Kann ich verstehen, es ist allerdings zwingend notwendig, dass innerhalb eines Monates ein Widerspruch eingelegt wird.
z.B.:
Anschrift Amt
per Einschreiben
Bescheid gegen den Widerspruch eingelegt wird
das Aktenzeichen
Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich fristwahrenden Widerspruch gegen den Bscheid ... vom ... ein.
Die Begründung folgt soweit ich mich Anwaltlich beraten lassen habe oder
Die Begründung folgt von meinem Rechtsanwalt.
Ich bitte mir eine kurze Eingangsbestätigung des Widerspruches einzureichen.
Selbst wenn du in der Frist einen Anwalt gefunden hast und dieser es auch noch schafft, einen Widerspruch einzureichen, stört dein Widerspruch nicht. Wichtig ist allerdings, dass der Widerspruch auch innerhalb der Monatsfrist nach Eingang bei dir (i.d.R. zählt 3 Tage nach Bescheiddatum) beim Amt eingegangen ist. Lieber etwas zu früh, als dass nachher die Frist abgelaufen ist. Soweit du kein Fax hat, mit dem du belegen kannst, dass er mit Orginalunterschrift (auch eingescannt per Mail reicht nicht) innerhalb der Frist rausgegangen ist.
Es sei denn du findest ein(e) Anwalt*in, welche es auch schafft Frisfahrend den Widerspruch einzureichen. Damit diese tätig werden dürfen, brauchen die eine Vollmacht, welche sie in der Regel mit dem Widerspruch einreichen.
Ich habe vom Weißen Ring eine Kostenrisikoübernahme bekommen. Diese bräuchtest du für jedes einzelne Verfahren. Einmalig gibt der Weiße Ring einen Erstbeartungsschein. Für alles weitere benötigt er ein Schreiben vom Anwalt, dass aussicht auf Erfolg besteht.