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BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingericht"!

Status
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_cloudy_

Urgestein
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Wer war denn eigentlich der Betreuer als Mutti bei Nacht und Nebel nach CZ verfrachtet wurde?

Sie selbst war ja nicht mehr in der Lage, so eine Entscheidung zu treffen.
Und in ihrem Sinne war das ja auch null.

Und kann man das so einfach tun, einen dementen Menschen irgendwo unauffindbar ins Ausland zu bringen und dann von dort weiter ihre Rente kassieren?
 
K

kasiopaja

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Jetzt kann man gar nichts mehr.

Mutti ist zwar im Ausland aber die Konten und die Wohnung im Inland. Und auf die hat jetzt der Betreuer die Aufsicht und Vollmacht.
 
A

Ahmed

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

@schokoschnutte & kasiopaja:

also, Fassen wir doch einmal ganz kurz zusammen:

1.) das Vormundschaftsgericht hat sich eingeschaltet, nachdem sich die pflegesituation verbessert hat,
d.h. Wo aus "Pflegetechnischer Sicht" schon gar kein Handlungsbedarf mehr bestand.

2.) geht und ging es dem Vormundschaftsgericht zum Zeitpunkt, wo die sich eingeschalten haben, gar nicht mehr um Verbesserung der Pflege (was ja eigentlich der ausschlaggebende Punkt gewesen ist), sondern nur noch um unsere internen Finanzen.

ZU DER ZEIT,wo der Antrag im vollen Gange war,bist du mit deiner MUTTER 2 Tage nach IHREM Krankenhaus Aufenthalt abgehauen,bei ner Nacht und Nebel Aktion, ins Ausland.
ES GILT das ANTRAG DATUM und da war Sie hier sehr wohl noch gemeldet.
also gilt immer, wo Man zum Zeitpunkt gemeldet ist, das heißt zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist?

*

also soll das heißen, dass wenn Mutti zum Zeitpunkt, wo sich das Vormundschaftsgericht eingeschaltet hat, bzw. zum Zeitpunkt des "ANTRAG DATUM" schon in Tschechien gemeldet gewesen wäre, das so gar nicht passiert wäre?



Das war doch vollkommen klar, dass das so kommen wird.

Als nächstes werden sie Dir das Konto Deiner Mutter sperren.

Da die Betreuung bereits angeordnet ist, kannst Du das Konto auch nicht einfach so auflösen oder verlagern, geschweige denn irgendetwas mit dem Eigentum Deiner Mutter unternehmen ohne die Zustimmung des Betreuers.

Du hast ihr und Dir einen Bärendienst erwiesen mit dem überhasteten Wegzug.

Vorher hättest Du nur einen Betreuer gehabt, der überwacht, ob Du verantwortungsvoll mit dem Vermögen Deiner Mutter und mit Deiner Mutter umgehst, jetzt liegt alles in der Hand des Betreuers und Du hast im Prinzip gar kein Mitspracherecht mehr.

Und mit einer Demenzkranken zu diskutieren über so weit reichende Entscheidungen ist eh aberwitzig.
naja, ich werde heute am Freitag Vormittag gleich einmal nach Deutschland anrufen um zu sehen, ob das Konto gesperrt ist.


Es ging mir darum, ob dem Gericht ein ein ärztliches Zeugnis über den Zustand deiner Mutter vorgelegen hat - das ist Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung. Aber ich hatte dabei vergessen, dass sie ja im Krankenhaus vom Amtsarzt befragt wurde... der wird dann wohl den Bericht geschrieben haben. Du könntest ihn dir aber mal anschauen (er wird dir vom Gericht ja geschickt worden sein, oder?) und prüfen, ob darin auch explizit die Betreuungsgründe genannt wurden; ansonsten ist das Zeugnis wohl nicht ausreichend: Vorläufiger Betreuer – Betreuungsrecht-Lexikon
ja, so ein mehrseitiges Gutachten liegt vor, und ich werde das auszugsweise auch heute Abend einmal hier hochladen.

der Gutachter schreibt was von § 1896 BGB

Genau. Darum kann der jetzige Beschluss eigentlich nur eine einstweilige Anordnung sein, die 6 Monate gültig ist (allerdings ein Mal verlängerbar).
nein, das Gericht schrieb nichts von einer einstweiligen Verfügung, sondern einen Beschluss.
steht ja auch groß und breit in dicken schwarzen Buchstaben am Anfang des Schreibens ganz oben in der Mitte


Und ich denke, das deutsche Gericht müsste die Sache nun auch umgehend an das zuständige Gericht in Prag abgeben. Von daher solltest du dich mal schlaumachen, wie diese Dinge in Tschechien so geregelt sind. Es könnte ja sein, dass dort eine entsprechende Entscheidung getroffen wird,
ja laufen dann zwei Betreuungsverfahren parallel weiter?

1.) eines in Deutschland,

und zeitgleich

2.) ein parallel verfahren in Tschechien?

was passiert dann mit dem deutschen Betreuungsverfahren, sobald der Fall nach Tschechien abgegeben worden ist?



und du dann auch an eurem jetzigen Wohnort nicht mehr verhindern kannst, dass deine Mutter zwangsweise in ein Heim verbracht wird...
Das obliegt dann aber in der Entscheidung des tschechischen Gerichts, oder?

Ja, ich denke, das ist jetzt eindeutig: dem Gericht geht es (auch) darum, zu verhindern, dass du weiter Entscheidungen für deine Mutter treffen kannst.
also geht es gar nicht mehr um Verbesserung der Pflege, weswegen die sich ja eingeschalten haben,sondern werden hier nun seitens des Gerichts (auch) noch ganz andere Ziele verfolgt!
 
K

kasiopaja

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Fakt ist jedenfalls , dass nun eine Betreuung eingerichtet wurde und diese zumindest auf die deutschen Werte den Daumen drauf hat. Du wirst Dich also für alles was Du in Deutschland unternimmst verantworten müssen.
 
A

Ahmed

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Wer war denn eigentlich der Betreuer als Mutti bei Nacht und Nebel nach CZ verfrachtet wurde?
also,

1.) war es tagsüber, so dass Mutti bei Tag und Sonnenschein gefahren ist

und

2.) ist Mutti nicht in einem Lieferwagen als Frachtgut gefahren, sondern in einem Pkw, welcher für "Verfrachtungen" völlig ungeeignet ist!

aber zur eigentlichen Frage, wo der Betreuer zu diesem Zeitpunkt war?
er war noch gar nicht bestellt.

Sie selbst war ja nicht mehr in der Lage, so eine Entscheidung zu treffen.
Und in ihrem Sinne war das ja auch null.
lesen bildet:
in dem ersten Thread habe ich es doch schon ausgiebig geschrieben!
daher mache ich mich jetzt nochmals zum Papagei, und wiederhole:
die Entscheidung, nach Tschechien umzuziehen, hatte Mutti getroffen, weil sie nicht in ein Altenheim wollte.

Und kann man das so einfach tun, einen dementen Menschen irgendwo unauffindbar ins Ausland zu bringen und dann von dort weiter ihre Rente kassieren?
wenn unauffindbar, so wäre der Beschluss des Vormundschaftsgerichts gar nicht Zustellfahrzeug gewesen, denn selbst das Betreuungsgericht hatte die tschechische Adresse in den Beschluss reingeschrieben, und diesen Beschluss sodann an genau diese Adresse nach Tschechien geschickt!
 
A

Ahmed

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Verzeih bitte, aber dein Vorgehen stinkt zum Himmel. Das daraufhin Konsequenzen folgen, hast du nicht bedacht. Vor allem wohl nicht, was den Geldhahn angeht.
Ja, was soll denn jetzt nun mit den Konten meiner Mutter und mit der Rente anderes passieren??????????????

streicht sich jetzt der Betreuer und/oder das Vormundschaftsgericht die Gelder und die Rente ein?

hebt jetzt der Betreuer das Geld ab, und überweißt es an das Vormundschaftsgericht, oder wie?

welchen Geldhahn wollen die dann zudrehen, den ich vorher nie geöffnet hatte, außer das ich meine eigenen Gelder vom gemeinsamen Konto meiner Mutter abgeholt habe.
 
K

kasiopaja

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

die Entscheidung, nach Tschechien umzuziehen, hatte Mutti getroffen, weil sie nicht in ein Altenheim wollte.
Mal ehrlich? Du tust immer so als träfe Deine Mutter die Entscheidungen. Dazu ist sie doch gar nicht mehr in der Lage.

Wer noch nicht mal mehr weiß, dass er den Notrufknopf drücken muss, weiß auch nicht mehr wo er wohnen will oder kann.



wenn unauffindbar, so wäre der Beschluss des Vormundschaftsgerichts gar nicht Zustellfahrzeug gewesen, denn selbst das Betreuungsgericht hatte die tschechische Adresse in den Beschluss reingeschrieben, und diesen Beschluss sodann an genau diese Adresse nach Tschechien geschickt!
Jedenfalls ist der Beschluss nun da und es wird nicht mehr von Dir bestimmt, was mit Muttis Geld passiert.
 
K

kasiopaja

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Ja, was soll denn jetzt nun mit den Konten meiner Mutter und mit der Rente anderes passieren??????????????

streicht sich jetzt der Betreuer und/oder das Vormundschaftsgericht die Gelder und die Rente ein?

hebt jetzt der Betreuer das Geld ab, und überweißt es an das Vormundschaftsgericht, oder wie?

welchen Geldhahn wollen die dann zudrehen, den ich vorher nie geöffnet hatte, außer das ich meine eigenen Gelder vom gemeinsamen Konto meiner Mutter abgeholt habe.
Der Betreuer kassiert jetzt seinen Lohn von Muttis Konto und bestimmt wohin Muttis Gelder fließen oder auch nicht.

So einfach ist das jetzt.
 
A

Ahmed

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Der Betreuer kassiert jetzt seinen Lohn von Muttis Konto und bestimmt wohin Muttis Gelder fließen oder auch nicht.

So einfach ist das jetzt.
wobei sich die Frage stellt, wie er denn im Rahmen seiner eigentlichen Aufgaben als Betreuer meine Mutti betreuen will?

ich habe ja mit dem Herrn Betreuer schon telefoniert.
ich muss auch zu meinem Erstaunen sagen, dass er sehr nett war, und wir ein längeres Gespräch geführt hatten.

aber auch der Betreuer sagte, dass er von Deutschland aus diese Betreuung gar nicht durchführen kann, und wenn schon ein Betreuer sein muss, dann wäre ein Betreuer in Tschechien der richtige Betreuer, weil er vor Ort ist!

er, der Betreuer, sei froh, wenn er diese Betreuung los sei!

Du hast also jeden Monat nur dein Hartz4 abgehoben, niemals mehr? Keine Zahlungen mit dem Konto geleistet? Nicht mal hier ein bißchen, da ein bißchen?
Ich Frage tatsächlich nach, ich unterstelle dir nichts.
Neben dem Eingang meines Hartz-4 Geldes habe ich natürlich auch noch andere Gelder selbst eingezahlt, und diese auch wieder (selbst) abgehoben, als wir nach Tschechien gingen.

ich hatte nebenbei Gelder verdient, diese aus Sicherheitsgründen auf das Konto eingezahlt, weil es einfach sicherer erschien, Geld auf dem Konto anstatt zu Hause in bar liegen zu haben.

diese Gelder waren angespart für einen späteren Vergleich, damit ich die Schulden begleichen kann, welche durch die Firma entstanden waren.

ich weiß jetzt nicht, was daran verwerflich sein soll, und vor allen Dingen, was das mit dem Thema zu tun hat.
 
X

xEclipse

Gast
AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric

Das Problem ist eben, dass du verpflichtet bist alle Konten, Sparbücher, Einkommen/Ersparnisse aller Art beim Jobcenter bekannt zu geben. Danach entscheidet sich ob du derzeit Leistungsanspruch hast und wenn ja in welcher Höhe.
 
Status
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