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Müssen ich oder mein Ehepartner für evtl. Pflege meines Vaters aufkommen?

Blume444

Mitglied
Rede mit deinem Bruder und der Schwester und bietet an euch zeitnah mal in Ruhe zusammenzusetzen. Wenn du jetzt ebenso bockig wie er weitermachst, wird da nie eine für alle Seiten vernünftige Lösung zustandekommen.

Da ihr kein besonderes Interesse an einem guten Verhältnis mit eurem Vater zu haben scheint, könnt ihr später immernoch alle Geschütze auffahren aber wenn es dir darum geht, möglichst viel vom Erbe rauszuschlagen, spiele jetzt erstmal die interessierte, überraschte Tochter.

Ich halte die bisher hier genannten Zahlen übrigens für massiv unterschätzt. Für mich hört sich das nach einem Gesamtwert von 1,5-2 Mio Minimum an (und selbst das imo sehr konservativ geschätzt). 30.000 wären weniger als 2% davon, das ist für's leibliche Kind ein schlechter Witz.
Nein, das mit dem Interesse am Vater stimmt so nicht - der hat kein Interesse mehr an uns, weil ihn nur noch sein Hof interessiert. Der ist vor ein paar Jahren nicht mal zu meiner Hochzeit erschienen, weil er der Meinung war, er könnte meine Schwester während der Erdbeersaison nicht alleine auf dem Hof lassen... Wäre nur ein einziger Tag gewesen, an dem bestimmt nichts Schlimmes für den Hof passiert wäre, aber nein, seine bescheuerten Erdbeeren waren wichtiger.

Ich habe es schon mal geschrieben: Auch unsere Mutter suchte das Gespräch mit ihm, er blockierte. Ich werde es ihm sagen, dass ich ohne ausreichende Klärung dieses Vertrages nicht unterschreibe, das ist eine Zumutung etwas unterschreiben zu sollen, das man nicht versteht. Und das noch unter zeitlichem Druck. Ganz ganz mies meiner Meinung nach.

Und ja, da neben den 5 Mietwohnungen auch insgesamt 60 Hektar Ackerfläche dazugehören, die verpachtet werden können und Stellplätze für Wohnmobile, gibt es mehr als genug Einkommensströme.
 

Blume444

Mitglied
Mein Rat mit auch juristischem Know-how:
Nicht unterschreiben. Wozu? Rechne aus, was Dir als Pflichtteilsergänzungsanspruch zustehen könnte!
Beratung bei Fachanwalt für Erb+ Familienrecht, kostet ohne Rechtsschutz höchstens 230€.
Hier absolut empfehlenswert!
Danke, ich werde mir wirklich einen suchen. Mein Mann und ich haben eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt die das? Mein Mann muss mir die Dokumente der Rechtsschutzversicherung raussuchen, damit ich mich dort melden kann.
 
G

Gelöscht 126322

Gast
Vor allem enthält der Vertrag noch andere "Gemeinheiten" bei denen z.B. mein Schwager (Ehemann meiner Schwester) massiv benachteiligt wird: Laut Vertrag wird er bei Scheidung vom Zugewinn ausgeschlossen
Das ist ein Vertrag, den Dein Vater Deine Schwester unterschreiben lässt? Oder unterschreibt den auch der Schwager? Falls ersteres der Fall ist: Ich möchte mal wissen welcher Scheidungsrichter den dann akzeptiert... Dein Vater kann ja nicht die Ehe regeln.
 

Blume444

Mitglied
Ich habe einen recht interessanten Artikel gefunden:
Dort sind auch Aspekte erwähnt wie: hat seit Jahren unentgeltlich auf dem Hof mit gearbeitet, würde bei keiner Übergabe Lohn nachfordern können etc...
Hallo, danke.
Ich hab den Vertrag vor mir und da steht:
"Die Übergabe erfolgt als Schenkung unter den nachstehend geregelten Auflagen"
Also ist es keine Hofübergabe und kein Landesgut, sondern einfach eine Schenkung, oder?
Am Ende des Vertrages steht:
"Der Wert dieser Verhandlung beträgt:
Jahreswert der Rechte zu 1. und 2. (4.800 plus 3.600Euro) x 5 = 42.000 Euro (Wohnrecht und Hausarbeit)
zuzüglich Wert der Rückauflassungsvormerkung 50% des vierfachen Einheitswertes = 59.208 Euro
zuzüglich Zahlung an Geschwister = 60.000 Euro
= 161.208 Euro
Einheitswert 29.604 Euro x 4 = 118.416 Euro
Der Wert dieser Übergabe beträgt demnach 161.208 Euro.

Ja, ich werde mir einen Anwalt suchen, der Erbrecht macht. Trotzdem versuche ich, diesen Vertrag schon im Vorfeld wenigstens halbwegs zu verstehen.
Auf der einen Seite steht da, dass es eine Schenkung ist, aber es wird der Einheitsheit statt der Verkehrswert herangezogen. Das mit dem Einheitswert ist üblich bei einer Hofübergabe. Doch wenn es eine Schenkung ist, nimmt man bei der Landwirtschaft trotzdem den Einheitswert oder den Verkehrswert?
 

Blume444

Mitglied
Das ist ein Vertrag, den Dein Vater Deine Schwester unterschreiben lässt? Oder unterschreibt den auch der Schwager? Falls ersteres der Fall ist: Ich möchte mal wissen welcher Scheidungsrichter den dann akzeptiert... Dein Vater kann ja nicht die Ehe regeln.
Das ist krass, stimmts? Ja, mein Vater will das so und meine Schwester will den Hof, also will sie das unterschreiben. Und nein, mein Schwager ist gar nicht zu der Vorlesung und der Unterschreibung eingeladen, der unterschreibt laut Vertrag nichts.
Hier noch eine Gemeinheit, diesmal gegenüber meiner Schwester, die den Hof übernimmt: Sie darf den Hof zu Lebzeiten des Vaters weder finanziell belasten noch veräußern. Also ist sie Eigentümerin, aber ihr sind die Hände gebunden. Das sie das mit sich machen lässt, nur um den Hof zu bekommen, verstehe ich auch nicht.
Ganz ehrlich, dieser Vertrag ist für mich nur das Produkt des Willens meines Vaters, sonst nichts. Und alle haben das zu fressen, sei es mein Bruder und ich, sei es mein Schwager oder sei es meine Schwester.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Hallo,

das Thema ist sehr wichtig für mich, denn ich soll einen Vertrag beim Notar unterschreiben, in dem der landwirtschaftliche Hof samt mehreren Wohngebäuden, die vermietet sind, komplett an meine Schwester überschrieben wird. Das bedeutet:
- Einfamilienhaus, in dem sie selbst wohnt
- 5 Mietwohnungen
-Scheunen
- Maschinenhallen
- Ackerflächen

Ja, ihr lest richtig: Meine Schwester bekommt ALLES und mein Bruder und ich sollen uns mit 30.000 Euro Auszahlung wegen des Bauernhofes zufrieden geben, laut Notarvertrag. Des weiteren sollen wir komplett auf unseren Pflichtteil verzichten. In dem Vertrag steht auch, dass unser Vater ein lebenslanges Wohnrecht in einer der Wohnungen auf dem Hof hat und meine Schwester für ihn den Haushalt sowie Kochen übernehmen muss.
ABER:
Es steht nichts darin, dass sie für seine Pflege aufzukommen hat.
Denn wenn sie alles kriegt und wir so gut wie nichts, möchte ich später nicht zur Kasse gebeten werden, wenn mein Vater im Altersheim landet.
Ich werde dieses Dokument nicht unterschreiben, solange nicht klar abgesichert ist, dass ich für keinerlei Kosten der Pflege meines Vaters in der Zukunft aufkommen muss. Und auch mein Mann soll davon in keinster Weise belastet werden.

Wer weiß Bescheid darüber, ob man das notariell festhalten kann? Und ob das dann auch vor einem Gericht Bestand hat?
Ich kann dir nur dringend raten, dich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen, bevor du irgendetwas unterschreibst.

Zwingen kann man dich dazu nämlich nicht.

Wer den Vater eines Tages zu pflegen hat, kann man auch per Vertrag festlegen. Für Pflegeheimkosten muss man erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro brutto aufkommen, und das auch nur unter Berücksichtigung vorrangiger finanzieller Verpflichtungen.
 
G

Gelöscht 126322

Gast
Hier noch eine Gemeinheit, diesmal gegenüber meiner Schwester, die den Hof übernimmt: Sie darf den Hof zu Lebzeiten des Vaters weder finanziell belasten noch veräußern. Also ist sie Eigentümerin, aber ihr sind die Hände gebunden. Das sie das mit sich machen lässt, nur um den Hof zu bekommen, verstehe ich auch nicht.
Das ist auch rechtswidrig.... aber dem Notar dürfte das wurscht sein. Hauptsache er bekommt Geld. Und bei dem "Streitwert" ja auch nicht wenig 😂
 

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