Habe eben mal gegoogelt, Überleitung scheint danach zu heißen, dass damit die Umstellung vom BVG ins SGB XIV, hier denke ich nach dem Bestandschutz oder soweit nur Grundrente nach Kapitel 9, gemeint sind. Also Bescheide, welche so langsam jeder haben sollte. Nur eben meist ohne Informationen zum SGB XIV und Gegenüberstellung, beim Wahlrecht oder die möglichkeit auf Fallmanagement.
Soweit ich gelesen haben, hatten die meisten Bundesländer es geschafft per 01.01.2024 auch 125% auszuzahlen. Allerdings für den Bescheid, auf den größtenteils nur steht, dass nach dem SGB X, jetzt Leistungen nach § 144 von genau dem Betrag, welcher schon seit 01.01.2024 ausbezahlt wird, erhalten wird, oder eben, wenn nur Grundrente, dass diese jetzt entweder € 400, € 800, € 1.200, € 1.600,-- oder € 2.000 beträgt (fünf verschiedene Summen je GdS, pro Stück dauer 1 Monat oder wie soll es verstanden werden?), über ein halbes Jahr bzw. 8 Monate (weil wenn jetzt erst die Überleitungen dran sind, können ja noch nicht alle einen Bescheid erhalten haben) dauert, bleibt unverständlich.
Wenn den wenigsten der Satz: "Was lange währt, wird endlich gut", stimmen würde.
Frage mich ob es mal einer nachfrage beim BMAS benötigen würde, warum sich alle Bundesländer so lange damit Zeit lassen dürfen, an das Fallmanagement, die Informationspflicht zum SGB XIV mit Gegenüberstellung beim Wahlrecht, zu halten? Bzw. dass es hier zwingend etwas benötigt, damit die Behörden dies auch zeitnah umsetzten.
Kann es sein, dass auch mit den Geldern gearbeitet wird? Sprich je später, dass Wahlrecht ausgeübt wird, desto länger können die Behörden die höheren Zahlungen einhalten. Evtl. könnte ein Vorteil sein, dass momentan ja die Zeit für die Umstellung draufgeht und damit keine Zeit ist z.B. Nachprüfungen zu machen.