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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Tulpe88

Mitglied
@Silan

Meine Krankenkasse war da wirklich super, hat durchgängig gezahlt. Die vielen Klinikaufenthalte waren für die im Gegensatz ja auch deutlich teurer. Ich hab die Therapie von meiner Seite aus beendet, beziehungsweise meinte meine Therapeutin, das jetzt so langsam auch nichts mehr geht.
 
Zuletzt bearbeitet:

logig

Aktives Mitglied
Ja, dass ist denen merkwürdigerweise egal.



Ja, es war eine Gutachterin vom Amt. Das Gutachten habe ich gelesen, bis auf den Teil, den ich nicht lesen durfte, da ich dies nicht verkraften würde. Hat mir so mein damaliger Anwalt mitgeteilt. Sie schrieb, dass ich nicht mehr überprüft werden müsste, da meine Erkrankung über mehrere Jahrzehnte chronifiziert sei.
Mein GdB ist 50, allerdings ist er schon alt und unbefristet. Ich hatte ihn schon bevor ich überhaupt berentet wurde. Insofern ist dies gar nicht berücksichtigt.



Bei mir wurde vom VA eine damalige Therapeutin angeschrieben, die ich extra von der Schweigepflichtsentbindung ausgenommen hatte (das hatte aber nichts mit dem zu tun, was sie schreiben würde), angeschrieben. Das konnte ich in meiner Akte nachlesen.



Meine Psychiaterin klärt mich auch nicht vorher auf.



Ich denke die Sicherheit ist nicht gewollt, sonst wäre die alte Regelung beibehalten worden.
Zum einen sollte laut Entwurf erst alle 5 Jahre bzw. 10 Jahre sein alles Überprüft werden. Da sich hier die Opferverbände gewährt haben, wurde diese Regelung erstlos gestrichen. Womit eine Nachprüfung nur im Rahmen vom SGB X möglich ist. Hiermit kann es auch gut sein, dass die Regelungen aus dem BVG hierzu gar nicht beachtet wurden. Außerdem sollte mit dem SGB XIV das Gesetzt auch kürzer werden. Sprich auch damit fällt schnell etwas unter den Tisch, was dann später geregelt werden müsste. Soweit mit dem SGB X konkrete Anhaltspunkte für eine Überprüfung vorliegen müssen, kann trotzdem auf die Rechtssprechung vom BVG evtl. verwiesen werden. Aus meiner Sicht, stand es auch drin, weil es unwahrscheinlich ist, dass sich ab dem 55 LJ noch Verbesserungen kommen.

@ höhnchen: Soweit die Gutachterin vom Versorgungsamt festgestellt hat, dass sich bei dir der GdS nicht mehr verbessern wird, kannst du dich soweit doch eine Nachprüfung erfolgen soll, darauf berufen.
 

logig

Aktives Mitglied
@ höhnchen: Ob die Schweigepflichtsentbindungen auch für die Zukunft gelten weiß ich nicht, kommt wahrscheinlich auch darauf an, was darauf stand. Z.B. Schweigepflichtsentbindung um Berichte wegen des OEG Antrages anzufordern. Ich gehe allerdings davon aus, dass schon wegen des Datenschutzes erneute Schweigepflichtsentbindungen gebraucht werden. Auch weil die Ärzte / Therapeuten sich ja geändert haben können. Dazu kommt, der Aufwand etwas in den Unterlagen nachzusehen, scheint ja schon nach ein paar Monaten das Amt zu überfordern.
 

logig

Aktives Mitglied
@ Tulpe:

Nach dem BSG Urteil von 1/2021 darf EGH zur sozialen Teilhabe i.d.R. im Persönlichen Budget nicht befristet werden.

Das Urteil erläutert, warum eine Befristungen ausgeschlossen ist und die Ausnahmen. Eine Ausnahme wäre wenn, dass Ziel der Eingliederungshilfe in der Befristung erreicht wird. Dies könnte bei EGH zur Arbeit der Fall sein. Bei EGH zur sozialen Teilhabe, wo das Leitziel, die möglichst gleichberechtigte Teilhabe ist, ist schon die Schwerbehinderung ein Zeichen, dass unbefristet EGH benötigt wird.
Insoweit ist der Punkt, weshalb es unbefristet zu gewähren ist, bei der Sachleistung auch gegeben. Da sich allerdings der Bedarf ändern kann, soll i.d.R. alle 2 Jahre eine Bedarfermittlung erfolgen. Soweit sich hier ergibt, dass kein Bedarf mehr besteht, würde es zu einer Aufhebung des Bescheides kommen.

Ein unbefristet Bescheid hat den Vorteil, dass du weiterhin die EGH in der selben Höhe bekommst, bis ein geänderter Bescheid erfolgt.

Bei einem Gesundheitlichen GdS von 70 zzhg. Höherbewertung von 10, liegen bei dir noch mittelgradige Anpassungsschwirigkeiten. Diese wurde allerdings bereits an der Grenze zu schweren Sozialenanpassungsschwirigkeiten gesehen. Vielleicht geht, dass Amt davon aus, dass du mit der fortlaufenden EGH die soziale Beeinträchtigungen derart besser werden, dass die mittelgradigen Anpassungsschwirigkeiten geringer werden. Soweit du mitlerweile sogar intensivbetreutes Wohnen benötigst, könnte dies auch ein Hinweise sein, dass mitlerweile schwere soziale Anpassungsschwirigkeiten vorliegen. Da allerdings bei einer Neufeststellung nach dem SGB XIV, wahrscheinlich dann die Höherbewrtung wegfällt, würde dir ein gesundheitlicher GdS von 80 auch nicht mehr bringen. Also wenn das Amt schon alles Nachprüfen will, dann sollten sie einen GdS von mind. 90 feststellen. Ich fürchte allerdings das dies das Amt anders sieht.

Beim BVG müssten die Kapitalerträge bei der Ausgleichsrente, die es mit dem SGB XIV nicht mehr gibt, abgezogen worden sein. Wie weiß ich nicht. Oder wurden deine Kapitelerträge vom Nettovergleichseinkommen abgezogen? Beim SGB XIV dürfen beim BSA nur Einkünfte aus Erwerbsfähigkeit oder ehmaliger Erwerbsfähigkeit abgezogen werden. In der Ausgleichsverordnung ist aufgeführt was dazu gehört. Seit wann bekommst du BSA? (Weil es bei Betroffenen mit BSA die bereits 6/2011 BSA bekommen haben, anders geregelt ist)

Mit dem SGB XIV bekommst du statt einer Grundrente von € 663,-- (31.12.2023) eine Entschädigungszahlung von € 1.200 (01.01.2024). Hat das Amt dir bereits eine Gegenüberstellung gesandt?

Weißt du wo es geregelt ist, dass man durch ständige Nachprüfungen keinen Schaden nehmen darf? Weil mein Amt sagte, dass wegen der Mitwirkungspflichten Retraumatisierungen hingenommen werden müssen.
 

Tulpe88

Mitglied
@logig

Gemäß § 65 SGB I gibt es klare Grenzen der Mitwirkungspflichten. Diese bestehen nur so lange, wie sie zumutbar und verhältnismäßig sind. Eine Mitwirkungspflicht entfällt, wenn sie dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund unzumutbar ist. Ein solcher Grund könnte beispielsweise vorliegen, wenn die Mitwirkung eine Gefahr für Leib und Leben darstellt oder das Grundrecht auf Menschenwürde verletzt. Außerdem darf eine Mitwirkungspflicht nicht verlangt werden, wenn das Ziel der Mitwirkung durch andere, einfachere Mittel erreicht werden kann. Das bedeutet, dass die Belastung für den Betroffenen immer in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen muss, der durch die Mitwirkung erzielt wird.

Inwieweit das juristisch greift, lasse ich jedoch meine Anwältin klären.

Was mich wirklich ärgert, ist, dass ich von der Behörde bezüglich der detaillierten Gegenüberstellung nur allgemeine Infos bekommen habe. Dann haben sie auch noch einen Bescheid falsch berechnet, der somit fehlerhaft war. Zudem ist der Bescheid der Eingliederungshilfe (EGH) ebenfalls falsch. Die sind völlig überfordert, sodass ich selbst nachrechnen musste. Mein Berufsschadensausgleich (BSA) liegt auf Hochschulniveau, was bedeutet, dass ich mich mit dem neuen SGB XIV – vor allem in Bezug auf die Altersrente – schlechter stellen würde. Deshalb möchte ich auch keine Höherstufung.

Ich bin schon seit Monaten in der Nachprüfung sowohl beim Schwerbehindertenausweis, als auch beim Soz. Entschädigungsrecht und hoffe sehr, daß es gut ausgeht. Diese Zeit ist immer die Hölle für mich, weswegen ich mir auch einen Rechtsbeistand geholt habe, ob sich das in dieser Frequenz nicht vermeiden lässt. Ständig habe ich hier Post von denen, so kommt man überhaupt nicht zur Ruhe.
 

Höhnchen

Mitglied
@Silan, ja ich wundere mich auch manchmal, dass man keine Infos oder Einschätzungen über sich selbst nicht lesen darf, da diese einen destabilisieren oder retraumatisieren können. Retraumatisierend ist doch eher der Umgang mit den Ämtern, die erlebte Ohnmacht etc…
Ansich möchte ich meine Berichte auch selbst lesen, da es mich ja auch was angeht.
 

Höhnchen

Mitglied
@ höhnchen: Soweit die Gutachterin vom Versorgungsamt festgestellt hat, dass sich bei dir der GdS nicht mehr verbessern wird, kannst du dich soweit doch eine Nachprüfung erfolgen soll, darauf berufen.
Das werde ich versuchen, ob es etwas bringt werde ich dann sehen.

@Tulpe88 ich hoffe dir nutzt der § 65 SGB I etwas. Die Psyche wird ja oft nicht so ernst genommen bei den Institutionen. Ähnlich wäre es, wenn man einem Tatopfer mit schweren körperlichen Erkrankungen immer wieder seinen einst gebrochenen Arm ausrenkt. Das würde kein Amt jemals tun.
Bekommst du deine EGH auch über das VA im Bestandsschutz? Bei mir haben sie dies abgelehnt, weil das Amt für Eingliederungshilfe ja eh zahlt.
Und warum bekommst du im neuen Recht ungefähr 1.000 € weniger als im neuen Recht? Ich dachte in der Altersrente bekommt man ca 50% vom Vergleichseinkommen, welches im alten oder neuen Recht gleich ist. Oder bist du ein Uraltfall / vor 06/2011?

@logig, dieses Gerichtsurteil habe ich gerade gefunden, aber noch nicht wirklich gelesen. Dem entnehme ich dass das Amt allerdings jederzeit einfach so überprüfen darf. Oder versteht du das anders?

 
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Hamburger

Mitglied
@Silan, ja ich wundere mich auch manchmal, dass man keine Infos oder Einschätzungen über sich selbst nicht lesen darf, da diese einen destabilisieren oder retraumatisieren können. Retraumatisierend ist doch eher der Umgang mit den Ämtern, die erlebte Ohnmacht etc…
Ansich möchte ich meine Berichte auch selbst lesen, da es mich ja auch was angeht.

Ich habe dank Anwalt den "ganzen Schmarren " gesehen.
Teilweise sind die arztberichte "ein nichts " an Informationen
Je nach Mühe auch von Arzt zu Arzt sehr unterschiedlich
Besonders interessant finde ich wie der mdk gearbeitet hat
Gut. Es gibt auch nicht viel Geld dafür

Ich habe den ganzen Kram mal für den Anwalt auseinander gepflückt sortiert und aufgearbeitet
Krasse Fehler und Rückschlüsse
Die im Prinzip "durchgereicht "werden von Gutachter zu Gutachter und dadurch verfälschtes noch mehr verfälschen

Interessant was dann zum Schluss dabei herauskommen kann an diagnosen und Handlungsempfehlungen und vor allem "wie "

Eigentlich wollte ich ein kleines info'Buch mit Belegen daraus machen
Aber ich kann mich nicht konzentrieren weil ich nie weiß ob ich lachen schreien oder heulen soll

Vermutlich ist es die beste Strategie sich nicht damit auseinanderzusetzen wenn es nicht nötig ist um das Ergebnis anzufechten

Und krass das man gegen diese Pamphlete nicht vorgehen kann und wenn dann nur so das es viel Zeit vermutlich Geld und jede Menge Nerven kostet
Alles was man scheinbar machen kann ist eine Art Stellungnahme dazu fügen

Im Prinzip von der Theorie ja erstmal okay
Sonst könnte man die ganze gutachterei ja auch lassen wenn die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist das es einfach nur "Müll " ist

Erstaunlicher Weise war das Gutachten das das Arbeitsamt erstellt hat wirklich "handwerklich " gut

Lange Rede, kurzer Sinn...
Quintessenz
Auf jedenfall möglichst Finger von die Dinger
Ausser man will "Emotionen "

Aber die hat man ja eh schon genug
 

Hamburger

Mitglied
Noch eine Frage

Ich hatte keinen Bogen bekommen vom VA auf dem ich meine Einkünfte auflisten muss
Hatte nachgefragt weil ich dachte Post ist verloren gegangen
Der Sachbearbeiter meinte die gibt es ab sofort nicht mehr
Ich habe nur dummerweise nicht gefragt warum

Weiß da schon jemand etwas darüber?
 

Silan

Aktives Mitglied
@Silan, ja ich wundere mich auch manchmal, dass man keine Infos oder Einschätzungen über sich selbst nicht lesen darf, da diese einen destabilisieren oder retraumatisieren können. Retraumatisierend ist doch eher der Umgang mit den Ämtern, die erlebte Ohnmacht etc…
Ansich möchte ich meine Berichte auch selbst lesen, da es mich ja auch was angeht.
Ich hab die von meiner Anwältin bekommen. Die hat mir damals gesagt, ich hab ein Recht darauf, alles übee mich hzu lesen. Nur ich könnte beurteilen, ob da was verdreht sei. Außerdem wäre ich ja bei dem Gutachten dabei gewesen und wüsste eh, was drin steht, was mich retraumatisieren könnte.
 

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