Man muss sich bei Akteneinsicht auf Paragraph 25 SGB X berufen, dort ist das Recht dazu für die Beteiligten am Verwaltungsverfahren geregelt. Und schneller geht es sicher, wenn das ein Anwalt macht.
Das Jugendamt dreht alles, wie es es gerade braucht.
Ich zitiere gerne aus dem Mailverkehr:
"Wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass gemäß §25 Abs. 3 SGB X leider keine Einsicht in die von Ihnen beantragten Unterlagen gewähren können. Daten, die von dritten Personen erhoben wurden, ist das Jugendamt nicht berechtigt herauszugeben. Gem. dem genannten Paragraphen dürfen nur Unterlagen von der betreffenden Person selbst eingesehen werden."
Meine Antwort darauf (und ich hoffe, du stimmst mit mir überein):
"Vielleicht lesen Sie sich den Paragraphen mal genau durch. Ich zitiere:
(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet,
soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten
oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.
Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob die Daten von dritten Personen
erhoben wurden oder nicht, sondern damit, ob diese dritten Personen ein
berechtigtes Interesse daran haben, ihre Daten bzw. Aussagen geheim zu
halten.
Also: Welches berechtigte Interesse hat Herr S. daran, seine Aussage
geheim zu halten?
(Erläuterung: Herr S., ein Lehrer meines Kindes, hatte Aussagen meines Kindes protokolliert. Dieses Protokoll wollte ich haben. Der Inhalt dieses Protokolls hatte mit Herrn S. selbst überhaupt nichts zu tun, weswegen er auch kein Interesse daran haben konnte, seine Aussage geheim zu halten.)
Und Frau L. kann ja wohl überhaupt kein Interesse daran haben, ihre
Aussage geheim zu halten, schließlich hat sie ihre Aussage ja in meinem
Beisein getätigt."
(Erläuterung: Nämlich vor Gericht.)
Ich hab die Sachen dann später ohne Wenn und Aber vom Gericht bekommen. Auch das ein Beweis dafür, dass das Jugendamt mit seiner Interpretation des §25 SGB X daneben lag. Wahrscheinlich absichtlich, weil sie keine Lust hatten, sich die Arbeit zu machen. Oder weil sie mich sowieso als Feind betrachteten. Oder beides.
Das ist nur mal EIN Beispiel dafür, wie das Jugendamt alles verdreht.