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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

--gefallen--

Mitglied
Hallo ihr Lieben,
habe gestern Post bekommen. Bescheid zur Rentenanpassung. Habe eigentlich gehofft, das es ausführlich wie die alt Bescheide aufgeführt wird. Aber ist wirklich nur eine Summe angeben und das wars... sehr enttäuschend.

Habe da gleich noch zwei Fragen.

Wisst ihr was bzgl. zum 01.11.2024,die Besoldungstabellen sollen um 200 Euro erhöht werden und zum 01.02.2025 auch noch um 5,5% angehoben werden?

Hat da jemand mehr Erfahrung drüber?

Und habt ihr schon ein Vergleich bekommen beider Rechte? Also die Berechnungen?

Vielen Dank schonmal im voraus für die Hilfe
 

logig

Mitglied
Ich meine das Vergleichseinkommen wird jährlich je zum 01.07. auf Grundlage der Besodlungstabelle der letzten drei Jahre angepasst. Somit denke ich wird sich das Vergleichseinkommen zum 01.07.2025 erst wieder erhöhen.


Dieses Vergleichseinkommen sollte bei den meisten, welche BSA ab 6/2011 bekommen, genommen werden. Wie hieraus zu ersehen, ist der Anstieg zum 01.07.2024 nur sehr gering und unter dem Rentenerhöhungssatz. Mit den Erhöhungen die du genannt hast, gehe ich davon aus, dass es zum 01.07.2025 entsprechend steigen wird. Hier müsste nochmal im SGB XIV nachgelessen werden, ob auch unterjährige Erhöhungen gemacht werden.

Ich habe noch kein Schreiben zu den Änderungen nach dem SGB XIV ab 01.01.2024, sowie der Gegenüberstellung, erhalten. Ironisch: Die Behörden scheinen aus dem Winterschlaf von 2020 (Bekanntmachung SGB XIV per 12/2019, damit die Verwaltung 4 Jahre Zeit hat, die Umstellungen hinzubekommen. Allerdings, wenigstens nach der Anhörung 11/2023 zu den Änderungen damit es teoretisch für die Verwaltung leichter wird, nicht umgesetzt wurde) nicht richtig aufzuwachen.
 

Vogoge

Mitglied
Ich meine das Vergleichseinkommen wird jährlich je zum 01.07. auf Grundlage der Besodlungstabelle der letzten drei Jahre angepasst. Somit denke ich wird sich das Vergleichseinkommen zum 01.07.2025 erst wieder erhöhen.


Dieses Vergleichseinkommen sollte bei den meisten, welche BSA ab 6/2011 bekommen, genommen werden. Wie hieraus zu ersehen, ist der Anstieg zum 01.07.2024 nur sehr gering und unter dem Rentenerhöhungssatz. Mit den Erhöhungen die du genannt hast, gehe ich davon aus, dass es zum 01.07.2025 entsprechend steigen wird. Hier müsste nochmal im SGB XIV nachgelessen werden, ob auch unterjährige Erhöhungen gemacht werden.

Ich habe noch kein Schreiben zu den Änderungen nach dem SGB XIV ab 01.01.2024, sowie der Gegenüberstellung, erhalten. Ironisch: Die Behörden scheinen aus dem Winterschlaf von 2020 (Bekanntmachung SGB XIV per 12/2019, damit die Verwaltung 4 Jahre Zeit hat, die Umstellungen hinzubekommen. Allerdings, wenigstens nach der Anhörung 11/2023 zu den Änderungen damit es teoretisch für die Verwaltung leichter wird, nicht umgesetzt wurde) nicht richtig aufzuwachen.
Bei mir sieht es nicht anders aus. Amt sagt sie sind dran , vertrösten immer wieder .Jetzt kämen erst die Überleitungen dran ,wascimmer das auch heißt .
 

logig

Mitglied
Habe eben mal gegoogelt, Überleitung scheint danach zu heißen, dass damit die Umstellung vom BVG ins SGB XIV, hier denke ich nach dem Bestandschutz oder soweit nur Grundrente nach Kapitel 9, gemeint sind. Also Bescheide, welche so langsam jeder haben sollte. Nur eben meist ohne Informationen zum SGB XIV und Gegenüberstellung, beim Wahlrecht oder die möglichkeit auf Fallmanagement.

Soweit ich gelesen haben, hatten die meisten Bundesländer es geschafft per 01.01.2024 auch 125% auszuzahlen. Allerdings für den Bescheid, auf den größtenteils nur steht, dass nach dem SGB X, jetzt Leistungen nach § 144 von genau dem Betrag, welcher schon seit 01.01.2024 ausbezahlt wird, erhalten wird, oder eben, wenn nur Grundrente, dass diese jetzt entweder € 400, € 800, € 1.200, € 1.600,-- oder € 2.000 beträgt (fünf verschiedene Summen je GdS, pro Stück dauer 1 Monat oder wie soll es verstanden werden?), über ein halbes Jahr bzw. 8 Monate (weil wenn jetzt erst die Überleitungen dran sind, können ja noch nicht alle einen Bescheid erhalten haben) dauert, bleibt unverständlich.

Wenn den wenigsten der Satz: "Was lange währt, wird endlich gut", stimmen würde.

Frage mich ob es mal einer nachfrage beim BMAS benötigen würde, warum sich alle Bundesländer so lange damit Zeit lassen dürfen, an das Fallmanagement, die Informationspflicht zum SGB XIV mit Gegenüberstellung beim Wahlrecht, zu halten? Bzw. dass es hier zwingend etwas benötigt, damit die Behörden dies auch zeitnah umsetzten.

Kann es sein, dass auch mit den Geldern gearbeitet wird? Sprich je später, dass Wahlrecht ausgeübt wird, desto länger können die Behörden die höheren Zahlungen einhalten. Evtl. könnte ein Vorteil sein, dass momentan ja die Zeit für die Umstellung draufgeht und damit keine Zeit ist z.B. Nachprüfungen zu machen.
 

Vogoge

Mitglied
Habe eben mal gegoogelt, Überleitung scheint danach zu heißen, dass damit die Umstellung vom BVG ins SGB XIV, hier denke ich nach dem Bestandschutz oder soweit nur Grundrente nach Kapitel 9, gemeint sind. Also Bescheide, welche so langsam jeder haben sollte. Nur eben meist ohne Informationen zum SGB XIV und Gegenüberstellung, beim Wahlrecht oder die möglichkeit auf Fallmanagement.

Soweit ich gelesen haben, hatten die meisten Bundesländer es geschafft per 01.01.2024 auch 125% auszuzahlen. Allerdings für den Bescheid, auf den größtenteils nur steht, dass nach dem SGB X, jetzt Leistungen nach § 144 von genau dem Betrag, welcher schon seit 01.01.2024 ausbezahlt wird, erhalten wird, oder eben, wenn nur Grundrente, dass diese jetzt entweder € 400, € 800, € 1.200, € 1.600,-- oder € 2.000 beträgt (fünf verschiedene Summen je GdS, pro Stück dauer 1 Monat oder wie soll es verstanden werden?), über ein halbes Jahr bzw. 8 Monate (weil wenn jetzt erst die Überleitungen dran sind, können ja noch nicht alle einen Bescheid erhalten haben) dauert, bleibt unverständlich.

Wenn den wenigsten der Satz: "Was lange währt, wird endlich gut", stimmen würde.

Frage mich ob es mal einer nachfrage beim BMAS benötigen würde, warum sich alle Bundesländer so lange damit Zeit lassen dürfen, an das Fallmanagement, die Informationspflicht zum SGB XIV mit Gegenüberstellung beim Wahlrecht, zu halten? Bzw. dass es hier zwingend etwas benötigt, damit die Behörden dies auch zeitnah umsetzten.

Kann es sein, dass auch mit den Geldern gearbeitet wird? Sprich je später, dass Wahlrecht ausgeübt wird, desto länger können die Behörden die höheren Zahlungen einhalten. Evtl. könnte ein Vorteil sein, dass momentan ja die Zeit für die Umstellung draufgeht und damit keine Zeit ist z.B. Nachprüfungen zu machen.
Ja ,ich überlege sogar ,ob ich mal einen Anwalt einschalte der mal beim Amt nachhakt .
 

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