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Steuerberater untergetaucht

Erstmal beim Einwohnermeldeamt eine Melseauskunft einholen. Dafür brauchst du noch nicht einmal einen Grund angeben. Die teilen dir dann mit was im Melderegister steht. Du benötigst seine frühere Anschrift, die hoffentlich auch sein Wohnsitz war.
Danke für den Tipp. Die erforderlichen Angaben für eine Melderegisterauskunft sind:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht oder
  • eine Anschrift.
Mir fehlen Geburtsdatum und (private) Anschrift. Ich probiere es trotzdem.

Als nächstes gibst du den Namen in die Datenbank beim Handelsregister ein. Das ist kostenlos und erfordert noch nicht einmal eine Registrierung. Falls der Steuerberater eine Firma egal welcher Art gegründet hat, dann findest du ihn dort. Das betrifft auch einen Soloselbständigen und dergleichen. Freiberufler stehen dort aber nicht.
Da habe ich gesucht aber nichts gefunden: https://www.handelsregister.de
Ich bin wie folgt vorgegangen:
Normale Suche
Bei "Firma oder Schlagwörter" habe ich seinen Namen und die Berufsbezeichnung Steuerberater eingegeben.
Bei Niederlassung / Sitz habe ich die Stadt eingegeben wo sein Büro war.
Bei Suche nach Einträgen, die... habe ich die verschiedenen Optionen getestet.
Bei den zusätzlichen Suchoptionen habe ich das Häkchen bei "Auch gelöschte Firmen finden" gesetzt.

Angaben zur Hauptniederlassung habe ich nicht und daher frei gelassen.

War das falsch?

Dann natürlich Facebook, lnstagramm und Co nach demnTyp absuchen. Falls du Freunde von ihm kennst, dann die auch abchecken.
Da habe ich ihn auch nicht gefunden. Entweder nutzt er kein Social Media oder nicht unter seinem echtem Namen...

Der "Goldstandard" ist eine Auskunft eines Rentenversicherungsträgers. Dort steht quasi jeder drin, da jeder irgendwann mal Beiträge eingezahlt hat. Und da die Jahrzehnte später darum eine Rente auszahlen, verfolgen die jede Person egal wo sie gerade ist. Zugang zu solchen Auskünften haben u a. Jugendämter. Vielleicht kennst du jemanden der dort arbeitet.
Leider kenne ich keinen, der da arbeitet und als Privatperson bekomme ich keine Auskunft.
 
Bis die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vollzogen ist, läuft das Mahnverfahren weiter.
Es wurde abgelehnt! Begründung: keine. Mir wurde nur per Mail in einem Einzeiler mitgeteilt, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist. [/QUOTE]

Eine gute Stelle um Näheres zu erfahren wäre auch die Berufshaftpflicht dieses Steuerberaters. Die wissen ja bis wann er dort Mitglied war und sicher auch warum er ausgeschieden ist.
Einen Antrag auf Bekanntgabe dieser Versicherung habe ich, wie geschrieben, bereits gestellt. Die Antwort steht noch aus.

Bis wann er Steuerberater war, weiß ich. Das habe ich von der Steuerberaterkammer erfahren. Zu den Gründen des Ausscheidens wollte man mir keine Information geben.

Und diese Haftpflicht müsste auch leisten, wenn es hier nicht um Betrug geht, sondern um schlechte Arbeit. Und der Schaden verursacht wurde solange der Mann Steuerberater war. Es ist aber schwierig nachzuweisen, was konkret dein Schaden ist. Die Rückforderungssumme ist ja nicht identisch mit dem Schaden.
In dem Anliegen, wo gerade der Baum brennt, ist die Schadensumme tatsächlich die Rückforderungssumme. Da die Corona - Wirtschaftshilfe in voller Höhe zurückgefordert wird, da der Steuerberater geforderte Unterlagen nicht eingereicht hat. Es gab laut Bezirksregierung einen Ablehnungsbescheid. Dieser soll dem Steuerberater zugegangen sein. Er hätte mir diesen weiterleiten müssen, was er jedoch nicht gemacht hat. Somit habe ich den Ablehnungsbescheid (bis heute) nicht zu Gesicht bekommen und konnte natürlich auch keinen fristgerechten Widerspruch einreichen. Ich hatte die Bezirksregierung darum gebeten, mir die Unterlagen zuzusenden. Die Antwort war: das ist nicht vorgesehen.

Allerdings gibt es weitere Punkte, wo etwas im Argen liegt...

Laut meiner Information leistet die Haftpflicht des Steuerberaters nur bei Fehlern, nicht bei Untätigkeit. Da mein Steuerberater offenbar zu irgendeinem Punkt damit aufgehört hat, an dem Fall zu arbeiten, könnte das ein kritischer Punkt sein, oder?
 
Okay, dann ist die Widerspruchfrist bereits versäumt aber diese "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" noch möglich. vermute ich mal.

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wurde ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass es "nicht möglich sei."
 

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