Einen Moment bitte, bevor sich das fortsetzt...der Junge hat eine Geburtsurkunde. Er ist also "registriert", es gibt ihn juristisch. Es geht mir um die Anerkennung der Vaterschaft, das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht usw. Nichts davon wird gefälscht.Du findest also Geburtsurkunde wissentlich fälschen keine Straftat oder über was reden wir hier?