Naja, das beim Reisebüro würde ich jetzt nicht so eng sehen. Für mich fällt das eher unter Mangel an Erfahrung. Wenn sie da nur jobbt und keine entsprechende Ausbildung hat, wusste sie vielleicht nicht, wie man in solchen Fällen umgeht (etwa die entsprechende Zentrale bei der Bahn anrufen). Da hätte sie einen entsprechenden Betreuer (z.B. in Form des Chefs) gebraucht, der ihr in solchen Situationen beisteht und ihr etwa erklärt, dass zumindest betreffend der E-Mail-Adresse keinerlei Benachteiligung für Behinderte vorliegt, weil auch jeder Normalsterbliche eine E-Mail hinterlegen muss, ob es ihm passt oder nicht. Dass der Kunde entsprechend nur die Wahl hat, sich entweder kurz eine (Wegwerf-)Adresse zu erstellen (hierbei könnte man ihm behilflich sein) oder sich eben das teurere Flexticket zu kaufen. Wer eine ungelernte Aushilfskraft offenbar alleine in seinen Laden setzt, der muss jedenfalls mit solchen Fehlern rechnen.
Moderne Smartphones haben eine Vorlesefunktion. Zumindest Android ist sogar dafür designt, dass man sich alles vorlesen lassen kann. Das geht sogar so weit, dass AndroidStudio (das Programm, mit welchem man üblicherweise Android-Apps entwickelt) es einem negativ anstreicht und anmeckert, wenn man seinen optichen Komponenten keine "Vorlesebeschreibung" hinzugefügt hat. Entsprechend dürfte es für viele Sehbehinderte sogar angenehmer sein, einen Bahn-Account samt App auf dem Smartphone zu haben, weil sie sich dort sämtliche Änderungen (z.B. Gleiswechsel) vorlesen lassen können, eine gedruckte Fahrkarte ist da nicht so hilfreich.