Also praktisch die Pflicht zur freiwilligen Arbeit? Ohne jeden Zwang, nur mit der Option zu verhungern. Praktisch wie §31 SGBII. Mal ganz abgesehen davon, dass diese nützlichen Arbeiten für die Gesellschaft heute schon von Arbeitslosen übernommen werden. Nennt sich AGH oder Bürgerarbeit. Ich frage mich manchmal, warum es Garten- und Landschaftsbauer noch als Ausbildungsberuf gibt, wenn die Grünflächen eh von Eurojobbern gemacht werden. Ist das wirklich so sinnvoll, auf Krampf Leute in Beschäftigungen zu drücken, die reguläre Arbeitsplätze verdrängen?
Nein, all das Schikanierende, Demütigende, Erniedrigende, Kränkende, Bestrafende, ... der zynisch menschenverachtenden Agenda 2010 / Hartz-IV Politik ist ja gerade nicht gemeint und soll beim "
Tätigkeits-basierten Grundeinkommen" unter allen Umständen konsequent vermieden werden.
Reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung soll und darf damit nicht verdrängt und abgeschafft werden, wie es mit Agenda 2010 / Hartz-IV Politik massenhaft geschehen ist und zunehmend beschleunigt weiter geschieht.
Menschen sollen und dürfen durch Einführen eines "Tätigkeits-basierten Grundeinkommens" auch nicht in Leiharbeit, 1-Euro-Jobs oder andere prekäre Beschäftigungsverhältnisse getrieben werden.
Jeder Zwang, gerade auch solcher wie im menschenverachtenden
§31 SGB II definiert, ist bewußt nicht Bestandteil des Konzepts des "Tätigkeits-basierten Grundeinkommens". Ebenso wenig menschenrechtswidrige Zwangsverträge wie die sogenannte "
Eingliederungsvereinbarung".
SGB 2 - Einzelnorm
Es geht beim "Tätigkeits-basierten Grundeinkommen" einzig und allein nur darum, daß sich jeder gesunde arbeitsfähige Mensch zwischen 18 Jahren und dem Renteintrittsalter völlig freiwillig irgendwo in Deutschland selbst eine zu ihm passende Tätigkeit sucht und ausübt, statt tätigkeitslos auf Transferleistungen wie z.B. dem "Bedingungslosen Grundeinkommen" zu pochen und nichts mehr zum Bestreiten seines Lebensunterhalts selbst beizutragen.
Wer in angemessener, gesetzlich vorgegebener Frist keine solche Tätigkeit durch Eigenbemühungen nachweisen kann, dem werden Vorschläge im Rahmen vorhandener legaler Möglichkeiten unterbreitet und es wird erwartet, daß er oder sie sich daraus eine gemeinnützige Beschäftigung selbst aussucht.
Nur wer sich mutwillig nicht an seiner Gesellschaft beteiligen will, in der und von der er lebt, bekommt jegliche Leistungen gestrichen und muß dann selbst sehen, wie er sich finanziert. Damit ist keinerlei Strafe verbunden!
Wenn von Seiten der zuständigen Behörde keine Auswahl von mindestens drei Arbeitsmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung unterbreitet werden können, dann laufen die Transferleistungen selbstverständlich uneingeschränkt weiter und es besteht nur die Pflicht, sich selbst weiter zu bemühen, freiwillig etwas für die Gesellschaft Sinnvolles zu tun, und sei es auch "nur", sich ernsthaft weiterzubilden, um seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Auch das würde als anerkannte gemeinnützige Tätigkeit zählen und man wäre dann freigestellt, etwas anderes tun zu müssen im Rahmen seiner gesellschaftlichen 30 Stunden Pflicht!
Jegliche Weiterbildung ist gratis und wird überall an allgemeinbildenden sowie berufsbildenden öffentlichen Schulen, überbetrieblichen staatlichen Ausbildungstätten und Hochschulen ermöglicht, die anerkannte Abschlüsse anbieten, auch in Abendkursen und Abendvorlesungen. Es gäbe keine von vorne herein sinnlosen "Bildungs-Maßnahmen" mehr mit Phantasiebezeichnungen wie "
Fachkraft für irgendeinen Quatsch", wie sie von den inkompetenten Arbeitsämtern und Abzockervereinen derzeit in ganz Deutschland organisiert werden, nur um die Arbeitslosenstatistik zu schönen, und niemandem etwas nützen, der daran teilnehmen muß.
Mit verantwortungsloser Verschwendung öffentlicher Gelder und Lebenszeit der Menschen ist dann Schluß!
Bei der Definition von legalen Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen eines "Tätigkeits-basierten Grundeinkommens" ist per Gesetz und Justiz konsequent darauf zu achten, daß jeglicher Mißbrauch unterbleibt und ggf. hart bestraft wird, wenn, wie heutzutage üblich, durch die Verwaltungen Gesetze unterlaufen, z.B. reguläre Stellen im öffentlichen Dienst bei Friedhofs- und Stadtgärtnereien ausgedünnt oder fast ganz abgeschafft werden, wenn kommunale Bauhöfe / Technische Dienste dies ebenfalls tun bei der Stadt- und Straßenreinigung, im Winterdienst, wenn von Kommunen oder/und Kirchen ebenso vorsätzlich mit krimineller Energie reguläre sozialversicherungspflichtige Stellen abgebaut werden in Alten- und Pflegeheime, Kindergärten, ... und dafür mißbräuchlich 1-Euro-Jobs erfunden und eingeführt werden, bei denen Langzeitarbeitslose unbezahlte Zwangsarbeit verrichten müssen, stets unter Androhung der Vernichtung ihrer materiellen Existenzgrundlage.
All das gibt es im Konzept "
Tätigkeits-basiertes Grundeinkommen"
ja gerade nicht und seit Montesquieu ist allgemeiner Konsenz, daß über den Buchstaben des Gesetzes der Geist des Gesetzes steht und stets Vorrang hat. Der Geist beim "Tätigkeits-basierten Grundeinkommen" ist einzig und allein der,
"Die Würde als Teilhabende"
an der Gesellschaft sicherzustellen für alle gesunden noch arbeitsfähigen Menschen, die, warum auch immer, im ersten Arbeitsmarkt keine Chance haben unterzukommen - sonst nichts!
Das Konzept "
Tätigkeits-basiertes Grundeinkommen" sollte nicht mit böswilliger Konnotation abgewertet werden, denn das hat es wirklich nicht verdient.
Es folgt einem humanitären Ansatz und soll Menschen ohne Chancen auf reguläre Arbeit davor bewahren, durch langanhaltende Untätigkeit und abgesondert vom gesellschaftlichen Leben der (noch) Arbeitsplatzinhaber / Vermögenden, in destruktiven Gefühlen der Nutzlosigkeit zu versinken, mit all seinen fatalen sozialmedizinischen Folgen, wie z.B.: Erfahrung von gesellschaftlicher Verachtung, verletztem Selbstwertgefühl, untergrabener Selbstsicherheit, Depressionen, ... bis hin zu Suizidgedanken, ... .
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