Ja Du hast Recht, Du musst hier oft bei Adam und Eva anfangen weil es oft sehr theoretische Ansätze sind die fernab jeglicher Realität sind.
Kann ich nicht nachvollziehen. Dass die Frage danach welche Arbeit angenehm ist subjektiv unterschiedlich bewertet wird, ist eine Tatsache. Fernab jeglicher Realität ist die Unterstellung, diese Bewertung wäre bei allen Menschen gleich.
Du hast geschrieben dass BGE wird NICHT auf den Lohn angerechnet, es sei denn, man hat einen "sehr angenehmen Beruf".
Stimmt. Damit habe ich aber nicht gemeint, dass der Staat das vorschreibt, sondern dass dies in den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Sprache kommt. Das habe ich auch so geschrieben. Also bitte nichts unterstellen, was ich nicht geschrieben habe.
Ok, dann wird niemand einen sehr angenehmen Beruf haben. Denn wenn ich subjektiv sagen würde, dass ich einen sehr angenehmen Beruf habe, wird mir das BGE darauf angerechnet.
Staatlich angeordnet werden kann so etwas sowieso nicht. Wir haben in Deutschland Tarifautonomie. Der Arbeitgeber könnte dann vielleicht auf die Idee kommen, eine solche Anrechnung vorzuschlagen. Und unter bestimmten Umständen könnte dann der Arbeitnehmer diesen Job trotzdem annehmen. Nämlich dann, wenn er mit dem BGE + dem verbeibenden Lohn obendrauf zufrieden ist (materiell bescheidener Mensch) und diese Person den Job eben als sehr angenehm empfindet. Oder es wird im Hochlohnbereich gemacht. Da bleibt natürlich auch nach der Anrechnung noch sehr viel Lohn übrig. Dann ginge das auch bei einem anstrengenden Job. Und nichts anderes habe ich auch geschrieben (die Anrechnung des BGE auf den Lohn funktioniert nur bei angenehmen Jobs oder im Hochlohnbereich).
Das bedeutet, dass eine staatliche Zahlung von meiner subjektiven Bewertung meines Arbeitsplatzes abhängt. Fernab jeglicher Realität!
Diese Behauptung ist tatsächlich fernab jeglicher Realität, weil nämlich die Höhe der staatlichen Zahlung (das BGE) völlig unberührt bleibt von der Tatsache, wer oder was dadurch unterstützt wird. Bei einer vollständigen Anrechnung des BGE auf den Lohn verwandelt sich das BGE von einer Subvention für den Empfänger zu einer Lohnsubvention für den Arbeitgeber. Diese kann dann weiter verwendet werden, um dessen Gewinn zu erhöhen (Gewinnsubvention), um zu investieren (Investitionssubvention), um zusätzliche Rücklagen zu bilden (Rücklagensubvention) oder um die Preise der angebotenen Produkte des Arbeitgebers zu senken (Preissubvention - besonders gut für Menschen mit wenig Geld, denn sie können dann damit mehr kaufen). Egal jedoch wer oder was auch immer durch das BGE subventioniert wird - die Höhe der staatlichen Zahlung selbst bleibt davon unberührt. Damit ist Deine obige Aussage gegenstandslos.
Hab ich einen tollen Chef und einen sehr angenehmen Beruf rechnet man mir das BGE an, bekomme ich einen schlechten Chef bekomme ich das volle BGE und den vollen Lohn.
Das entscheidest Du allein; nicht der Staat.
Man könnte eine Behörde aufbauen die angenehme von unangenehmen Jobs unterscheidet, natürlich alles völlig subjektiv. Der Wahnsinn.
Völlig überflüssig. Denn was man für einen Job annimmt oder nicht und wie man den subjektiv bewertet, entscheidet jeder selbst. Dafür braucht man keine Behörde.