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Aggressive Nachbarn (Flüchtlinge) Bitte um Hilfe!

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Hab das mal was kopiert
Darf ein Wohnungseigentümer seine Wohnung an Flüchtlinge vermieten?
Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt seine Wohnung an Flüchtlinge oder an eine Gemeinde zu vermieten. Die Grundlage liefert der § 13 Abs. 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG): Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere diese bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen. Der Wohnungseigentümer ist jedoch gem. § 14 Abs. 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) verpflichtet, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so instand zu halten und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.


Der Nachteil dürfte ja entstanden sein und somit auch nachweisbar sein bzw. dokumentiert werden, Zeugen sind da sehr hilfreich.

Mir hat mal einer gesagt .....erst quattiert man " Gesocks " ein - damit die anderen verkaufen, das hält ja keiner aus ....
dann " kauft " man billig - saniert kräftig- doppelte Miete ....

Wer sich jetzt gut auskennt kann Dir genau definieren, wie eine Unvermeidlichkeit aussieht.

Ich verstehe das Problem nicht, da ist doch klar , was Sache ist , denke ich mir - es ist ja nicht so das einem der Staat in der BRD den Auftrag abnimmt seine Rechte einzufordern.
Darum muss man sich selbst kümmern , denke ich .

Da würde ich doch als erstes mal dem Bürgermeister die Frage stellen, warum die Leute bei Dir einquatiert werden und nicht andere , die ebenfalls ihre Wohnung von der Stadt bekommen ...?
Vielleicht gibts ja noch mehr Eigentumswohnungsbesitzer in Doppelhaushälften

die dann ggf. Wertgemindert " verkaufen " ....
 

Kaxov

Mitglied
Das Gesetz sagt dass jeder Leistungsempfänger einen eigenen Briefkasten haben muss damit niemand anderer an seine Post kommt. Wenn das nicht gewährleistet ist können die nicht mehrere Menschen, die keine Familie sind, in einer Wohnung unterbringen. Bei mir wollten sie 3-Zimmer-Wohnung drei unabhängige Männer einquartieren.
Das ist hier nicht der Fall. Es gibt einen Briefkasten, wo mehrere Namen dran stehen.

@Violetta Valerie
p.s. Rechtsschutz übernimmt keine Kosten bei bereits laufenden Problemen - und die laufen gerade nicht, die rennen und das sogar mit polizeilicher Anzeige.
Ich würde es aber dennoch machen, wer weiß, was noch nachkommt.
Korrekt: 6 Monate Wartezeit und keine Deckung für den aktuellen Fall.
 

Kaxov

Mitglied
Hab das mal was kopiert

Darf ein Wohnungseigentümer seine Wohnung an Flüchtlinge vermieten?
Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt seine Wohnung an Flüchtlinge oder an eine Gemeinde zu vermieten. Die Grundlage liefert der § 13 Abs. 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG): Jeder Wohnungseigentümer kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere diese bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen, und andere von Einwirkungen ausschließen. Der Wohnungseigentümer ist jedoch gem. § 14 Abs. 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) verpflichtet, die im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile so instand zu halten und von diesen sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, daß dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.


Der Nachteil dürfte ja entstanden sein und somit auch nachweisbar sein bzw. dokumentiert werden, Zeugen sind da sehr hilfreich.
Danke. Dann wird das definitiv der Ansatzpunkt sein.
 

Soul-Sister

Aktives Mitglied
Hey @Kaxov
ich habe mich gerade noch einmal eingelesen. Vielleicht wäre es ratsam, sich in diesem Fall auf den Eigentümer der Wohnung zu konzentrieren. Du verzettelst dich doch sonst.

Ihr seid doch eine WEG? Da gibt es bestimmte Rechte und Pflichten.

"Ein typisches Beispiel wäre es, wenn Eigentümer ihr Sondereigentum zweckentfremden und für eine gewerbliche Tätigkeit nutzen, die viel Lärm verursacht. Gegen die Lärmbelästigung kann sowohl die Eigentümergemeinschaft als Ganzes vorgehen und verlangen, dass die gewerbliche Nutzung eingestellt wird, oder die benachbarten Eigentümer, die unter der Lärmbelästigung leiden, gehen separat dagegen vor."

Hier ein paar Punkte zum Umgang mit Streit in der WEG:
  1. Auf die Einhaltung der Hausordnung bestehen
  2. Unter diesen Umständen besteht eventuell ein Unterlassungsanspruch
  3. Einem Eigentümer das Wohneigentum entziehen
  4. Vor dem Entzug des Wohneigentums ist eine Abmahnung erforderlich
  5. Nicht nur schuldhaftes Verhalten kann geahndet werden
  6. Verhindern, dass das Entziehungsrecht verwirkt wird
  7. Einen rechtskonformen Beschluss fassen
  8. Der Verkauf des Eigentums
Hier der ganze Text: https://magazin.hausverwalterscout.de/streit-miteigentuemer-tipps/
 
Zuletzt bearbeitet:

Kaxov

Mitglied
Und passend dazu die entsprechende Kamera (wenn juristisch erlaubt) die die Bilder so überträgt, dass auch bei Entfernen der Kamera der Sachverhalt auf dem Server liegt.
Sehr gute Idee @MaxMüller - obwohl ich fast befüchte (deshalb auch eine Kamera) dass das Ding mit einem Tritt offen ist.... und dann auch kaputt.....
Ja, deshalb sehe ich davon ab.

Wenn ich die Ablagegenehmigung für so einen Kasten erteile, bekomme ich den Paketverlust nicht ersetzt, wenn es geklaut wird.

Meine Kameras speichern auf einem externen System. Ein entwenden der Kamera würde den Flüchtlingen nichts bringen.
 

MaxMüller

Mitglied
Ich kenne die Kästen aber ich sehe davon ab. Der Grund ist: mit etwas Gewalt lässt sich so ein Kasten öffnen. Wenn das Paket dann weg ist, bleibe ich auf dem Schaden sitzen, da ich eine Ablagegenehmigung erteilt habe...
Vielleicht findest du eine bessere Lösung, es gibt aber auch Sichere.
Ich drück dir ganz fest die Daumen, das Thema bewegt mich wirklich.
Was mir noch einfällt:
Ein Video, daß Jemand zeigt der den Kasten auftritt und das Paket klaut könnte Wunder bewirken.

LG Max
 
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