Piepel
Aktives Mitglied
Ja, das kann man nachvollziehen.
Wenn Du nichts unterschreibst, gibt es keinen Vertrag mit Dir als Partner.
Das ist alles.
Das Auskunftrecht später als Pflichtteilsberechtigter hilft nur bedingt, wenn man nicht vor Ort ist. Manchmal ist ein Verbleib von Dingen ungeklärt, jedoch gibt es scheinbar ein Recht, 10-jährige Kontoauszüge einsehen zu dürfen. Bei beweglichen Gütern hilft das auch nicht.
Scheinbar gilt der Höfeordnung nach immerhin eine (x?)-jährige Bindung, die bei Verkauf Ausgleich auslöst, soweit nicht re-investiert wurde.
Es gibt also enormes Potential, seine Nerven zu ruinieren.
Es könnte sein, dass Du Deine eigene Situation bewertest und zu dem Ergebnis kommst, dass sich das für Dich nicht lohnt.
Dann hast du Glück gehabt, Dich nicht daran orientieren zu müssen, was du hättest haben können Komma wenn.
Das Glück könnte auch kommen, wenn Du zu dem Schluss kommst, dass Du nicht wirklich eine Handhabe besitzt um etwas zu ändern.
Das musst aber du entscheiden, jeder Rat dazu wäre garantiert falsch.
Wenn Du nichts unterschreibst, gibt es keinen Vertrag mit Dir als Partner.
Das ist alles.
Das Auskunftrecht später als Pflichtteilsberechtigter hilft nur bedingt, wenn man nicht vor Ort ist. Manchmal ist ein Verbleib von Dingen ungeklärt, jedoch gibt es scheinbar ein Recht, 10-jährige Kontoauszüge einsehen zu dürfen. Bei beweglichen Gütern hilft das auch nicht.
Scheinbar gilt der Höfeordnung nach immerhin eine (x?)-jährige Bindung, die bei Verkauf Ausgleich auslöst, soweit nicht re-investiert wurde.
Es gibt also enormes Potential, seine Nerven zu ruinieren.
Es könnte sein, dass Du Deine eigene Situation bewertest und zu dem Ergebnis kommst, dass sich das für Dich nicht lohnt.
Dann hast du Glück gehabt, Dich nicht daran orientieren zu müssen, was du hättest haben können Komma wenn.
Das Glück könnte auch kommen, wenn Du zu dem Schluss kommst, dass Du nicht wirklich eine Handhabe besitzt um etwas zu ändern.
Das musst aber du entscheiden, jeder Rat dazu wäre garantiert falsch.