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Fahrpreisnacherhebung Deutsche Bahn - trotz gebuchtem 49€ Ticket

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Übrigens steht aktuell auf deren Webseite:

"Aufgrund einer techn. Einschränkung ist derzeit keine Zahlung per Kreditkarte möglich. Unser Team arbeitet bereits an der Behebung. Die Zahlung per SEPA-Lastschrift ist nach wie vor möglich."

Bei Trustpilot stehen zahlreiche negative Bewertungen bzgl. falscher Lastschriften. Also scheint es auch bei dieser Zahlungsart Probleme zu geben...

Ich habe aus Neugier mehrfach angerufen dort und es gab keinen persönlichen Kontakt.

Möglicherweise liegt das Problem doch, zumindest in der Entstehung, bei Transdev.

M.E. sollte der TE sich direkt an die DB wenden, mit Sachverhaltsschilderung, Kontaktversuche Transdev (gesendete E-Mailanfragen), Bestellbestätigung und Kontoauszug von dem ersichtlich ist, dass das Ticket bezahlt wurde. Ich denke, dass die DB dann den Inkassoauftrag zurückzieht. Dann kommt der TE möglicherweise mit der üblichen Bearbeitungsgebühr davon, die erhoben wird, wenn man ein Ticket nachzeigt.

Der TE hat mit Sicherheit bei der Kommunikation Fehler gemacht und sollte die Angelegenheit daher schnellstmöglich klären, um weiteren Ärger abzuwenden. Allerdings sollte die Bahn auch sicherstellen, dass die Prozesse Ihrer Vertriebspartner reibungslos funktionieren.
 

Insta

Sehr aktives Mitglied
Es ist völlig egal was zwischen dem TE und dem Anbieter passiert ist. Er ist ohne Ticket in den Zug gestiegen. Fertig aus.
 

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Es steht doch gut erklärt in den Infos das du das Ticket per E Mail als pdf bekommst, oder über die App oder dein Kundenkonto einsehen kannst. Eine ausgedruckte Bestellbestätigung, ist kein Nachweis, dass der Kaufvertrag erfüllt wurde. Du bist demzufolge schwarz gefahren. Wenn du tatsächlich ein Ticket gekauft hast, hast du auch die E Mail mit dem Ticket erhalten oder kannst es immer noch in der App oder im Kundenkonto aufrufen.

Was verstehst du unter Anrufbeantworter? Im Sinne von, du hast eine Nachricht aufsprechen können oder war es eine Ansage, die dich nur über Wartezeit, die Erreichbarkeit aufgeklärt hat oder das Auswahlmenü?

Leg Widerspruch ein, begründe kurz und bringe den Nachweis, das du im Besitz des Ticket warst.
 

Abendlicht

Mitglied
Da die Situation ein halbes Jahr her ist, wird das nicht mehr gehen. Hier in meiner Stadt hat man dafür sieben Tage Zeit.
Darüber wird man übrigens auch aufgeklärt.
Richtig, genauso war es damals auch als ich mein D-Ticket aufgrund des leeren Smartphone-Akkus nicht vorzeigen konnte. Man erhält dann so einen kleinen Ausdruck mit der Anleitung, was zu tun ist, wenn man ein gültiges Ticket zu der Zeit hatte und wie man es nachreichen kann.

Das hat der TE nicht getan, und somit wird er am besten fahren, das Geld einfach zu zahlen.
 

Höhnchen

Mitglied
Ich denke, da die Frage bisher nicht beantwortet wurde, ob abgebucht wurde, wurde vermutlich nicht gezahlt.

Grundsätzlich basiert ein Kaufvertrag auf zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme.

Eine Bestellung im Internet ist ein Angebot an den Anbieter. Dieses kann/muss aber nicht angenommen werden. Eine Bestellbestätigung ist juristisch keine Annahme eines Angebots, sondern nur die Bestätigung dass ein Angebot abgegeben wurde.
Die Annahme eines Angebots wäre in dem Fall entweder das Abziehen des Geldes vom Konto oder das Zusenden (Lieferzusage) der Fahrkarte mit der Zahlungsaufforderung (je nach Vorgehensweise des Verkäufers).

Sollte also kein Geld abgebucht worden sein, so kam kein Kaufvertrag zustande, da es an der Annahme mangelt und insofern ist der TE schwarz gefahren.

Das Problem sehe ich insofern weniger in Nichtwissen der Digitalisierung, sondern im Nichtwissen wann ein Vertrag zustande kommt.

Dass das Geld vermutlich (wir wissen es nicht) nicht abgebucht wurde, wurde vielleicht dabei aber auch ganz angenehm empfunden, da ja dennoch „unschuldig“, weil eine Bestellbestätigung vorlag. Ging einer Freundin von mir so, die dann letztendlich auch so ein Ticket zahlen musste.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte also kein Geld abgebucht worden sein, so kam kein Kaufvertrag zustande, da es an der Annahme mangelt und insofern ist der TE schwarz gefahren.
Da die Bestellbestätigung den Hinweis enthält, dass das Deutschlandticket in Kürze per E-Mail zugestellt wird, kann das durchaus eine Annahme darstellen.

Ein nicht - fristgerechtes Bezahlen einer Ware oder Dienstleister bringt den Käufer zwar in Zahlungsverzug, macht aber nicht automatisch sofort den Kaufvertrag ungültig. Es kommt darauf an, wie dieser formuliert ist.

Des Weiteren wissen wir nicht, ob das Geld abgebucht wurde oder nicht, da der TE sich aktuell nicht mehr äußert. Es wurde Zahlung per Lastschrift vereinbart. Es gibt folgende Möglichkeiten:

1.) die Abbuchung war erfolgreich => der TE im Besitz eines gültigen Tickets, welches er bei der Fahrt lediglich nicht dabei hatte.
2.) die Abbuchung war nicht erfolgreich
2.1) da das Konto nicht ausreichend gedeckt war (Schuld des TE)
2.2) fehlerhaft eingetragene Bankverbindung (Schuld des TE)
2.3) technische Probleme (Schuld: kommt darauf an, auf wessen Seite die Probleme lagen)
 
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