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Wie viel Erspartes ist erlaubt als Sozialhilfeempfänger?

Höhnchen

Mitglied
Naja, genau genommen ist das Ansparen kleiner Summen sogar vorgesehen (deshalb gibt es Sonderposten nur auf Darlehensbasis), wenn man es denn hinbekommt, und somit für das Amt nichts was auf Sozialbetrug hinweist. Im Zweifelsfall muss das Amt beweisen, dass Sozialbetrug vorliegt.
 

Silan

Aktives Mitglied
Es ist richtig. Was bei dir passierte ist nicht richtig und du hättest dagegen vorgehen können.
Ich habe versucht, dagegen dagegen vor zu gehen und es wurde mir von mehreren Rechtsanwälten bestätigt, dass ich das ncht einfordern kann.
Dabei war die Situation so, dass ich 50€ mehr bezahlte aus meinem Bezug, also zu dem, was das Amt eh zahlt. Das resultierte daraus, dass ich 2 Jahre zuvor eine Schuld beim Energieversorger hatte, die ich zusätzlich zu meinem Abschlag zahlen musste. Ich konnte durch einen höheren Abschlag die Schuld begleichen und bekam eine Rückerstattung von ca. 70€.
Ich bat dann nicht wieder zum alten Abschlag runter gestuft zu werden, weil ich dachte, das ich das im nächsten Jahr dann behalten dürfe, da mir das ja 1 : 1 jeden Monat von meinem Regelsatz abgezogen wurde. Aber so funktioniert das leider nicht.
Ich war damals damit aber nicht vor Gericht, ich fand gar keiner RA, der mich vertreten wollte, weil die übereinstimmend sagten, dass das so korrekt ist. Seitdem kommt das was ich im Monat übrig habe wieder in den Sparstrumpf... und nicht zum Gaswerk. Wenn man beim Amt ist, besser weniger zahlen, dann übernimmt das Amt die Restschuld...
 

Höhnchen

Mitglied
Hm, vielleicht hat sich das der Anwalt nicht so genau angeschaut, ist ja aus seiner Sicht nur eine Bagatelle.
Normalerweise ist es so, wenn du eine Leistung aus deinem Regelsatz bezahlst, zB deinen Strom, so erhältst du das Guthaben, musst aber auch die Nachzahlung selber leisten.
Bei Betriebs - oder Heizkostenabrechnungen, also den Positionen die zu den KdU zählen, ist im positiven (Guthaben) als auch negativen Fall (Nachzahlungen) das Sozialamt zuständig.

Wenn du damals aus deinem Regelsatz einen Beitrag zum Gasabschlag geleistet hast, hätte man anteilig verrechnen müssen. Es sein denn, das Amt hat deinen Gasverbrauch als unangemessen (zu hoch) beurteilt.
 

Silan

Aktives Mitglied
Das ist viele Jahre her, daher werde ich da heute nichts mehr rausreißen können. Ich denke schon, dass das für die RA's einfach eine Bagatelle war, aber für mich ein kleines Vermögen...

Normalerweise ist es so, wenn du eine Leistung aus deinem Regelsatz bezahlst, zB deinen Strom, so erhältst du das Guthaben, musst aber auch die Nachzahlung selber leisten.
So hatte ich mir das damals auch gedacht...
 

CAT

Aktives Mitglied
Ich habe versucht, dagegen dagegen vor zu gehen und es wurde mir von mehreren Rechtsanwälten bestätigt, dass ich das ncht einfordern kann.
Dabei war die Situation so, dass ich 50€ mehr bezahlte aus meinem Bezug, also zu dem, was das Amt eh zahlt. Das resultierte daraus, dass ich 2 Jahre zuvor eine Schuld beim Energieversorger hatte, die ich zusätzlich zu meinem Abschlag zahlen musste. Ich konnte durch einen höheren Abschlag die Schuld begleichen und bekam eine Rückerstattung von ca. 70€.
Ich bat dann nicht wieder zum alten Abschlag runter gestuft zu werden, weil ich dachte, das ich das im nächsten Jahr dann behalten dürfe, da mir das ja 1 : 1 jeden Monat von meinem Regelsatz abgezogen wurde. Aber so funktioniert das leider nicht.
Ich war damals damit aber nicht vor Gericht, ich fand gar keiner RA, der mich vertreten wollte, weil die übereinstimmend sagten, dass das so korrekt ist. Seitdem kommt das was ich im Monat übrig habe wieder in den Sparstrumpf... und nicht zum Gaswerk. Wenn man beim Amt ist, besser weniger zahlen, dann übernimmt das Amt die Restschuld...
Zum Zeitpunkt meines Posts fehlte mir die Information, dass es sich um eine Rückzahlung von Gas handelte.
Somit haben wir hier aneinander vorbeigeredet

Ich dachte es ginge um Strom.
 

Höhnchen

Mitglied
@Sarnade, Silan hat ihre Infos vom RA. Wenn das nicht Fachleute ist, wer dann?

Allerdings können solche einfache Fragen, die hier gestellt werden, sicherlich von jeder Sozialberatungsstelle beantwortet werden. Die halten die Anliegen ihrer Klienten dann auch nicht für peanuts und geben vielleicht bessere Auskünfte und sie kosten idR nichts.
 

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