Schaut lieber ins Gesetz statt anderen Quellen.
§ 90 SGB XII regelt den Einsatz von Vermögen.
1. Das gesamte verwertbare Vermögen muss eingesetzt werden, § 90 Abs. 1 SGB XII. Nach der Rechtsprechung des BSG fallen hierunter grundsätzlich alle beweglichen und unbeweglichen Güter und Rechte in Geld oder Geldeswert.
§1 I DVO regelt das Schonvermögen gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII. Es gilt ab dem 1. Januar 2023 ein Schonvermögen pro Person in Höhe von 10.000. Das ist nicht alleine der Bestand an liquiden Mitteln. Daher ist die Aussage, dass man 10.000 € auf der Bank oder unterm Kopfkissen haben kann gefährlich. Es geht um das gesamte verwertbare Vermögen, also zum Beispiel auch Schmuck.
2. Bei der Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen ist die Zuflusstheorie von Bedeutung. Nach der Zuflusstheorie ist alles Einkommen, was wertmäßig in der Bedarfszeit zufließt. Vermögen ist das, was schon vorhanden war!
Die Betonung liegt auf "war". Mittel, die der Hilfesuchende erst in der Bedarfszeit erhält, sind als Zufluss in der Bedarfszeit also regelmäßig Einkommen und kein Vermögen.
Sprich: Hat der Bedürftige zum Beispiel 9.000 € Bargeld und 1.000 € Schmuck und stellt einen Antrag auf Grundsicherung, muss er sein Vermögen nicht einsetzen. Spart er dann während seiner Bezugszeit monatlich 50 € von der Grundsicherung und hat nach einem Monat 9.000 + 1.000 + 50 €, darf man ihn nicht dazu zwingen die 50 € über dem Schonvermögen für seinen Bedarf einzusetzen.
Das wäre auch sehr unfair, dass man einen Hilfeempfänger für seine Sparsamkeit bestraft....
Regelmäßig problematisch wird es nur dann, wenn der Hilfeempfänger die Mittelherkunft nicht belegen kann. Also wenn er plötzlich 1.000 € mehr auf dem Konto hat. Dann mag das zwar Geld von "unter der Matratze" sein, aber er kann es nicht belegen und das Sozialamt vermutet, dass es sich um Einkommen handelt.
Auch sollte der Sparbetrag realistisch sein. Wenn jemand von seiner Grundsicherung jeden Monat 300 € beiseite legen kann, riecht das danach, dass er anderswo Geld her bekommt, weil man vom Existenzminimum nicht so viel sparen kann.