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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

logig

Aktives Mitglied
@ silan, wie hast du hinbekommen überhaupt Gutachter zu finden die sich speziell mit DIS auskennen? Bei mir wurde immer nur eine Gutachterin genannt und ob diese Erfahrung z.B. mit DIS hat, kann ich nirgends finden. Zumal es Bundesländer gibt, bei denen es gar keine erfahrenden Gutachter gibt, welche entsprechende Gutachten ausüben.
 

Silan

Aktives Mitglied
Das VA hat sich mit den Unikliniken in Verbindung gesetzt. Ich habe immer nur durch meine damalige Anwältin mitteilen lassen, dass nur eine qualifizierte Gutachterin akzeptiert wird, da das Störungsbild damals noch wenig bekannt war. Da hat sich das Amt dran gehalten und ich hab eine Gutachterin bekommen, die an einer großen Medizinischen Hochschule über DIS forschte.
Mittlerweile sollte das aber doch nicht mehr so schwer sein, eine Gutachterin zu finden, die Ahnung von DIS hat? Ich mein, das ist 25 Jahre her und war dann bei den Folgegutachten immer die gleiche. Leider arbeitet die ncht mehr.
 

Höhnchen

Mitglied
Ich habe jetzt im Internet mal versucht etwas über Neufeststellungen zu finden. So wie ich es verstehe, sollte schon ein Anhaltspunkt vorliegen, weshalb diese angeordnet werden können. Und dann müssen echte Abweichungen vorliegen, bevor runtergestuft wird. Naja soweit die Theorie.

Dürfen die Ämter überhaupt regelmäßig, z B alle fünf Jahre überprüfen? So wie ich es verstehe, sollte das mit dem SGB X nicht möglich sein, da ich etwas von Einzelfallüberprüfung gelesen habe. Nach dem SGB XIV ist dies (glaube ich) möglich.

@logig, ich glaube, wenn es ums Geld sparen geht, haben Ämter immer noch Ressourcen die Tätigkeiten dafür zu verrichten.

@Silan, stark, dass du eine professionelle Gutachterin bekommen hast und diese auch deine weiteren Begutachtungen durchgeführt hat. Das ist vermutlich nicht der Regelfall, denn so wie ich es bisher gelesen habe, kommt man immer zu anderen Gutachtern, die natürlich immer ihre eigenen Ansichten haben.

Ich war ja erst einmal bei einer Gutachterin. Von dieser war mir der Name bekannt, aber ich konnte nix, absolut gar nix von ihr im Internet finden. Von daher hatte ich keine Ahnung ob sie vom Fach ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

logig

Aktives Mitglied
@ Höhnchen Hast du im Internet auch irgendwelche Rechtsgrundlagen finden können, aus dem sich ergibt, wonach Anhaltpunkte für eine Überprüfung vorliegen müssen.

Zumal sich dann die Frage stellt, was für das Amt Anhaltspunkte sind? Mir hatte damals die Versorgungsamt Gutachterin gesagt, dass generell nach 3 Jahren wieder begutachtet wird, ob sich etwas verändert hätte. Für mich sind Anhaltspunkte individuell verschieden und sollten schon klar zeigen, dass sich damit der GdS verändert hat, z.B. jemand mit GdS von 30 wird Erwerbsunfähig. Dies kann ein Anhaltspunkt sein, dass auch mittelgradige soziale Anpassungsschwirigkeiten schädigungsbedingt mit einem GdS von mind. 50 vorliegen. Hier wäre es hilfreich, zu wissen ob das Amt die Anhaltspunkte auch mitteilen muss.

Das Amt darf eigentlich nicht pauschal alle fünf Jahre überprüfen. Dies wollte der Gesetzgeber erst beim SGB XIV einführen, ist allerdings gescheitert und komplett gestrichen wurden. Es darf nur unter den Voraussetzungen des SGB X überprüft werden. Allerdings steht im SGB X, wann z.B. ein Verwaltungsakt auf Dauer aufgehoben werden kann und entsprechend ein neuer erlassen werden kann. Bei einer Verschlechterung ist dies immer nur für die Zukunft möglich. Voraussetzung: Es ändert sich was. Das verlangt, dass die Änderung bekannt ist. Ich kann allerdings nichts finden, wie geregelt ist, wann eine Überprüfung ob eine Änderung eingetretten ist, von Amts wegen erfolgen darf.

Deshalb fand ich auch die Regelung im BVG, dass ab dem 55 LJ, der GdS nicht nietriger festgesetzt werden darf, wenn er seit 10 Jahren seit Feststellung unverändert geblieben ist, gut. Wobei ich meine das hier nicht der Feststellungszeitpunkt zu grunde gelegt werden müsste (welcher bei Klagen ja schnell 10 Jahre von dem Zeitpunkt seid wann der GdS von der Höhe besteht und demzufolge auch schon 10 Jahre unverändert ist. Ohne dieser Regelung bleibt bis ins Hohe Alter die Gefahr, dass sich das Amt etwas ausdenkt, warum sie meinen es könnte sich etwas Verändern. Ausserdem konnten damit auch Verschlechterungsanträge vom Betroffenen beantragt werden ohne Gefahr zu laufen, dass der GdS niedriger festgestellt wird. Sowas ist aus meiner Sicht eine Verschlechterung mit dem SGB XIV. Auch wenn abgewartet werden muss, ob es ähnlich umgesetzt wird, besteht eben immer ggf. bis ins hohe Alter die unsicherheit.

ich glaube, wenn es ums Geld sparen geht, haben Ämter immer noch Ressourcen die Tätigkeiten dafür zu verrichten.
Bewürchte ich aus. Wobei ich mich frage, ob sie mit Überprüfungen u.ä. wirklich Geld sparen. Bei mir wurde bei Bedarfsüberprüfungen meist festgestellt, dass der Bedarf höher liegt als davor. Nur bei einer OEG Begutachtung, bewürchte ich, dass die Versorgungsärzte wieder mit irgendwelchen absurden Begründungen einen geringeren GdS sehen.
 
T

Tulpe88

Gast
(...)





Hallo zusammen,

ich wollte mal meine Erfahrungen teilen, wie stark es vom Bundesland abhängt, ob und in welchen Abständen Menschen überprüft werden. In Niedersachsen und Hamburg wird bei Personen, die Berufsschadensausgleich (BSA) erhalten, oft von einem Dauerzustand ausgegangen, sodass sie nicht mehr regelmäßig kontrolliert werden müssen. Das kann für die Betroffenen eine große Erleichterung sein.

In Baden-Württemberg hingegen sieht die Situation ganz anders aus. Trotz meiner chronischen Erkrankung, die seit über 20 Jahren besteht und behandlungsresistent ist, werde ich regelmäßig überprüft. Alle Therapiemaßnahmen sind abgeschlossen, und mein Grad der Schädigung liegt bei 80. Trotzdem fordert das Amt alle paar Jahre Nachweise an. Diese permanente Kontrolle ist extrem belastend, und ich habe nun eine Anwältin eingeschaltet, da auch ständig neue Gutachten für die Eingliederungshilfe angefordert werden und die Berechnungen oftmals falsch sind – der letzte Bescheid war ebenfalls fehlerhaft.

Es ist wirklich schwer, unter solchen Bedingungen zur Ruhe zu kommen. Diese ständigen Kontrollen sind so belastend, dass ich sogar darüber nachdenke, in ein anderes Bundesland zu ziehen, um endlich Ruhe zu finden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Tulpe88

Mitglied
So, jetzt habe ich mich doch mal registriert und schreibe am Laptop – das ist ja wirklich viel einfacher als am Handy.

Wegen der Überprüfungspraxis in BaWü habe ich nun eine Anwältin eingeschaltet. Es belastet mich gesundheitlich nachhaltig, dass alle drei Jahre geprüft wird, obwohl keinerlei Besserung in Aussicht steht. Diese Prüfungen ziehen sich dann oft über Monate hin.

Ich kenne auch Menschen, die aktuell im Ausland leben und im Besitzstand sind. Ich frage mich, was passiert, wenn sie herabgestuft werden. Nach neuem Recht ist ein Leistungsbezug ja nicht mal mehr ins Ausland übertragbar.

Natürlich verstehe ich, dass es sich um Steuergelder handelt und man Betroffene überprüfen muss. Manche Menschen können durch Therapie auch wieder stabiler werden. Aber bei komplex traumatisierten Personen, die seit über 20 Jahren mit Symptomen kämpfen und bei denen alle Therapiemaßnahmen ausgeschöpft sind, sollte man es doch wirklich mal gut sein lassen.
 

Höhnchen

Mitglied
Hallo Tulpe,

schön, dass du nun richtig dabei bist. Wie begründet dein Amt die regelmäßigen Überprüfungen, denn so sollte es zumindest nach SGB X nicht laufen? Im SGB X steht was von Einzelfallüberprüfungen…


Leider habe ich noch keine Infos gefunden, die sich tatsächlich auf OEG Sachen beziehen.

Musst du immer zu unterschiedlichen Gutachtern? Ich finde diese Termine auch sehr, sehr belastend, da sie einerseits so viel hochholen und andererseits so viel davon abhängt. Da ist man total ausgeliefert - etwas was für Traumatisierte ganz besonders schlimm ist.

Ich verstehe deinen Frust total und finde es auch eine Schweinerei, dass chronische Erkrankungen nicht als solche berücksichtigt werden. Im alten Recht wäre irgendwann Schluss mit diesen Überprüfungen gewesen, im neuen Recht nicht. Man wollte sich dieses Hintertürchen offen lassen.
Steht vielleicht in einem deiner Gutachten drin, dass sich dein Zustand aus fachlicher Sicht nicht mehr ändern wird und Überprüfungen damit obsolet geworden sind? Wahrscheinlich hält sich dein Amt trotzdem nicht dran.

Was für mich auch schwierig ist, ist nicht zu wissen mit welchem Geld ich langfristig rechnen kann, da ich gerne irgendwann umziehen möchte. Aber kann ich mir die Wohnung dann auch noch in fünf Jahren leisten, wenn ich evtl. mal zu einem Schlechtachter muss? Das verunsichert mich total. Mit dem Druck vom Versorgungsamt zu leben, bedeutet nie wirklich runterzukommen, noch mehr als sowieso schon an die Vergangenheit erinnert zu werden.

Zudem gibt es für die Ämter zumindest bei Fällen mit hohem BSA ein hohes Einsparpotential. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies nicht zu einem Umsetzungsanreiz führt.
 

Tulpe88

Mitglied
@Höhnchen Vielen Dank, Höhnchen, für Deinen netten Beitrag.

Ja, mich macht die Unsicherheit und das Gefühl des Ausgeliefertseins auch fertig, und ich kann Deine Bedenken hinsichtlich der Wohnung sehr gut verstehen. Bei mir ist es so, dass ich mir Aktien und ETFs von der Nachzahlung des Berufsschadensausgleichs (BSA) gekauft habe, da die Kapitalerträge aus diesen ja im Besitzstand nicht angerechnet werden. Aber wenn ich dann doch ins neue Recht komme, dann gehören die Gewinne nahezu vollständig dem Amt. Und ich gebe Dir da vollkommen Recht: Wie sollen sich Traumatisierte bezüglich ihrer Lebensbedingungen mal in dem Gefühl der Kontrolle und Sicherheit wiegen, wenn jede Nachprüfung so gravierende Auswirkungen haben kann?

Ich für meinen Teil habe den BSA und einen GdS von 50 herangezogen als Mindestsumme, die mir zusteht, da ich in der Erwerbsminderungsrente bin, um Entscheidungen für meine Wohnsituation treffen zu können. Momentan habe ich einen 80er GdS. Ich habe sehr viele Unterlagen, die einen Dauerzustand festgestellt haben. Auch der Gutachter (es war immer derselbe) kommt zu dem Schluss, dass eine kurzfristige Besserung wenig wahrscheinlich ist, schlägt aber trotzdem eine Überprüfung in 3 Jahren vor, um zu sehen, ob ich mich stabilisiert habe. Eigentlich absurd, dass die Behörde mit ihrem Vorgehen genau diese Stabilisierung verhindert.

Dennoch bin ich sehr dankbar für die Leistung und weiß, dass ich mir im Alter im Gegensatz zu vielen anderen keine Sorgen machen muss, aber die Situation ist trotzdem belastend.
 

logig

Aktives Mitglied
Das was die Ämter mit ständigen Gutachten u.ä. eher erreichen, denke ich ist eine Verschlechterung. Nur leider überlegen so die Ämter nicht und mein Gefühl ist, dass die Gutachter vom Amt eben doch beeinflusst sind und im Sinne des Amtes etwas finden, womit sie den GdS geringer sehen.

Um den ständigen Überprüfung einen Riegel vorzuschieben, wäre es gut, wenn es etwas geben würde, womit per Gesetz, BSG, Verordnung geregelt wird, welche Voraussetzungen z.B. Anhaltspunkte für Überprüfungen vorliegen müssen. Gerade wenn wie bei dir, alle drei Jahre überprüft wird, obwohl der GdS gleichbleibend ist, hoffe das du etwas über die Anwältin erreichst.

Was Eingliederungshilfe betrifft. Nach dem BVG und SGB XIV wird EGH entsprechend dem SGB IX gewährt, allerdings im SGB XIV ohne anrechnung von Einkommen und Vermögen. Nach dem SGB IX soll grundsätzlich alle zwei Jahre eine Bedarfermittlung gemacht werden. Aufgrund eines BSG-Urteils für das Persönliche Budget (welches anlog teoretisch auch bei Sachleistungen zählen müsste) muss Eingliederungshilfe auf Dauer gewährt werden. Ich habe gehört, dass die Bescheide auch in der Sachleistung teilweise schon auf Dauer sind. Allerdings wird streckenweise auch nur für ein Jahr gewährt. Laut Gesetz soll dies nur in begründet Ausnahmen erfolgen. Begründung laut Amt: Wir gewähren grundsätzlich nur für ein Jahr.

Soweit das BSG Urteil fürs PB auf die Sachleistungen übertragbar ist (müsste deine Anwaltin wissen), müsstest du EGH auf Dauer bekommen und alle zwei Jahre eine Bedarfsermittlung erfolgen.
Dadurch das auf Dauer gewährt werden muss, verlagert sich auch die Umsetzung "alle zwei Jahre" auf das Amt und es braucht keine ständigen Weiterbewilligungsanträge.

Hast du den GdS von 80 incl. Höherbewertung, also gesundheitlichen GdS von 70 + 10? Soweit dein GdS sich aufgrund psychischer Schädigungsfolgen ergeben hat, würden bei einem GdS von 70 noch gerade eben mittelgradige soziale Anpassungsschwirigkeiten vorliegen und ab 80 schwere soziale Anpassungsschwirigkeiten. Evtl. könnte das Amt meinen, dass du mit Erreichung gewisser EGH Ziele nicht mehr so starke Anpassungsschwirigkeiten hast. Allerdings sehe ich nur in den erreichen oder Teilerreichen von einzelnen Zielen nicht, dass damit auch der GdS sinkt.
 

logig

Aktives Mitglied
Soweit die Kapitalerträge bis jetzt nicht angerechnet werden, sollten sie eigentlich auch nicht nach dem SGB XIV angerechnet werden. Bin mir allerdings nicht sicher, wie genau in den Berufschadensausgleichsverordnung formuliert wurde.

Ich habe die Berechnung ähnlich, wie du (Tupe) gemacht. Zur Sicherheit lieber mit einem geringeren GdS angesetzt. Mehr weil ich dem Amt alles zutraue. Wobei ich lieber das Wunder hätte, womit die Beeinträchtigung tatsächlich nur noch einen geringeren GdS rechtfertigen. Wobei ich mir bei meinem Amt nicht vorstellen kann, wie das Wunder je eintretten soll. Weil mir kommt es vor, als wenn es nach dem Motto: So viel Belastung wie möglich. Retraumatisierungen werden leichtfertig hingenommen bzw. laut Amt können diese nicht vermieden werden.

Wie du (Tulpe) sehe ich es auch, trotz der vielen Belastungen, welche vom Amt kommen, gibt es auch Sicherheit, dass gewisse Leistungen kommen. Ich brauche mir kaum Sorge zu machen, ob im Alter die Rente reicht.
 

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