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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Silan

Aktives Mitglied
Ihr lieben,
ganz unspektakulär und selbstverständlich ohne Gegenüberstellung was uns zustehen würde nach SGB XIV haben wir heute unseren Bescheid in der Post gehabt...
Unser Jahr des Wahlrechts läuft also...
 

logig

Mitglied
Traurig, dass noch nicht mal ein Schreiben dazukommt. Gibt es in Niedersachsen eine Bürgerbeauftragte oder andere Stellen, damit mal geklärt werden, kann warum keine Aufklärungen etc. erfolgen.

Das Amt scheint sich genau nach dem SGB XIV erhalten zu haben, nur leider übersehen haben, dass die Betroffenen auch aufgeklärt werden sollen. Die Gesetzgebung hat es nicht für nötig gehalten ins Gesetzt aufzunehmen, dass die Ämter eine Gegenüberstellung etc. mit einreichen müssen, weil sie es selbstverständlich hilt. Dazu hat die Gesetzgebung auf das Fallmanagement verwiesen, welche geben werden soll und in dem u.a. auch alles zum Wahlrecht etc. besprochen werden würde (angeblich)

Die Dinge, welche es der Verwaltung vereinfachen sollen, wurden noch per 28.12.2023 aufgenommen, nur die Betroffenen mal wieder anscheiend übersehen.

Nur die Problematik, dass ein Wahlrecht nur schwer ausgeübt werden kann, wenn wir nicht wissen, was damit erhalten wird und weitere Auswirkungen. Zwar können sie per SGB XIV selbst errechnet werden, nur die Behörden scheinen das SGB XIV anders auszulegen.

Ich habe auch in den anderen Tread noch etwas geschrieben, hoffe das nicht etwas Doppelt.

Bist du beim BSA ein Altfall (sprich vor 6/2011)?
 

Silan

Aktives Mitglied
Nein, der BSA läuft erst seit 2013.
Also irgendwo ganz hinten in dem Schreiben zum Bescheid stand drin, dass es solch eine Vergleichsrechnung in kürze geben soll. Und dass mein Wshlrecht mit Zustellung eben dieses Bescheides zu laufen beginnt. Allerdings bitten sie, solange von dessen Gebrauch abzusehen, bis diese Vergleichsgeschichte uns erreicht hat. Dort soll dann auch Fallmanagement passieren... also angekündigt haben sie das schonmal.
wir sind jedenfalls gespannt, was jetzt weiter passiert.

Wenigstens mit der KV bleibt alles wie gehabt. Sie schreiben, dass sic da nichts verändern soll. Nur ein paar Zuständigkeiten haben sich verschoben... sind wirklich sehr gespannt, was da noch so geschied.
 

logig

Mitglied
fragt sich nur, was in Kürze heißt. Laut SGB XIV fängt die Frist nach bestandskräftigen Bescheid an zu laufen. Der Bescheid ist nach einem Monat, wenn du keinen Widerspruch einlegst Bestandskräftig.

Nach dem SGB XIV müsstest du damit beim BSA den Betrag bekommen, welchen du ohne Abzug der Ausgleichsrente und Ruhen des Betrags aus der Höherbewertung des GdS bekommen hast.
Bzw. Nettovergleichseinkommen abzüglich dem aus dem Bruttoeinkommen abgeleitestes Nettoeinkommen (was etwas höher als die EU-Rente sein kann). Ab 01.07.2024 müsste entsprechend wie nach dem BVG das Vergleichseinkommen nach den Besoldungsstellen angeglichen werden, sowie der Abzug sich aus deiner erhöhten EU-Rente (wenn du erhältst) berechnen.

Ab Altagsrentenzeitpunkt, würdest du vom Bruttovergleichseinkommen 50% erhalten.

Dazu sollte die Entschädigungszahlung nach dem GdS incl. Höherbewertung kommen. Wobei die Höherbewertung evtl. z.B. soweit eine Neuberechnung vom Amt möglich ist, wegfällt. Sie kann allerdings nur für die Zukunft, wenn eine Neuberechnung nach dem SGB X (bei Änderungen der rechtlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen) gemacht wird, wegfallen. Dies kann € 400,-- ausmachen. Eine Neuberechnung nach dem SGB X, kann auch, wenn du das Wahlrecht nicht in Anspruch nimmst erfolgen.
 

Vogoge

Mitglied
Hallo ihr Lieben,
Hab grad Bescheid erhalten ,dass sich mein Entschädigungsbetrag um die Rentenanpassung erhöht !!
Kein Wort über Wahlrecht oder sonst was .
Lg Vogoge
 

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