In Deutschland gibt es dafür eine Sonderregelung: Die Patienten werden vorher gefragt, ob sie auch "ein solches Organ" akzeptieren würden.
Erschreckend , dass überhaupt in Erwägung gezogen wird, Organe von schwer Drogenabhängige für die Organspende zu nehmen.
Die waren sogar vor Jahren von der Blutspende ausgeschlossen.
Ich vermute auch, wenn die Schwester nicht so wachsam gewesen wäre, wäre der Bruder heute schon tot und dessen Organe wären entnommen worden.
Das ist einfach Blödsinn!
Wenn eine Möglichkeit zur Organspende besteht, fragen die auskunftsberechtigten Ärzte zunächst beim Organspende-Register an, ob ein Widerspruch vorliegt. Ist das nicht der Fall, holen sie bei den nächsten Angehörigen Informationen darüber ein, ob ein Widerspruch im Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder anderweitig schriftlich dokumentiert ist beziehungsweise mündlich geäußert wurde. Die Angehörigen sind verpflichtet, sich an den Willen der oder des Verstorbenen zu halten und dürfen keine abweichende Entscheidung treffen.
"Das ist einfach Blödsinn" ist wohl keine gutes Argument.
Würde mich schon interessieren, wie das ein Jurist sieht, Widerspruch heißt für mich von der Definition her was anderes:
Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt z. B
Ansonsten ist der Begriff falsch gewählt.
Vielleicht kommt hier ja noch mal Jemand, der sich mit Jura näher auskennt.
Es ist außerdem auch vom Empfinden her einfach Übergriffig was über die Köpfe der Menschen hinweg zu entscheiden und wenn Protest kommt zu sagen "Dann legt doch Widerspruch ein".
Doch das ist leider der Trend unserer Zeit.
Organspende-Register Eintrag, das hat ja auch was mit Datenschutz zu tun.
Da kommen Fragen auf, wie: Wer verwaltet die Daten, wie kann ich darauf vertrauen?
Sicher haben die klaren Befürworter auf alles eine Antwort, doch so ein Register kann auch gehackt werden. Ich möchte nicht weiter ausmalen, was ist, wenn die Daten in falsche Hände kommen.
Insbesondere wenn das noch digital mit weiterem gebündelt wird, wie E-Pass, E-Akte etc.
Ich hoffe daher sehr, das Gesetz setzt sich nicht durch.
Wer will, kann doch einen Organspendeausweis holen und eintragen das er/sie ggf. spendet.