Anfechten kann man immer. Die Frage ist, ob es durchgeht. Die gesetzlichen Fristen sind nicht das Einzige, was zählt. Es gibt auch andere Fragen, ob der Erblasser eine Benachteiligung im Sinne hatte oder nicht. Diesbezüglich gab es schon einige erstaunliche Urteile, die man so nicht vermutet hätte. Mit absoluter Sicherheit kann man dies also nicht ausschließen. Das solltest du als Jurist oder Juristin wissen.
Gerade weil ich Juristin bin, weiß ich, wozu die bei Schenkungen zu wahrenden gesetzlichen Fristen dienen und dass man nicht immer erfolgreich anfechten kann. Es unterliegt auch nicht alles einer Anfechtungsmöglichkeit. Viele Klagen sind von vornherein unzulässig, ohne dass man überhaupt zur Begründetheit kommt. Zitiere doch bitte einmal die dir bekannten "erstaunlichen Urteile" (bitte mit Fundstelle), in denen die nach Schenkungen zu wahrenden gesetzlichen Fristen keine Rolle spielten und ein Rückforderungsanspruch - nicht einmal des Schenkers selbst, sondern seiner mit einem Pflichtteil abgefundenen anderen Kinder - noch nach Ablauf der 10-Jahres-Frist bestand.
Woher weißt du das so genau? Hier steht nichts darüber, ob die Geschwister selbst vielleicht Schulden gemacht haben, ob ihre Kinder dringend Geld brauchen oder Sonstiges.
Die/die TE hat in einem Post selbst geschrieben, dass der Bruder genug Geld und sein Auskommen hat. Und selbst wenn nicht, hat er kein Anrecht auf das Eigentum seines Halbbruders/seiner Halbschwester. Ist doch sein Pech, wenn er über seine Verhältnisse lebt und Schulden macht. Es ist auch nicht das Problem des/der TE, wenn die Kinder seiner Halbgeschwister Geld brauchen. Geschwister/Halbgeschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen sind einander nicht zum Unterhalt verpflichtet. Und bei Verwandten der Seitenlinie, die kaum Kontakt zueinander haben, sehe ich auch keine moralische Pflicht, sich hoch zu verschulden, um ihnen Hunderttausende Euronen in den gierigen Rachen zu schmeißen. Erst recht nicht bei bloßen Halbgeschwistern und deren Nachkommenschaft.
Natürlich ist hier nichts dem oder der TE anzulasten. Aber darum geht es ja auch nicht. Sondern darum, wie er den Streit möglichst langfristig beilegen oder sich schützen kann.
Das kann er/sie am besten, indem er/sie nicht nachgibt. Solche Menschen geben nie Ruhe. Sieht man ja schon daran, dass sie auf das Kompromissangebot des Vaters nicht eingehen. Manche Streitigkeiten kann man nicht beilegen. Von manchen Menschen kann man sich zum Selbstschutz nur trennen oder so weit es eben geht, distanzieren.
Deine Moral entscheidet aber nicht. Jemand, der meint über's Internet anhand von ein paar Posts das einzig moralisch Richtige zu kenne, den könnte ich nicht mehr Ernst nehmen.
Musst du auch nicht. Ich nehme das, was du schreibst, ja auch nicht ernst. Wir alle müssen das, was TEs hier schreiben, zunächst einmal als zutreffend und nicht als frei erfunden unterstellen. Und dem/der TE ging es nicht in erster Linie um eine juristische, sondern um eine moralische Bewertung. Der/die TE hatte ausdrücklich nach der persönlichen Meinung der anderen User/innen gefragt. Die kann jede Person, die hier schreibt, nur anhand ihrer eigenen Wertvorstellungen äußern. Dass es hier auf meine Moralvorstellungen ankommt, habe ich im übrigen auch nicht behauptet. Auf deine kommt es aber ebenso wenig an. Das Recht ist ohnehin auf der Seite des/der TE, was er/sie auch weiß (siehe Eingangsposting).