Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Umsatzsteuer Problem

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Also ich bin jetzt wirklich kein Experte auf diesem Gebiet - also korrigiert mich, wenn ich da falsch liege- aber so wie ich das sehe, hätte Dir der Steuerberater klar sagen müssen, dass Deine Tätigkeit eine freiberufliche Tätigkeit als Fundraiser ist und Du diese Tätigkeit beim Finanzamt anmelden musst.
Dann hättest Du eben Rechnungen MIT Ust an den Auftraggeber ausstellen müssen und anhand dieser Rechnungen hättest du, bzw der Steuerberater dies von Dir gezahlte Umsatzssteuer an anderer Stelle wieder geltend machen können (oder?).
Dies ist nicht passiert und deswegen sitzt Du jetzt auf den Zahlungen, die natürlich trotzdem fällig werden.
Auch bei Provisionszahlungen muss es ja Belege geben, die die entsprechende Umsatzsteuer ausweisen, denn dem FA ist es egal, aus welchem Topf sich die Lohnzahlungen speisen.

Also auf jeden Fall ist der Steuerberater da nicht sorgfältig vorgegangen- wie sowas passieren kann ist mir ein Rätsel.
Also vielleicht hast Du Glück und der muss für den Schaden haften...
 

rennie

Mitglied
Mit dem aktuellen Steuerberater würde ich überhaupt nicht mehr sprechen, da dieser ja offensichtlich sein Handwerk nicht beherrscht.

Ich würde mir einen besseren suchen und den bisherigen für die Folgeschäden seiner miesen Beratung haftbar machen.
Ok, ich werde mich mal nach einem anderen Steuerberater und evtl. auch Anwalt umhören. Denkst du, ein Anwalt kann mich da "rausboxen" ?

Was meinen aktuellen Steuerberater angeht, so kann ich sagen, dass er immer sehr nett war und eigentlich einen kompetenten und selbstsicheren Eindruck gemacht hat. Er ist schon etwas älter, geschätzt nah der Rente, und hat langjährige Berufserfahrung. Ich hab keine Ahnung, warum das so schiefgehen konnte :-(

Ich merke, dass ihm die Situation unangenehm ist und ich merke, dass er mir eigentlich helfen will aber irgendwie wirkt er ratlos und macht mir nicht viel Hoffnung. Ich habe ihn offen auf meine finanzielle Situation angesprochen und ihm auch gesagt, dass ich zigtausende von Euro nicht bezahlen kann, weil ich das Geld einfach nicht habe. Er meinte nur, dass wir das dann so regeln müssen, dass ich das irgendwie "abstottern" kann. Es ist einfach eine Katastrophe...
 

mikenull

Urgestein
Man könnte es ja mal nachrechnen. Wie das FA auf den geforderten Betrag kommt. Man müßte dazu wissen, wie der gesamte Umsatz war - möglicherweise Einkaufsbelege abgezogen wurde, oder nicht? - Oder ob das FA einfach nur den Umsatz zur Berechnung herangezogen hat.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Aber es WAR eine Scheinselbstständigkeit und für die Folgen dieser haftet ausschließlich der Auftraggeber. Sonst keiner.
Bzw könnte eben auch ggf der Steuerberater haftbar gemacht werden, wenn man ihm nachweisen kann, dass er da wirklich grob fahrlässig gehandelt hat.
deswegen wäre halt echt ein Anwalt nicht schlecht.
Klar: Das kostet auch wieder Geld, deswegen musst Du natürlich abwägen. wenn es nur um ein paar hundert Euro geht... ok, aber so wie Du es beschreibst geht es ja da wirklich um sehr hohe zahlungen.
Weißt Du denn genau, wie das FA auf diese Zahlen kommt?
 
K

kasiopaja

Gast
Es geht um eine fünfstellige Summe.

Nein, weiß ich nicht. Der Finanzbeamte hatte einen Ordner mit einer Zahlungsübersicht aber die durfte ich nicht einsehen und habe sie natürlich auch nicht in Kopie erhalten.

Du musst doch einen entsprechenden Bescheid bekommen haben oder aber Dein Steuerberater.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Miria6 Problem bei Kündigung von einem Abo im Internet Finanzen 34

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben