AW: BETREUUNG/Betreuer gegen den Willen der im Ausland lebenden Betroffenen "eingeric
@schokoschnutte & kasiopaja:
also, Fassen wir doch einmal ganz kurz zusammen:
1.) das Vormundschaftsgericht hat sich eingeschaltet, nachdem sich die pflegesituation verbessert hat,
d.h. Wo aus "Pflegetechnischer Sicht" schon gar kein Handlungsbedarf mehr bestand.
2.) geht und ging es dem Vormundschaftsgericht zum Zeitpunkt, wo die sich eingeschalten haben, gar nicht mehr um Verbesserung der Pflege (was ja eigentlich der ausschlaggebende Punkt gewesen ist), sondern nur noch um unsere internen Finanzen.
ZU DER ZEIT,wo der Antrag im vollen Gange war,bist du mit deiner MUTTER 2 Tage nach IHREM Krankenhaus Aufenthalt abgehauen,bei ner Nacht und Nebel Aktion, ins Ausland.
ES GILT das ANTRAG DATUM und da war Sie hier sehr wohl noch gemeldet.
also gilt immer, wo Man zum Zeitpunkt gemeldet ist, das heißt zum Zeitpunkt der Antragstellung beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist?
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also soll das heißen, dass wenn Mutti zum Zeitpunkt, wo sich das Vormundschaftsgericht eingeschaltet hat, bzw. zum Zeitpunkt des "ANTRAG DATUM" schon in Tschechien gemeldet gewesen wäre, das so gar nicht passiert wäre?
Das war doch vollkommen klar, dass das so kommen wird.
Als nächstes werden sie Dir das Konto Deiner Mutter sperren.
Da die Betreuung bereits angeordnet ist, kannst Du das Konto auch nicht einfach so auflösen oder verlagern, geschweige denn irgendetwas mit dem Eigentum Deiner Mutter unternehmen ohne die Zustimmung des Betreuers.
Du hast ihr und Dir einen Bärendienst erwiesen mit dem überhasteten Wegzug.
Vorher hättest Du nur einen Betreuer gehabt, der überwacht, ob Du verantwortungsvoll mit dem Vermögen Deiner Mutter und mit Deiner Mutter umgehst, jetzt liegt alles in der Hand des Betreuers und Du hast im Prinzip gar kein Mitspracherecht mehr.
Und mit einer Demenzkranken zu diskutieren über so weit reichende Entscheidungen ist eh aberwitzig.
naja, ich werde heute am Freitag Vormittag gleich einmal nach Deutschland anrufen um zu sehen, ob das Konto gesperrt ist.
Es ging mir darum, ob dem Gericht ein ein
ärztliches Zeugnis über den Zustand deiner Mutter vorgelegen hat - das ist Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung. Aber ich hatte dabei vergessen, dass sie ja im Krankenhaus vom Amtsarzt befragt wurde... der wird dann wohl den Bericht geschrieben haben. Du könntest ihn dir aber mal anschauen (er wird dir vom Gericht ja geschickt worden sein, oder?) und prüfen, ob darin auch explizit die
Betreuungsgründe genannt wurden; ansonsten ist das Zeugnis wohl nicht ausreichend:
Vorläufiger Betreuer – Betreuungsrecht-Lexikon
ja, so ein mehrseitiges Gutachten liegt vor, und ich werde das auszugsweise auch heute Abend einmal hier hochladen.
der Gutachter schreibt was von § 1896 BGB
Genau. Darum kann der jetzige Beschluss eigentlich nur eine einstweilige Anordnung sein, die 6 Monate gültig ist (allerdings ein Mal verlängerbar).
nein, das Gericht schrieb nichts von einer einstweiligen Verfügung, sondern einen Beschluss.
steht ja auch groß und breit in dicken schwarzen Buchstaben am Anfang des Schreibens ganz oben in der Mitte
Und ich denke, das deutsche Gericht müsste die Sache nun auch umgehend an das zuständige Gericht in Prag abgeben. Von daher solltest du dich mal schlaumachen, wie diese Dinge in Tschechien so geregelt sind. Es könnte ja sein, dass dort eine entsprechende Entscheidung getroffen wird,
ja laufen dann zwei Betreuungsverfahren parallel weiter?
1.) eines in Deutschland,
und zeitgleich
2.) ein parallel verfahren in Tschechien?
was passiert dann mit dem deutschen Betreuungsverfahren, sobald der Fall nach Tschechien abgegeben worden ist?
und du dann auch an eurem jetzigen Wohnort nicht mehr verhindern kannst, dass deine Mutter zwangsweise in ein Heim verbracht wird...
Das obliegt dann aber in der Entscheidung des tschechischen Gerichts, oder?
Ja, ich denke, das ist jetzt eindeutig: dem Gericht geht es (auch) darum, zu verhindern, dass du weiter Entscheidungen für deine Mutter treffen kannst.
also geht es gar nicht mehr um Verbesserung der Pflege, weswegen die sich ja eingeschalten haben,sondern werden hier nun seitens des Gerichts (auch) noch ganz andere Ziele verfolgt!