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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Silan

Aktives Mitglied
Wir haben zwar den neuen Bescheid, aber noch keine Gegenüberstellung von alt auf neu. Und die sollen wir abwarten. Erst dann fängt laut unserem Sachbearbeiter das Jahr Wahljahr an. Mal sehen, obs stimmt.
Die Angleichung der Rentenerhöhung haben wir auch noch nicht...
 

logig

Mitglied
Ich noch nicht. Weder Informationen zum SGB XIV, Fallmanagement etc. noch Gegenüberstellung.

Bei mir sagte auch das Amt, dass das Wahlrecht erst ab dem Zeitpunkt der Gegenüberstellung anfällt. Nach § 152 SGB XIV, fängt es allerdings ab rechtskräftigen Bescheid nach § 144 SGB XIV an. Hier stellt sich die Frage, was im Zweifel zählt.
 

Höhnchen

Mitglied
Ich habe bisher noch gar nichts erhalten. Auch keine Rentenerhöhung beim VA. Im Gegenteil, ich habe jetzt das dritte mal dieses Jahr mein Geld nicht am Monatsende erhalten. Geht das euch auch manchmal so?

In meinem Fall dachte ich aber, dass es an meinem Widerspruch liegt, der ja noch bearbeitet wird. Dadurch ist mein Bescheid, so wie ich es verstehe, noch nicht rechtsgültig.
 

logig

Mitglied
Eigentlich müssten die Zahlungen unabhändgig vom Widerspruch, erstmal entsprechend dem Bescheid sein. Wobei ich nicht weiß, wie es bei § 144 SGB XIV aussieht. So wie es dort steht, sollten die Geldleistungen, welche du seid Anfang 2024 erhälst weiter und entsprechend angeglichen werden. Mir scheint, dass es bei dir Probleme bei der Auszahlungsstelle gibt. Wobei wegen der Rentenerhöhung die Sachbearbeiter zuständig sein sollten. Ich bewürchte die sind, wie meist, total überlastet. Du würdest allerdings die Rentenerhöhung auch nachträglich bekommen. Soweit die Zahlung ausbleiben, würde ich der Sachbearbeiterin es mitteilen, damit diese es weiterleiten kann.

Es ist schon sehr trauig, wie lange die Umsetzung des SGB XIV zum 01.01.2024 dauert.
 

Silan

Aktives Mitglied
Nein, die Erhöhung gibts, wenn man im OEG-Bezug ist. Eigentlich hat das all die Jahre immer reibungslos bei uns gepasst... Aber dieses Jahr haben wir auch noch nichts von der Erhöhung gehört. Wir werden mal die kommende Woche versuchen zu telefonieren... mal hören wo's hakt.
 

Vogoge

Mitglied
Hallo Ihr Lieben
Habe gerade mal wieder mit dem Amt telefoniert . Und der Hammer ist dass die MA gesagt hat , dass mit dem letzten Bescheid tatsächlich schon die Frist für das Wahlrecht läuft ! ! und Fallmanager nur für Neuanträge gibt . Sie würden an der Gegenüberstellung der Bescheide arbeiten ,da ja die Frist im Dezember abläuft . Also nicht neue Fristverlängerung wenn Gegenüberstellung kommt .
Lg Vogoge
 

Höhnchen

Mitglied
Oh, dass ist wirklich ein Hammer. Ist das überhaupt rechtens? Das Fallmanager nur für Neufälle sein sollen, habe ich auch schon mal gehört. Okay finde ich dies dennoch keineswegs. Wenn man ins neue Recht wechselt, sollten doch auch alle Gesetzt des neuen Gesetzes für uns gelten, oder? 🤔
 

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