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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Silan

Aktives Mitglied
Oh man, wir müssten dringend mal telefonieren, aber haben wieder so panik davor... dabei wissen wir doch, dass so ein Telefon nicht beißt und auch nicht jemand böses rausspringt... und eigentlich sind die ja immer sehr hilfsbereit da... dabei sind wir doch so oder so echt gut versorgt...oder? Haben gerade voll die Existenzängste... dass die denken ok, silan gehts zu gut, die kann uns auf die Nerven gehen...
 

logig

Aktives Mitglied
Nach dem SGB XIV fängt die Frist nach rechtskräftigen Bescheid über die 125% Leistung an zu laufen.
Wenn also kein Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde, einen Monat nach Bescheid.

Fallmanagment ist laut Gesetzt nicht nur für Neufälle, sondern können alle bekommen. "
Geschädigte sollen ein Fallmanagement erhalten, wenn 1. das schädigende Ereignis eine Straftat gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung war oder
2. sie bei Eintritt des schädigenden Ereignisses minderjährig waren."

Leider legen es die Bundesländer verschieden aus und die Behörden versuchen, es auf Neufälle abzuwälzen. Diese Auslegung dürfte allerdings nur dann möglich sein, wenn nicht ein Fall aus dem Zitat vorliegt. Dort wäre es Gerichtlich überprüfbar und muss entsprechend auch gegeben werden. Nur Problem ist wohl, wie rankommen, wenn das Amt sich weigert. Es kann doch nicht sein, dass um Fallmanagement und damit Hilfe um z.B. mit dem SGB XIV oder Sachbearbeitern zurechtzukommen, erst bei den Sachbearbeiter ein umständliches Antragsverfahren und ggf. Klageverfahren geführt werden muss.

Es gibt ein paar Bundesländer, welche die Fallmanager*innen im Internet veröffentlichen (z.B. NRW, Hamburg, Bremen, evtl. Brandenburg, evtl. Niedersachsen) haben. Ob damit ein Fallmanagment gegeben wird, ist fraglich. Hat schon jemand ein Fallmanagement bekommen bzw. wurde darüber informiert, dass es möglich ist.

@ vogue: wäre super wenn du schafft, BMAS anzuschreiben. Ggf. auch noch andere Stellen, um klarzumachen, dass die Bundesländer das SGB XIV noch nicht umsetzten und noch nicht mal Informationen zum SGB XIV gegeben werden. Fallmanagment kann meist gar nicht gegeben werden, zumal die Bundesländer zum Teil nur einen Fallmanagmer*innen ggf. zwei haben. Das es anders umgesetzt wird, ergibt sich teils auch aus den Politischen Anfragen und Antworten hierzu.
 
H

Hamburger

Gast
Hallo zusammen

So wie ich es verstanden habe ist der zuletzt zugegangene bescheid "erstmal " nur "Schritt 1"

Mir wurde mitgeteilt das wenn dieser änderungsbescheid rechtskräftig ist
Weitere Post folgen würde mit der "gegenüber Stellung " der beiden Varianten
Mit der Information kann dann entsprechend gewählt werden
 

logig

Aktives Mitglied
Die Bescheide bei den meisten im Mai - Juli ergangen, sprich sie sind schon länger rechtskräftig (soweit kein Widerspruch eingelegt wurde). Eine Gegenüberstellung mit Information zum SGB XIV oder die möglichkeit auf Fallmanagement, erfolgt trotzdem nicht.

Wann ist bei dir der Bescheid ergangen? Rechtskräftig wird er nach einem Monat.
 

Hamburger

Mitglied
Die erste Info gab es passend zum "Wechsel "
Das war der Änderungsbescheid mit der 25% Erhöhung
Mit der Info das weitere Infos folgen würden

Hab jetzt ziemlich aktuell Post bekommen da ein weiterer Änderungsbescheid nötig war und im Rahmen dessen mit dem Sachbearbeiter gesprochen

Es zieht sich halt vermutlich weil durch die Umstellung einfach zu viel Arbeit anfällt
Und immer erst auf rechtskräftigkeit gewartet werden muss

Wird sich also "ziehen "
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Hallo Ihr Lieben ,
Ich hab heute Post bekommen ,und ob ihrs glaubt oder nicht ,die Wahlrechtszeit hat mit meinem Bescheid von Dezember 2023 begonnen. Heute kam eine ausführliche Beschreibung des Wahlrechts .Keine genaue Vergleichsrechnung gegenüber der vom Dezember sondern in dem ganzen Schreiben wird geschrieben dass mein festgestellter GdS (mit Erhöhung berufl. Betroffenheit )bestehen bleibt .
Dann wird im Schreiben erwähnt wie die neue Entschädigungszahlung (also Grundrente ) nach neuem Recht wäre .Und dass Abfindungen für Berechtigte mit Besitzstand nicht zustehen .
Für den derzeitigen Berufsschadenausgleich ist ein besonderer Besitzstand vorgesehen sofern Sie vom Wahlrecht Gebrauch machen !!!
Und zwar : In diesem Fall erhalten Sie Ihren im Dezember 2023 erbrachten Berufsschadenausgleich neben den neuen Entschädigungszahlungen des SGB XIV weiter!!
Also keine genaue Gegenüberstellung der alten und neuen Berechnung. Der ruhende Betrag vom BSA wäre dann nicht dabei .
Als Anlage ist nur nochmal die Berechnung vom Dezember 2023 dabei .
Alles andere ist im Schreiben „versteckt“.
Jetzt habe ich noch bis Mitte Dezember Zeit zu entscheiden
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Hat von Euch auch jemand einen neuen Bescheid mit Info über Wahlrecht erhalten .
Es wird nur auch noch auf evtl Änderungen der Leistungen der ehemaligen Hauptfürsorgestellen hingewiesen .
Soweit von mir das Neueste .
Lg Vogogev
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Vogoge, wir haben hier noch nichts gehört. Aber eine Frage tut sich schon auf. Wie kann denn das Wahlrecht schon in Kraft treten, wenn das Gesetz noch gar nicht gültig ist? Denn es ist je erst 2024 in Kraft getreten. Also könnte das Wahlrecht frühestens doch am 02.01 in Kraft treten?
 

logig

Aktives Mitglied
Nach § 152 SGB XIV tritt das Wahlrecht ein wenn der Bescheid über die Leistungen nach dem SGB XIV rechtskräftig ist. Meines Erachtens also einen Monat nach Eingang des Bescheides (i.d.R. 3 Tage nach Datum des Bescheides). Wenn der Bescheid z.B. am 20.12.2023 abgesandt wurde und bei dir vor 24.12.2023 eingegangen ist, würde die Frist wahrscheinlich am 23.01.2024 beginnen und am 23.01.2025, zufern kein Arbeitstag einen Tag später enden. Wobei ich mir nicht sicher bin ob schon Fristbeginn Arbeitstag sein müsste.

Demzufolge scheint, dass Amt, dass Wahlrecht bei BSA vor 7/2011 so auszulegen, dass damit dann nur der gleiche BSA ausbezahlt wird. Genau damit kommt es allerdings zu ungleichbehandlungen und in vielen Fällen zu Verschlechterungen. Beim BSA 2023 wurde z.B. die Ausgleichsrente abgezogen, die allerdings gar nicht mehr bezahlt wird. Hier solltest du dich evtl. erkündigen ob gegen die Umsetzung des Gesetztes vorgegangen werden kann.

Ein Schreiben zur Information zum SGB XIV bzw. Gegenüberstellung o.ä. habe ich noch nicht erhalten.
 

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