Ja, wobei mittlerweile die Banken nur noch auf die IBAN schauen und gar nicht mehr auf Namen. Würde mir einen Anwalt nehmen usw. damit die Empfängerbank für den Fall, dass die nicht wollen, den Empfängernamen bekannt gibt.
Dann Rückforderung, wegen einer Leistung ohne Rechtsgrund. Nur: was ist, wenn das Konto des Empfängers leer ist und der Empfänger ggf. insolvent?
Dann hilft Dir das auch nichts. Immer öfters bedienen sich kriminelle Banden mithilfe von insolventen Mittelspersonen am Vermögen anderer Menschen. Kurios ist es auf jeden Fall.
Dann Rückforderung, wegen einer Leistung ohne Rechtsgrund. Nur: was ist, wenn das Konto des Empfängers leer ist und der Empfänger ggf. insolvent?
Dann hilft Dir das auch nichts. Immer öfters bedienen sich kriminelle Banden mithilfe von insolventen Mittelspersonen am Vermögen anderer Menschen. Kurios ist es auf jeden Fall.