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Jugendamt und Schule

G

Gelöscht 77252

Gast
Belm Jugendamt Akteneinsicht nehmen.
Hast Du das schon mal versucht?
Ich schon. Die lassen sich nicht in die Karten gucken. Du wirst immer und immer wieder vertröstet, oft erfolgt überhaupt keine Reaktion. Nach Monaten, wenn du Glück hast und wenn sie endlich alles aussortiert haben, was du auf keinen Fall sehen sollst, lassen sie dich in ihre massiv geschwärzten Akten schauen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Hast Du das schon mal versucht?
Nein. Als Behördenmitarbeiter gewähre ich aber selbst Akteneinsicht. Ich habe noch nie irgendwas geschwärzt. Das macht man nur wenn die Rechte Dritter durch die Akteneinsicht verletzt werden. Praktisch kennen sich die Leute aber alle. Und derjenige der Akteneinsicht nimmt erfährt nichts Neues über diese Leute. Er will ja wissen was in diesem Fall hier das Jugendamt denkt.

Man muss sich bei Akteneinsicht auf Paragraph 25 SGB X berufen, dort ist das Recht dazu für die Beteiligten am Verwaltungsverfahren geregelt. Und schneller geht es sicher, wenn das ein Anwalt macht.
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Über den Bürgermeister oder Rechtsanwalt muss ein Jugendamt Akteneinsicht erlauben.
Der Bürgermeister stellt sich immer hinter seine Mitarbeiter, egal, wie groß der Mist ist, den diese verzapfen. Hab ich auch am eigenen Leib erfahren. Aber auch andere. War sogar in der Zeitung, worüber die Bevölkerung dann den Kopf geschüttelt hat.
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Man muss sich bei Akteneinsicht auf Paragraph 25 SGB X berufen, dort ist das Recht dazu für die Beteiligten am Verwaltungsverfahren geregelt. Und schneller geht es sicher, wenn das ein Anwalt macht.
Das Jugendamt dreht alles, wie es es gerade braucht.
Ich zitiere gerne aus dem Mailverkehr:

"Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass gemäß §25 Abs. 3 SGB X leider keine Einsicht in die von Ihnen beantragten Unterlagen gewähren können. Daten, die von dritten Personen erhoben wurden, ist das Jugendamt nicht berechtigt herauszugeben. Gem. dem genannten Paragraphen dürfen nur Unterlagen von der betreffenden Person selbst eingesehen werden."

Meine Antwort darauf (und ich hoffe, du stimmst mit mir überein):
"Vielleicht lesen Sie sich den Paragraphen mal genau durch. Ich zitiere:

(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet,
soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten
oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.

Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob die Daten von dritten Personen
erhoben wurden oder nicht, sondern damit, ob diese dritten Personen ein
berechtigtes Interesse daran haben, ihre Daten bzw. Aussagen geheim zu
halten.
Also: Welches berechtigte Interesse hat Herr S. daran, seine Aussage
geheim zu halten?
(Erläuterung: Herr S., ein Lehrer meines Kindes, hatte Aussagen meines Kindes protokolliert. Dieses Protokoll wollte ich haben. Der Inhalt dieses Protokolls hatte mit Herrn S. selbst überhaupt nichts zu tun, weswegen er auch kein Interesse daran haben konnte, seine Aussage geheim zu halten.)
Und Frau L. kann ja wohl überhaupt kein Interesse daran haben, ihre
Aussage geheim zu halten, schließlich hat sie ihre Aussage ja in meinem
Beisein getätigt."
(Erläuterung: Nämlich vor Gericht.)

Ich hab die Sachen dann später ohne Wenn und Aber vom Gericht bekommen. Auch das ein Beweis dafür, dass das Jugendamt mit seiner Interpretation des §25 SGB X daneben lag. Wahrscheinlich absichtlich, weil sie keine Lust hatten, sich die Arbeit zu machen. Oder weil sie mich sowieso als Feind betrachteten. Oder beides.

Das ist nur mal EIN Beispiel dafür, wie das Jugendamt alles verdreht.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Die meisten MA im Jugendamt sind nicht in der Lage, den Sinn dieser Vorschrift zu verstehen. Das sind Sozialpädagogen, und die wollen oft ihr Ding am Gesetz vorbei machen. Ist leider so. So ein JA hat keinen eigenen Rechtsanwalt, alles was die Schreiben, ob Bescheid oder ans Gericht, ist Marke Eigenbau. Nur beim Verwaltungsgericht schicken sie den Anwalt, aber der arbeitet für die ganze Stadt, nicht nur für das JA.
 
G

Gelöscht 125515

Gast
Das Jugendamt dreht alles, wie es es gerade braucht.
Ich zitiere gerne aus dem Mailverkehr:

"Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass gemäß §25 Abs. 3 SGB X leider keine Einsicht in die von Ihnen beantragten Unterlagen gewähren können. Daten, die von dritten Personen erhoben wurden, ist das Jugendamt nicht berechtigt herauszugeben. Gem. dem genannten Paragraphen dürfen nur Unterlagen von der betreffenden Person selbst eingesehen werden."

Meine Antwort darauf (und ich hoffe, du stimmst mit mir überein):
"Vielleicht lesen Sie sich den Paragraphen mal genau durch. Ich zitiere:

(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet,
soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten
oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.

Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob die Daten von dritten Personen
erhoben wurden oder nicht, sondern damit, ob diese dritten Personen ein
berechtigtes Interesse daran haben, ihre Daten bzw. Aussagen geheim zu
halten.
Also: Welches berechtigte Interesse hat Herr S. daran, seine Aussage
geheim zu halten?
(Erläuterung: Herr S., ein Lehrer meines Kindes, hatte Aussagen meines Kindes protokolliert. Dieses Protokoll wollte ich haben. Der Inhalt dieses Protokolls hatte mit Herrn S. selbst überhaupt nichts zu tun, weswegen er auch kein Interesse daran haben konnte, seine Aussage geheim zu halten.)
Und Frau L. kann ja wohl überhaupt kein Interesse daran haben, ihre
Aussage geheim zu halten, schließlich hat sie ihre Aussage ja in meinem
Beisein getätigt."
(Erläuterung: Nämlich vor Gericht.)

Ich hab die Sachen dann später ohne Wenn und Aber vom Gericht bekommen. Auch das ein Beweis dafür, dass das Jugendamt mit seiner Interpretation des §25 SGB X daneben lag. Wahrscheinlich absichtlich, weil sie keine Lust hatten, sich die Arbeit zu machen. Oder weil sie mich sowieso als Feind betrachteten. Oder beides.

Das ist nur mal EIN Beispiel dafür, wie das Jugendamt alles verdreht.
Grundsätzlich hatte das Jugendamt erst einmal Recht mit der Ablehnung. Die wissen ja nicht, was du dann gegenüber den Dritten tun wirst sobald du die Akteneinsicht hattest. Körperverletzung, Bedrohung, Mord halte ich alles für möglich. Vor allem bei dem Tonfall in deiner Mail.

Das Jugendamt ist ja erst mal davon ausgegangen, dass an den Vorwürfen was dran ist. Sonst hätten die gar nicht erst ein Verfahren gestartet. Demzufolge müssen die dich grundsätzlich erst mal als gefährlich einstufen, weswegen alle Angaben Dritter erst einmal schutzwürdig sind. Du hättest ja auch keinen Bock drauf, dass jemand deinem gewalttätigen Nachbarn sagt, was du genau wann und wem über ihn gesagt hast, oder?

Du hast dann begründet wieso du anderer Ansicht bist, das Gericht fand deine Sichtweise überzeugender und hat die Akteneinsicht gewährt. Alles korrekt gelaufen. Es schadet nicht, den Staat nicht immer als Feind zu begreifen. Die Beamten haben absolut nichts davon jemandem das Leben schwer zu machen, müssen aber die Interessen aller gleichermaßen im Auge behalten.

Das gilt auch hier im Thread: die Schule und das Jugendamt handeln hier völlig korrekt. Ein Anwalt schadet nicht, aber die Schule zum Feind erklären hilft nicht. Freut euch lieber, dass jemand hinguckt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöscht 77252

Gast
Grundsätzlich hatte das Jugendamt erst einmal Recht mit der Ablehnung. Die wissen ja nicht, was du dann gegenüber den Dritten tun wirst sobald du die Akteneinsicht hattest. Körperverletzung, Bedrohung, Mord halte ich alles für möglich.
Danke für deine Bestätigung, dass im Familienrecht gewisse Rechtsgrundsätze auf den Kopf gestellt werden ("Der Verdächtige ist solange als unschuldig zu betrachten, bis seine Schuld einwandfrei erwiesen ist.").
Allen meinen Hinweisen, wie die Aussagen meines Kindes zustande gekommen sein könnten, wurde NICHT nachgegangen.
Vor allem bei dem Tonfall in deiner Mail.
Zunächst hatte ich ja freundlich gebeten. Erst, als immer wieder hinausgezögert wurde, wurde ich nach und nach unfreundlicher.
Das Jugendamt ist ja erst mal davon ausgegangen, dass an den Vorwürfen was dran ist. Sonst hätten die gar nicht erst ein Verfahren gestartet.
Die haben überhaupt kein Verfahren gestartet. Die haben uns Eltern das Sorgerecht entzogen, obwohl sie das gar nicht können. Dazu braucht es einen richterlichen Beschluss. Den hat es nie gegeben, trotzdem wurde von allen Beteiligten inkl. Richter das Sorgerecht als entzogen betrachtet. Das Verfahren haben wir Eltern gestartet, um das Sorgerecht zurückzuerhalten.
Demzufolge müssen die dich grundsätzlich erst mal als gefährlich einstufen, weswegen alle Angaben Dritter erst einmal schutzwürdig sind. Du hättest ja auch keinen Bock drauf, dass jemand deinem gewalttätigen Nachbarn sagt, was du genau wann und wem über ihn gesagt hast, oder?
Wenn ich meinen gewalttätigen Nachbarn anzeige, wird er genau erfahren, wer ihn wann warum weswegen angezeigt hat.
Der Lehrer hat ja überhaupt nichts über mich gesagt. Den Verdacht, dass ich die Ursache für die Aussagen meines Kindes sein könnte, hat erst der Kinderschutzdienst geäußert.
Außerdem müsstest du mit dieser Argumentation die männliche Hälfte der Bevölkerung einsperren. Sind alles potentielle Vergewaltiger.
Du hast dann begründet wieso du anderer Ansicht bist, das Gericht fand deine Sichtweise überzeugender und hat die Akteneinsicht gewährt.
Akteneinsicht beim Gericht habe ich erst lange, nachdem alles gelaufen war, beantragt.
Das gilt auch hier im Thread: die Schule und das Jugendamt handeln hier völlig korrekt. Ein Anwalt schadet nicht, aber die Schule zum Feind erklären hilft nicht. Freut euch lieber, dass jemand hinguckt.
Das Jugendamt guckt zwar hin, sieht aber nur das, was es sehen will. Alles andere wird ausgeblendet. Es legt sich auf eine Richtung fest, und die wird dann stur verfolgt.

Es ist halt so: Wer nicht die Schikanen von Jugendamt und Co. am eigenen Leib erfahren hat, kann sich das alles nicht vorstellen. Weil sich halt niemand vorstellen kann, dass Leute, die nach Recht und Gesetz handeln sollten, selbige mit Füßen treten.
 
G

Gelöscht 125515

Gast
Danke für deine Bestätigung, dass im Familienrecht gewisse Rechtsgrundsätze auf den Kopf gestellt werden ("Der Verdächtige ist solange als unschuldig zu betrachten, bis seine Schuld einwandfrei erwiesen ist.").
Allen meinen Hinweisen, wie die Aussagen meines Kindes zustande gekommen sein könnten, wurde NICHT nachgegangen.

Zunächst hatte ich ja freundlich gebeten. Erst, als immer wieder hinausgezögert wurde, wurde ich nach und nach unfreundlicher.

Die haben überhaupt kein Verfahren gestartet. Die haben uns Eltern das Sorgerecht entzogen, obwohl sie das gar nicht können. Dazu braucht es einen richterlichen Beschluss. Den hat es nie gegeben, trotzdem wurde von allen Beteiligten inkl. Richter das Sorgerecht als entzogen betrachtet. Das Verfahren haben wir Eltern gestartet, um das Sorgerecht zurückzuerhalten.

Wenn ich meinen gewalttätigen Nachbarn anzeige, wird er genau erfahren, wer ihn wann warum weswegen angezeigt hat.
Der Lehrer hat ja überhaupt nichts über mich gesagt. Den Verdacht, dass ich die Ursache für die Aussagen meines Kindes sein könnte, hat erst der Kinderschutzdienst geäußert.
Außerdem müsstest du mit dieser Argumentation die männliche Hälfte der Bevölkerung einsperren. Sind alles potentielle Vergewaltiger.

Akteneinsicht beim Gericht habe ich erst lange, nachdem alles gelaufen war, beantragt.

Das Jugendamt guckt zwar hin, sieht aber nur das, was es sehen will. Alles andere wird ausgeblendet. Es legt sich auf eine Richtung fest, und die wird dann stur verfolgt.

Es ist halt so: Wer nicht die Schikanen von Jugendamt und Co. am eigenen Leib erfahren hat, kann sich das alles nicht vorstellen. Weil sich halt niemand vorstellen kann, dass Leute, die nach Recht und Gesetz handeln sollten, selbige mit Füßen treten.
Wenn es dir damit besser geht eine verdrehte Rechtsauffassung zu haben und den Staat zu hassen, tu dir keinen Zwang an. Das Jugendamt hat korrekt gehandelt, das Gericht ebenso. Dein wutschnaubender Kommentar bestätigt das 🤷‍♂️

@TE
Das ist ein Paradebeispiel, wie du dich NICHT verhalten solltest. Die Schule will dir sicher nichts böses und das Jugendamt auch nicht. Die wollen nur, dass es deinem Kind gut geht, also arbeite mit denen zusammen. Gerne auch mit anwaltlicher Hilfe.
 

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