Ich habe versucht, dagegen dagegen vor zu gehen und es wurde mir von mehreren Rechtsanwälten bestätigt, dass ich das ncht einfordern kann.
Dabei war die Situation so, dass ich 50€ mehr bezahlte aus meinem Bezug, also zu dem, was das Amt eh zahlt. Das resultierte daraus, dass ich 2 Jahre zuvor eine Schuld beim Energieversorger hatte, die ich zusätzlich zu meinem Abschlag zahlen musste. Ich konnte durch einen höheren Abschlag die Schuld begleichen und bekam eine Rückerstattung von ca. 70€.
Ich bat dann nicht wieder zum alten Abschlag runter gestuft zu werden, weil ich dachte, das ich das im nächsten Jahr dann behalten dürfe, da mir das ja 1 : 1 jeden Monat von meinem Regelsatz abgezogen wurde. Aber so funktioniert das leider nicht.
Ich war damals damit aber nicht vor Gericht, ich fand gar keiner RA, der mich vertreten wollte, weil die übereinstimmend sagten, dass das so korrekt ist. Seitdem kommt das was ich im Monat übrig habe wieder in den Sparstrumpf... und nicht zum Gaswerk. Wenn man beim Amt ist, besser weniger zahlen, dann übernimmt das Amt die Restschuld...