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Umsatzsteuer Problem

K

kasiopaja

Gast
Ok, nur wie beweise ich das?

Absichtlich falsch beraten hat er mich nicht, glaube ich. Denn warum sollte er das?

Fehler können passieren aber Informationen vorenthalten geht gar nicht...
nur: ich bin nicht sicher, ob er so eine Erinnerung vom Finanzamt überhaupt bekommen hat.

und vor allem: was mache ich, wenn er behauptet, nie einen Brief erhalten zu haben?


Eigentlich dachte ich, ich müsste mich in der Sache gegen die Forderung vom Finanzamt wehren. Mittlerweile schein es, als müsse ich mich gegen meinen eigenen Steuerberater wehren, der ja bisher quasi "auf meiner Seite" war.
Du bzw. Deine Anwalt wird sich mit beiden befassen müssen.

Der Steuerberater bekommt, falls es ein Schreiben gab, nicht nur eines, er bekommt auch ein zweites, wenn er dann nicht reagiert.

Und wenn er nicht reagiert hat ist es sein Verschulden und er haftet dafür.

Beweisen wird es der Anwalt, weil der in alles Akteneinsicht verlangen wird.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
Ich hatte, wie gesagt, einen Vertrag als freier Handelsvertreter. Rechnungen schreiben musste ich nicht, die Provisionen kamen, wie zuvor beschrieben, "automatisch".
Die Abrechnungen dazu, wie sahen die dann aus? War denn da eine Mehrwertsteuer ausgewiesen? Wohl kaum.
Wie soll also der Steuerberater drauf kommen, dass du Umsatzsteuerpflichtig bist.

Du hast Zahlungsseingänge (Provisionen) und Ausgaben - die hat er gegengerechnet. Vermutlich nirgends ein Hinweis auf Mehrwertsteuer.

Nun hätte der Steuerberater erkennen müssen, dass du Scheinselbstständig bist. Es war ja offensichtlich, dass hier Zahlungen von nur einem AG bei dir eingehen.
 

Uri

Aktives Mitglied
Hallo,
dieser Thread nimmt ja astronomische Längen an....

Ich finde Du gehst die Sache unstrukturiert an (sorry).
Ich hatte am Anfang schon einiges geschrieben - ging aber unter.


1) Rechne erstmal aus, ob Du überhaupt einen Nachteil hast.
Mach Deine Einnahme-Überschuss-Rechnung in Netto (ohne MwSt.). Die Differenz ist Dein Gewinn.
Mach eine Einnahme-Ausgabe-Rechnung nur mit der MwSt. Ein negativer Betrag bedeutet Du bekommst Geld von Finanzamt. ein positiver Betrag bedeutet Du musst diesen Betrag abführen.
Für beide Berechnungen brauchst Du keinen Steuerberater.
Gewinn aus der EÜR plus Betrag aus der Umsatssteuerberechnung ergibt was Dein Geschäft eingebracht hat. Möglicherweise fährst Du mit Abführung der MwSt. besser. Dann wäre die Aufregung hier umsonst gewesen.....

2) Fristen beachten
Worst Case ist, wenn Du MwSt. Deiner Einnahmen abführen musst, aber Fristen verpasst hast, die Dir erlauben, dem Finanzamt Deine MwSt.-Ausgaben in Rechnung zu stellen.
Vermeide unbedingt dieses Worst Case.

3)Steuerberater
Wie ich dem Text entnommen habe, hat der "Steuerberater" kein Geld für seine Arbeit genommen. War es ein Freundschaftsdienst? Hatte er Mitleid?
Wenn Du erwartet hast, dass er umsonst arbeitet, dann solltest Du Dich der Fairness wegen, nicht gegen ihn stellen, sondern jemanden anständig bezahlen, der Dich in der Sache professionell vertritt.

4) Umsatz bei Dienstleistung
Du schriebst fünf-stellige Nachforderung für UmSt.
Sagen wir das Finanzamt fordert 30.000€ UmSt. - dann wäre Dein Brutto-Umsatz 190.000,-€ gewesen.
Sagen wir auf einen Zeitraum von Drei Jahren - ca. 63.000,-€ pro Jahr.
Du warst unterhalb der Einkommenssteuergrenze - d.h. sagen wir ca. 10.000,-€ Gewinn pro Jahr.
Das bedeutet, Deine Ausgaben beliefen sich auf ca. 160.000,-€ (bei 190.000,-€ Umsatz) - das sind extrem hohe Ausgaben für eine Dienstleistung.
Dein Gewinn ist für eine Dienstleistung bedeutend zu niedrig - kein Wunder, dass das Finanzamt vermutet, dass sie beschummelt werden und Dich deshalb nun sehr genau durchprüfen.
Zum Verständnis:
Ein Produzent mit Wareneinkauf kann durchaus Gewinnmargen von 5% haben - ein Dienstleister jedoch nicht!
Brutto Einnahme .... 190.000,-€
Brutto Ausgabe ...... 160.000,-€
Gewinn ................... 30.000,-€
Mit welcher Begründung hast Du solch hohe Ausgaben gehabt? Was sind das für Ausgaben?
 

rennie

Mitglied
1) Rechne erstmal aus, ob Du überhaupt einen Nachteil hast.
Mach Deine Einnahme-Überschuss-Rechnung in Netto (ohne MwSt.). Die Differenz ist Dein Gewinn.
Mach eine Einnahme-Ausgabe-Rechnung nur mit der MwSt. Ein negativer Betrag bedeutet Du bekommst Geld von Finanzamt. ein positiver Betrag bedeutet Du musst diesen Betrag abführen.
Für beide Berechnungen brauchst Du keinen Steuerberater.
Gewinn aus der EÜR plus Betrag aus der Umsatssteuerberechnung ergibt was Dein Geschäft eingebracht hat. Möglicherweise fährst Du mit Abführung der MwSt. besser.


2) Fristen beachten
Worst Case ist, wenn Du MwSt. Deiner Einnahmen abführen musst, aber Fristen verpasst hast, die Dir erlauben, dem Finanzamt Deine MwSt.-Ausgaben in Rechnung zu stellen.
Vermeide unbedingt dieses Worst Case.

3)Steuerberater
Wie ich dem Text entnommen habe, hat der "Steuerberater" kein Geld für seine Arbeit genommen. War es ein Freundschaftsdienst? Hatte er Mitleid?
Wenn Du erwartet hast, dass er umsonst arbeitet, dann solltest Du Dich der Fairness wegen, nicht gegen ihn stellen, sondern jemanden anständig bezahlen, der Dich in der Sache professionell vertritt.

4) Umsatz bei Dienstleistung
Du schriebst fünf-stellige Nachforderung für UmSt.
Sagen wir das Finanzamt fordert 30.000€ UmSt. - dann wäre Dein Brutto-Umsatz 190.000,-€ gewesen.
Sagen wir auf einen Zeitraum von Drei Jahren - ca. 63.000,-€ pro Jahr.
Du warst unterhalb der Einkommenssteuergrenze - d.h. sagen wir ca. 10.000,-€ Gewinn pro Jahr.
Das bedeutet, Deine Ausgaben beliefen sich auf ca. 160.000,-€ (bei 190.000,-€ Umsatz) - das sind extrem hohe Ausgaben für eine Dienstleistung.
Dein Gewinn ist für eine Dienstleistung bedeutend zu niedrig - kein Wunder, dass das Finanzamt vermutet, dass sie beschummelt werden und Dich deshalb nun sehr genau durchprüfen.

Mit welcher Begründung hast Du solch hohe Ausgaben gehabt? Was sind das für Ausgaben?

zu 1)
Wurde gemacht. EÜR ohne Umsatzsteuer. "Erlöse - Kosten" brachte mir jedes Jahr, wie gesagt, einen kleinen Gewinn. Dieser würde von 19% auf die Umsätze komplett "gefressen" werden.


zu 2)
Welche Fristen? Ich wurde in all den Jahren nie vom Finanzamt aufgefordert, Umsatzsteuer zu bezahlen. Deshalb wurden mir auch keine Fristen gesetzt. In diesem aktuellen Fall, warte ich gerade noch auf die nächste Nachricht vom Finanzamt. Mein Steuerberater hat gesagt, dass die sich nochmal melden wollten aber es jetzt noch nicht getan hätten.

Wie kann ich dem Finanzamt denn überhaupt diese Ausgaben in Rechnung stellen?


zu 3)
Wie kommst du darauf, dass der Steuerberater mir einen Freundschaftsdienst erwiesen hat und ich ihn für die Arbeit nicht bezahlt hätte?

Ich habe hier doch oft genug geschrieben, dass es ein offizieller Steuerberater ist, den ich bezahlt habe und selbstverständlich NICHTS unter der Hand gemacht habe! Dieser Steuerberater hat mir all die Jahre gegen Bezahlung meine Steuererklärung gemacht.

Wo das aktuelle Problem aufgetaucht ist, hat er mir bisher nichts berechnet aber ganz ehrlich: da das Problem, offenbar aufgrund seiner Falschberatung entstanden ist, fänd ich es auch unfair, wenn er mir da was in Rechnung stellen würde. Meines erachtens, sollte er die Sache "ausbügeln"...


zu 4)
Ich war Charity Fundraiser und habe für meine Tätigkeit im bundesweiten Aussendienst recht hohe Provisionen bekommen. Mein Auftraggeber hat bei seinem Provisionsmodell berücksichtigt, dass man als Charity Fundraiser hohe Ausgaben hat, welche man ja von den Provisionen zahlen muss. Zu diesen Ausgaben gehörten: Mieten für Hotelzimmer, Appartements oder Ferienwohnungen, Anreise und Abreisekosten, Fahrten zum Einsatzort, Fahrten zu Presseterminen, Orgaterminen und Seminaren, Mietfahrzeug (Zuzahlung zur Miete + Versicherung), Schreibwaren, Porto, Arbeitsmaterial, Handykosten, Internetkosten (in manchen Unterkünften, musste das WLAN seperat bezahlt werden, z.B. Freischaltcodes für den Hotspot), Bekleidung usw. Da kam schon einiges zusammen.

Also waren es zwar immer schöne hohe Umsätze aber auch sehr hohe Kosten und deshalb nur ein kleiner Gewinn. Doch wie gesagt, als Ferienjob für einen Studenten wars ok...
 

mikenull

Urgestein
Vielleicht habe ich es überlesen oder ich weiß es nicht mehr, weil meine Ausbildung lange her ist.
Ein freier Handelvertreter handelt auf seinen Namen des Auftraggebers und auf Rechnung des Auftraggebers.
Wieso hast Du dann etwas mit den Umsätzen zu tun?
Ich schaue es mir aber im Gesetzbuch nochmal an.

Also freier oder selbstständige Handelvertreter gemäß § 84.1 HGB
 

rennie

Mitglied
Ein freier Handelvertreter handelt auf seinen Namen des Auftraggebers und auf Rechnung des Auftraggebers.
Wieso hast Du dann etwas mit den Umsätzen zu tun?
Ich schaue es mir aber im Gesetzbuch nochmal an.

Also freier oder selbstständige Handelvertreter gemäß § 84.1 HGB
Bisher hatte ich nichts mit den Umsätzen zu tun aber mich hat das Finanzamt als Kleinunternehmer eingestuft und gesagt, dass ich die Umsatzgrenzen überschritten habe. Allerdings kommt die Forderung der Umsatzsteuer erst jetzt, knapp 5 Jahre später...
 

mikenull

Urgestein
Du kannst das alles bei Google eingeben und kriegst auch Antworten.
Der freie oder selbstständige Handelvertreter muß nicht mehrere Auftraggeber haben. Und einen Arbeitsvertrag ist auch nicht unbedingt notwendig.
Na ja, wegen den 5 Jahren. Von der Zeit her wäre das rechtens. Vermutlich sind sie drauf gekommen, nach einer Prüfung des Auftraggebers.

Mein Vorschlag wäre - so hätte ich das gemacht, mußt Du aber nicht - zum FA hinzufahren, den sachbearbeiter sprechen und mir erklären lassen, um was es genau geht. Dazu sind die Leute verpflichtet und ich bin sicher, das die das auch tun.
 

rennie

Mitglied
Na ja, wegen den 5 Jahren. Von der Zeit her wäre das rechtens. Vermutlich sind sie drauf gekommen, nach einer Prüfung des Auftraggebers.

zum FA hinzufahren, den sachbearbeiter sprechen und mir erklären lassen, um was es genau geht. Dazu sind die Leute verpflichtet und ich bin sicher, das die das auch tun.
Mag sein, dass mein Auftraggeber geprüft wurde und die späte Forderung rechtens ist. Fair ist diese Vorgehensweise nicht. Wenn ich Steuerschuld beim Finanzamt habe, möchte ich direkt darüber informiert werden und die Chance bekommen, einen Widerspruch zu begründen, wenn ich denke, dass die Forderung unberechtigt ist oder sie begleichen. Hätte das Finanzamt meine angebliche Umsatzsteuerschuld direkt eingefordert, hätte ich für einen deutlich kürzeren Zeitraum die "A-Karte" gehabt und mich dann definitiv nach einem anderen studentischen Nebenjob im Angestelltenverhältnis, einen Minijob o.ä. umgesehen.

Kurz gesagt: bei einer zeitnahen Information wäre mein finanzieller Schaden deutlich geringer gewesen. Ich habe meinen Steuerberater übrigens darauf angesprochen, ob er diesbezüglich ein Schreiben erhalten hat. Er hat dies verneint.


Beim Finanzamt war ich. Es geht um zu hohe Umsätze und dadurch um den Verlust des Kleinunternehmerstatus.
 

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