollte. Hilft wohl nix,erstmal Anwältin abwarten.
 

Höhnchen

Mitglied
So wie ich es verstehe, ist es nur über ein Überprüfungsantrag nach SGB X möglich die Entscheidung zu korrigieren. Über Widerspruch geht ja nichts mehr, weil der Bescheid als solcher schon lange rechtskräftig geworden ist. Insofern kann bei Erfolg nur für vier Jahre rückerstattet werden (vermutlich ab Antragstellung). Da sich die Bearbeitungszeit auch lange hinziehen kann, wäre das dann eine ordentliche Nachzahlung - also lohnenswerter Versuch.
 

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