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Organspende

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Unter diese Gruppe sind viele potentielle Spender, die mit der Widerspruchslösung erfasst würden.
Ja, aber weil man dann aktiv widersprechen muss, ist man halt gegen diese Lösung. Bloß nichts einführen, bei dem der Einzelne aktiv etwas tun müsste, sich mit dem Thema auseinandersetzen müsste, einem unangenehmen Thema noch dazu. Das betrifft eh nur die anderen...
 
Hallo Geißblatt67,

schau mal hier: Organspende. Hier findest du was du suchst.

carrot

Aktives Mitglied
Ja, aber weil man dann aktiv widersprechen muss, ist man halt gegen diese Lösung. Bloß nichts einführen, bei dem der Einzelne aktiv etwas tun müsste, sich mit dem Thema auseinandersetzen müsste, einem unangenehmen Thema noch dazu. Das betrifft eh nur die anderen...
Du unterstellt so, dass sich die Leute nicht mit dem Thema auseinandersetzen, die nicht aktiv spenden wollen. Ich würde dem widersprechen.
Doch das mag bei dem Drogenabhängigen (aktuelles Beispiel in der Presse) oder schwer Drogenabhängigen überhaupt ja tendenziell so sein, doch möchtest du ggf. deren Organe empfangen?

Außerdem, aktiv widersprechen oder einen Widerspruch einlegen, bedeutet rechtlich nicht, dass derjenige damit auch Erfolg hat.
Daher finde ich das geplante Gesetzt Übergriffig.
 

Drölfchen

Aktives Mitglied
Doch das mag bei dem Drogenabhängigen (aktuelles Beispiel in der Presse) oder schwer Drogenabhängigen überhaupt ja tendenziell so sein, doch möchtest du ggf. deren Organe empfangen?
In Deutschland gibt es dafür eine Sonderregelung: Die Patienten werden vorher gefragt, ob sie auch "ein solches Organ" akzeptieren würden.

Außerdem, aktiv widersprechen oder einen Widerspruch einlegen, bedeutet rechtlich nicht, dass derjenige damit auch Erfolg hat.
Daher finde ich das geplante Gesetzt Übergriffig.
Das ist einfach Blödsinn!

Wenn eine Möglichkeit zur Organspende besteht, fragen die auskunftsberechtigten Ärzte zunächst beim Organspende-Register an, ob ein Widerspruch vorliegt. Ist das nicht der Fall, holen sie bei den nächsten Angehörigen Informationen darüber ein, ob ein Widerspruch im Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder anderweitig schriftlich dokumentiert ist beziehungsweise mündlich geäußert wurde. Die Angehörigen sind verpflichtet, sich an den Willen der oder des Verstorbenen zu halten und dürfen keine abweichende Entscheidung treffen.
 

Daoga

Urgestein
Ja, aber weil man dann aktiv widersprechen muss, ist man halt gegen diese Lösung. Bloß nichts einführen, bei dem der Einzelne aktiv etwas tun müsste, sich mit dem Thema auseinandersetzen müsste, einem unangenehmen Thema noch dazu. Das betrifft eh nur die anderen...
Die Leute die für die Widerspruchslösung sind, setzen auf die Faulheit der Leute, die zu faul sind zum widersprechen oder denen das Thema sowieso egal ist. Das ist der Löwenanteil, eben weil man damit rechnet daß es einen selber nie betreffen wird. Das Thema ist nicht "unangenehm", sondern geht ihnen schlicht am Allerwertesten vorbei.
Wenn die Wahrscheinlichkeit eines plötzlichen Hirntodes (das dürften die meisten wissen, daß der - noch - die Voraussetzung ist) ungefähr so hoch ist wie die eines Hauptgewinns im Lotto, trifft es logischerweise kaum jemanden. Vor allem wenn man auch kein Motorradfahrer ist, die als Spender auf Rädern gelten.

Allerdings könnte eine generelle Widerspruchslösung die Begehrlichkeiten der Transplantationsindustrie ankurbeln. Im Ostblock soll das mal passiert sein, als es den noch gab (und wo die Widerspruchslösung galt), irgendwo Tschechei oder so, weiß nicht mehr genau, nach der Wende aber noch vor Ende Sowjetunion, da soll es eine mysteriöse Häufung von "Komplikationen" in Krankenhäusern gegeben haben, Menschen gingen mit harmlosen Sachen ins Krankenhaus um sich operieren zu lassen, kamen aber mit den Füßen voran und um ihre Organe erleichtert wieder raus. Als sich das in der Bevölkerung herumsprach, ging jeder der eine Behandlung brauchte nur noch mit frisch eingelegtem Widerspruch dorthin, und o Wunder, die Komplikationsrate ebbte genauso mysteriös wie sie gekommen war wieder ab. Eine Aufklärung der Sache fand nie statt, wurde alles unter den Teppich gekehrt.
 

carrot

Aktives Mitglied
In Deutschland gibt es dafür eine Sonderregelung: Die Patienten werden vorher gefragt, ob sie auch "ein solches Organ" akzeptieren würden.
Erschreckend , dass überhaupt in Erwägung gezogen wird, Organe von schwer Drogenabhängige für die Organspende zu nehmen.
Die waren sogar vor Jahren von der Blutspende ausgeschlossen.

Ich vermute auch, wenn die Schwester nicht so wachsam gewesen wäre, wäre der Bruder heute schon tot und dessen Organe wären entnommen worden.
Das ist einfach Blödsinn!

Wenn eine Möglichkeit zur Organspende besteht, fragen die auskunftsberechtigten Ärzte zunächst beim Organspende-Register an, ob ein Widerspruch vorliegt. Ist das nicht der Fall, holen sie bei den nächsten Angehörigen Informationen darüber ein, ob ein Widerspruch im Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder anderweitig schriftlich dokumentiert ist beziehungsweise mündlich geäußert wurde. Die Angehörigen sind verpflichtet, sich an den Willen der oder des Verstorbenen zu halten und dürfen keine abweichende Entscheidung treffen.
"Das ist einfach Blödsinn" ist wohl keine gutes Argument.

Würde mich schon interessieren, wie das ein Jurist sieht, Widerspruch heißt für mich von der Definition her was anderes:
Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt z. B
Ansonsten ist der Begriff falsch gewählt.
Vielleicht kommt hier ja noch mal Jemand, der sich mit Jura näher auskennt.

Es ist außerdem auch vom Empfinden her einfach Übergriffig was über die Köpfe der Menschen hinweg zu entscheiden und wenn Protest kommt zu sagen "Dann legt doch Widerspruch ein".
Doch das ist leider der Trend unserer Zeit.

Organspende-Register Eintrag, das hat ja auch was mit Datenschutz zu tun.
Da kommen Fragen auf, wie: Wer verwaltet die Daten, wie kann ich darauf vertrauen?
Sicher haben die klaren Befürworter auf alles eine Antwort, doch so ein Register kann auch gehackt werden. Ich möchte nicht weiter ausmalen, was ist, wenn die Daten in falsche Hände kommen.
Insbesondere wenn das noch digital mit weiterem gebündelt wird, wie E-Pass, E-Akte etc.

Ich hoffe daher sehr, das Gesetz setzt sich nicht durch.
Wer will, kann doch einen Organspendeausweis holen und eintragen das er/sie ggf. spendet.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Wer will, kann doch einen Organspendeausweis holen und eintragen das er/sie ggf. spendet.
Hier beißt sich halt die Katze wieder in den Schwanz.
Es gibt viel zu wenige Menschen, die sich überhaupt darüber Gedanken machen, ob sie spenden wollen.
Unter den wenigen sind dann noch weniger, die so viel Initiative aufbringen, sich einen Organspendeausweis zuzulegen.
 

Daoga

Urgestein
Ich habe seit vielen Jahren einen, wo ein Nein angekreuzt ist. Um im Fall des Falles meine Mutter daran zu hindern, sich von Ärzten zugunsten einer Organentnahme beschwatzen zu lassen. Ist inzwischen aber ziemlich zerfetzt und außerdem wollen die KK heute auch wissen, wie man dazu steht, für ihre eigenen Register. Schätze ich sollte mich mal darum kümmern, alles zu erneuern, meine Meinung dazu hat sich nicht geändert.
 

Drölfchen

Aktives Mitglied
"Das ist einfach Blödsinn" ist wohl keine gutes Argument.
Es ist eine Tatsache, dass das Blödsinn ist, was du dazu schreibst.

Und daher gerne nochmal für dich aus dem Gesetzentwurf:
Wenn eine Möglichkeit zur Organspende besteht, fragen die auskunftsberechtigten Ärzte zunächst beim Organspende-Register an, ob ein Widerspruch vorliegt. Ist das nicht der Fall, holen sie bei den nächsten Angehörigen Informationen darüber ein, ob ein Widerspruch im Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder anderweitig schriftlich dokumentiert ist beziehungsweise mündlich geäußert wurde. Die Angehörigen sind verpflichtet, sich an den Willen der oder des Verstorbenen zu halten und dürfen keine abweichende Entscheidung treffen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Es ist eine Tatsache, dass das Blödsinn ist, was du dazu schreibst.

Und daher gerne nochmal für dich aus dem Gesetzentwurf:
Wenn eine Möglichkeit zur Organspende besteht, fragen die auskunftsberechtigten Ärzte zunächst beim Organspende-Register an, ob ein Widerspruch vorliegt. Ist das nicht der Fall, holen sie bei den nächsten Angehörigen Informationen darüber ein, ob ein Widerspruch im Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder anderweitig schriftlich dokumentiert ist beziehungsweise mündlich geäußert wurde. Die Angehörigen sind verpflichtet, sich an den Willen der oder des Verstorbenen zu halten und dürfen keine abweichende Entscheidung treffen.
Quelle ? Ich habe nun schon selbst gesucht und dazu folgendes gefunden:
(10) Wer eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgibt, kann in eine Organ- und Gewebeentnahme nach § 3 einwilligen, ihr widersprechen oder die Entscheidung einer namentlich genannten Person
seines Vertrauens übertragen (Erklärung zur Organ- und Gewebespende). Die Erklärung kann auf bestimmte
Organe oder Gewebe beschränkt werden. Sowohl die Einwilligung und die Übertragung der Entscheidung
als auch der Widerspruch können vom vollendeten 14. Lebensjahr an erklärt werden. Die Erklärung zur
Organ- und Gewebespende kann jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert oder widerrufen werden. .....
Ab 14 Jahre geht das schon los, potenzieller Spender, weiß das die Bevölkerung , bzw. wissen das die jeweiligen Eltern?
Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/126/2012609.pdf

Ich denke, den Entwurf sollte sich jeder mal durch lesen sonst stochern wir hier (weiter) im Nebel.
 

carrot

Aktives Mitglied
Hier beißt sich halt die Katze wieder in den Schwanz.
Es gibt viel zu wenige Menschen, die sich überhaupt darüber Gedanken machen, ob sie spenden wollen.
Unter den wenigen sind dann noch weniger, die so viel Initiative aufbringen, sich einen Organspendeausweis zuzulegen.
Das stimmt, dass wenige Menschen spenden wollen, zumindest weniger als auf der Warteliste stehen aber warum ist das wohl so? Es ist letztendlich eine etische Frage.

Ich bin allerdings der Einstellung, wer selbst nicht spendet bzw. das bei entsprechenden Voraussetzungen nicht machen würde, soll es auch nicht für sich beanspruchen wollen.
Da bin ich auch konsequent in meiner Einstellung. Andere anscheinend weniger.
Denn sonst müsste es sich ja eigentlich die Waage halten, das Pendel zwischen potentieller Spender und Empfänger. Es seit denn, fast alle Menschen sind zu krank oder zu alt zum Spenden und/oder sind selbst auf der Warteliste.
 

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