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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Höhnchen

Mitglied
Danke Tulpe88
Kann es sein, dass du noch etwas jünger bist und das Amt deshalb auf Verbesserung hofft? Anders kann ich es nicht verstehen. Wie lange bist du schon anerkannt?

Bei mir ist das anders, ich habe nur einen GdS von 40 , da habe ich nicht viel Spielraum nach unten. Ich habe zwar irgendwo was von schweren Anpassungsschwierigkeiten oder so gelesen in meinem Gutachten, die sind aber auch ganz viel auf mein damaliges Umfeld, wegen Vernachlässigung etc. geschoben wurden.
Das einzige was mich aufbauen würde, wäre dieselbe Gutachterin zu bekommen, weil die ja meinte ich bräuchte keine Begutachtungen mehr, da chronifiziert.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass gerade diese dann für mich nochmal genommen wird. Wobei ich finde, die Gutachterin, die einen schont kennt, kann am besten urteilen, ob sich Veränderungen ergeben haben.

Wie ist das bei euch, müssen eure Therapeut*innen regelmäßig Berichte von euch übermitteln? Und falls ja, sprechen die mit euch darüber? Das ist für mich übrigens der einzige Weg, den ich nachvollziehen könnte, weshalb das Amt Hinweise zur Neufeststellung hat 🤔. Woher sonst?

Ich werde meine mal fragen, ob das VA bei ihr schon mal angeklopft hat. Meine beiden letzten Klinikaufenthalte (noch nicht so lange her) waren von heftigen Krisen begleitet, insofern mal im Nachhinein gesehen gut für mich.
Ich muss unbedingt mal in meiner Therapie darüber reden, weil ich so ein Gefühl habe, dass sich da von außen etwas einschleicht, was irgendwie zwischen meiner Therapeutin und mir stehen könnte. Komisches Gefühl, ich möchte kein Misstrauen aufbauen.
 

Höhnchen

Mitglied
@logig, ich denke diese Verschlechterungen werden halt in Kauf genommen, sie verändern ja den GdS nicht, nur den Gesundheitszustand des Betroffenen. Die Sozialverbände haben sich im Rahmen des neuen Gesetzes für chronisch Traumatisierte eingesetzt, damit diese nicht dauernd geprüft werden, da gerade diese Gruppe sehr stark darunter leidet.
Dann gabs da aber so Hängematte - Argumente, wie beim Bürgergeld, also hat es sich nicht durchgesetzt.
Nein, etwas wirklich Konkretes habe ich leider nicht gefunden. Falls es so etwas überhaupt gibt, so poste ich es hier. Ich denke aber eher das es schwammig sein soll, damit die Ämter es für sich auslegen können.
Vielleicht weiß deine Anwältin was?
 

logig

Aktives Mitglied
@ höhnchen: Es kommt immer auf die Verschlechterungen an, wenn ich vom Amt Retraumatisiert werde, könnte dies auch Auswirkungen auf den GdS haben. Allerdings hat es Ausirkung auf die EGH Stunden, die wurde bei mir u.a. wegen den Belastungen durch die Behörde weit höher festgestellt. Dies macht für das Amt weit höhere Kosten aus, als eine Verschlechterung im GdS. Nur so tickt die Behörde nicht.

Bei Überprüfungen könnte ich mir vorstellen, dass bei einem niedrigen GdS eher weniger überprüft wird, zumal es eben auch eine Eröhung des GdS rauskommen kann.

War es eine Gutachterin vom Amt. Hast du das Gutachten und ggf. den Zettel für die Verwaltung gelesen? Weil vielleicht hat sie hieer reingeschrieben, dass nicht zu erwarten ist, dass es zu Verbesserungen kommt. Ist dein GdB wegen psychischen Beeinträchtigung höher?

Das Amt darf deine Thera und Ärzte gar nicht so anschreiben. Schweigepflicht wird von den Datenschutzbeauftragten genau genommen. Soweit bei den Ärzten nachgefragt wird, müsste meines Erachtens erst du angeschrieben werden und um Schweigepflichtsentbindung gebeten werden, damit die Ärzte, PT angeschrieben werden können. Zumal woher will sonst das Amt deine aktuellen Ärzte, PT wissen. Wenigstens war es bei mir so, als die EU-Rente auf unbestimmte Dauer überprüft wurde. Ich sollte nur kurz Arzt mitteilen.

Soweit die Ärzte von dem Amt angeschrieben werden, halten es die Ärzte verschieden. Leider sprechen sie dich nicht unbedingt an. Ich versuche immer, wenn ich weiß, dass diese Angeschrieben werden, sie zu fragen, ob sie davor mit mir sprechen können. Ich hatte es allerdings auch schon, dass ich noch nicht damit gerechnet hatte, dass sie schon gefragt wurden und als ich Termin bei Arzt hatte, hatte dieser schon etwas geschrieben.

Bei mir kam Problem mit Überprüfung noch nicht auf.
Im BVG war geregelt, dass der GdS nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der Bekanntgabe des Feststellungsbescheides niedriger angesetzt werden darf. Es sei den, dass durch eine Heilbehandlung eine wesendliche und nachhaltige Verbesserung eingetretten ist, allerding frühstens ein Jahr nach Abschluss der Heilbehandlung.

Ich hoffe, dass die Ämter es beim SGB XIV beibehalten bzw. es hierfür ggf. noch Rechtssprechungen oder Rundschreiben gibt. Für uns Betroffene bräuchte es eine gewisse Sicherheit um nicht ständig in der Gefahr einer Überprüfung mit Ärzten vom Amt die einfach nur einen geringeren GdS durchsetzten wollen.
 

logig

Aktives Mitglied
@ höhnchen: Habe gerade dein Link zu Überprüfungsanträgen angelesen. Mir scheint, dass es hier um Überprüfung geht, wenn das Recht unrichtig angewandt wurde. Wenn z.B. ein GdS von 40 2022 festgestellt wurde, sich allerdings innerhalb von 4 Jahre herausstellt, dass die nur gegeben wurde, weil das Recht z.B. die Vernachlässigungen rausgerechnet wurden, obwohl dies rechtlich nicht erlaubt wäre, dann könnte mit einem Überprüfungsantrag auch ein höherer GdS herauskommen. Dies kann i.d.R. nur geschehen, wenn du dadurch mehr erhälst.

Im Schreiben wird auf § 44 SGB X verwiesen. Diese möglichkeit ist gegeben, wenn der Bescheid schon rechtskräftig ist, allerdings innerhalb von 4 Jahren ein Überprüfungsantrag gestellt wird, weil ein § verkehrt ausgelegt wurde. Dabei geht es nicht um geänderte Tatsachen, die sich seid letzter Feststellung verändert haben. Hier müsste der Bescheid nach § 48 SGB X aufgehoben werden und entsprechend Neubeschieden werden.

Soweit sich der GdS in laufe der Zeit (wesentlich Änderungen in den Tatsachen) verändert, kann der Bescheid nach § 48 SGB X geändert werden, soweit weniger rauskommt, allerdings nur für die Zukunft. Die wesendlich geänterten Tatsachen z.B. Verbesserung oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes, können auf Antrag odr von Amts wegen festgestellt werden. Für letzteres habe ich noch nichts gefunden unter welchen Voraussetzungen geprüft werden kann.
Soweit es sich z.B. um einen Bescheid für Sozialhilfe handelt, kommt die geänderte Tatsache (z.B. Einkommen steigt) durch die Nachweispflichten raus.

@ Tulpe, soweit dir deine Anwältin etwas mitteilt, unter welchen Voraussetzungen überhaupt von Amts wegen, wesentliche Änderungen der Tatsachen nach § 48 SGB X prüfen darf, wäre es nett wenn du es hier hinterlässt.
 

logig

Aktives Mitglied
Bis jetzt habe ich nur folgendes gefunden:

Nachprüfung dürfen solange nicht erfolgen bis der Bescheid rechtskräftig ist. Dabei ergibt sich mir nicht, ob der Bescheid für alle Leistungen nach dem BVG bzw. SGB XIV (z.B. Grundrente, BSA usw.) erst rechtskräftig sein muss oder nur der Bescheid indem erstmal nur die Grundrente rechtskräftig beschieden wurde.

Unter Schwerbehinderung habe ich gefunden, dass eine Nachprüfungen bereits im Feststellungsbescheid festgesetzt wird, soweit es sich um Funktionseinschränkungen handelt die sich bessern können. @ Tuple, Silan oder andere die bereits Nachprüfungen hatten: stand bei euch im Bescheid, dass nach x. Jahren nachgeprüft wird?

Was ich noch überlege ist, ob bei Nachprüfung, ähnlich wie bei Anforderungen zur Mitwirkungspflicht z.B. Einholung von Auskünften von Dritten, konkrete Anhaltspunkte vorliegen müssen, damit sie gefordert werden kann. Ansonsten wäre es eine unnötige Ermittlungstätigkeit.

Ich habe eben bei Nachprüfung wegen Schwerbehiinderteneigenschaft (müsste beim GdS auch gelten) noch gefunden, dass der besherige Feststellungsbescheid so lange Maßgebend ist, bis ein neuer bestandskräftiger Feststellungsbescheid ergangen ist. Wengistens würde damit die evtl. Klagezeit zu Lasten des Amtes gehen. Nur ein schwacher Trost.
 
Zuletzt bearbeitet:

Höhnchen

Mitglied
Dies macht für das Amt weit höhere Kosten aus, als eine Verschlechterung im GdS.
Ja, dass ist denen merkwürdigerweise egal.

War es eine Gutachterin vom Amt. Hast du das Gutachten und ggf. den Zettel für die Verwaltung gelesen? Weil vielleicht hat sie hieer reingeschrieben, dass nicht zu erwarten ist, dass es zu Verbesserungen kommt. Ist dein GdB wegen psychischen Beeinträchtigung höher?
Ja, es war eine Gutachterin vom Amt. Das Gutachten habe ich gelesen, bis auf den Teil, den ich nicht lesen durfte, da ich dies nicht verkraften würde. Hat mir so mein damaliger Anwalt mitgeteilt. Sie schrieb, dass ich nicht mehr überprüft werden müsste, da meine Erkrankung über mehrere Jahrzehnte chronifiziert sei.
Mein GdB ist 50, allerdings ist er schon alt und unbefristet. Ich hatte ihn schon bevor ich überhaupt berentet wurde. Insofern ist dies gar nicht berücksichtigt.

Das Amt darf deine Thera und Ärzte gar nicht so anschreiben. Schweigepflicht wird von den Datenschutzbeauftragten genau genommen. Soweit bei den Ärzten nachgefragt wird, müsste meines Erachtens erst du angeschrieben werden und um Schweigepflichtsentbindung gebeten werden, damit die Ärzte, PT angeschrieben werden können. Zumal woher will sonst das Amt deine aktuellen Ärzte, PT wissen. Wenigstens war es bei mir so, als die EU-Rente auf unbestimmte Dauer überprüft wurde. Ich sollte nur kurz Arzt mitteilen.
Bei mir wurde vom VA eine damalige Therapeutin angeschrieben, die ich extra von der Schweigepflichtsentbindung ausgenommen hatte (das hatte aber nichts mit dem zu tun, was sie schreiben würde), angeschrieben. Das konnte ich in meiner Akte nachlesen.

Soweit die Ärzte von dem Amt angeschrieben werden, halten es die Ärzte verschieden. Leider sprechen sie dich nicht unbedingt an. Ich versuche immer, wenn ich weiß, dass diese Angeschrieben werden, sie zu fragen, ob sie davor mit mir sprechen können. Ich hatte es allerdings auch schon, dass ich noch nicht damit gerechnet hatte, dass sie schon gefragt wurden und als ich Termin bei Arzt hatte, hatte dieser schon etwas geschrieben.
Meine Psychiaterin klärt mich auch nicht vorher auf.

Ich hoffe, dass die Ämter es beim SGB XIV beibehalten bzw. es hierfür ggf. noch Rechtssprechungen oder Rundschreiben gibt. Für uns Betroffene bräuchte es eine gewisse Sicherheit um nicht ständig in der Gefahr einer Überprüfung mit Ärzten vom Amt die einfach nur einen geringeren GdS durchsetzten wollen.
Ich denke die Sicherheit ist nicht gewollt, sonst wäre die alte Regelung beibehalten worden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Höhnchen

Mitglied
@logig, danke für deine ausführlichen Beitrag. Du hast natürlich Recht, der Aufhebungsbescheid bei einem bevorteilendem Bescheid passiert über § 48 SGB X und damit zum Glück auch nicht rückwirkend. Aber ich dachte, da ich in diesem Paragraf nichts von Überprüfung gelesen habe, dass es § 44 in Verbindung mit § 48 geregelt ist.
Ich suche ja quasi Voraussetzungen, weshalb eine Überprüfung von Amts wegen überhaupt erfolgen kann. Die kann ich in § 48 nicht finden.

Ich vermute aber einfach mal ganz platt, dass bei bestehender Therapie Ärzte und Therapeuten angeschrieben werden, und dann alles positive aus den Berichten gezogen wird. Dies sind dann evtl. Aspekte, die auf eine Verbesserung hinweisen können und dann wird der Überprüfungsapparat in Gang gesetzt. Ich kann natürlich auch falsch liegen.

Wie ist das eigentlich: Für meinen OEG Antrag habe ich ja Schweigepflichtsentbindungen für meine Ärzte/Therapeuten unterschrieben. Gelten diese nun auch für die Zukunft, bis ich dem widerspreche? Also kann das VA nun immer wieder Berichte anfordern?
 
Zuletzt bearbeitet:

Silan

Aktives Mitglied
Meine Ärzte und Therapeuten geben ohne mein Wissen nichts an irgendwelche nachfragenden Stellen weiter. Und ich bekomme vorab alles zu lesen, was die schreiben.
Auch Gutachten geben sie ungefiltert an mich weiter. Gar kein problem, denn sie finden, ich kann selbst entscheiden, ob ich das ab kann, was da über mich drin steht. Hab das vor vielen Jahren mal klargestellt, dass es mein Recht ist, die ganzen Gutachten zu lesen und nicht nur vorab ausgesuchte Stellen. Es betrifft ja schließlich mich und nicht Lieschen Müller von nebenan.
 

Tulpe88

Mitglied
@logig: vielen Dank für deine guten Wünsche. Ich hoffe auch, dass ich über die Anwältin etwas erreichen kann. Und du hast vollkommen recht, bei mir wird alle zwei Jahre eine Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe durchgeführt. Leider musste ich neun Monate auf den Weiterbewilligungsbescheid warten, was eine wirklich belastende Zeit für mich war. Ich verstehe auch nicht, warum das Amt so lange braucht, um die Dinge voranzubringen. Zu allem Überfluss wurde die Leistung nur wieder befristet für zwei Jahre bewilligt. Ich habe einen GdS von 80, einschließlich einer Höherbewertung aufgrund meiner beruflichen Betroffenheit.

An den Zielen der Eingliederungshilfe hat sich in der ganzen Zeit nichts geändert. Ich bekomme diese Unterstützung seit 2010, und meine Symptomatik sowie die damit verbundenen Probleme sind im Wesentlichen gleich geblieben. Die Bürokratie und die ständige Unsicherheit haben mich jedoch ins intensivbetreute Wohnen gebracht. Bisher wurden meine Kapitalerträge und auch mein sonstiges Einkommen bei der Berechnung der Leistung abgezogen. Da ich aber unter den Besitzstand falle, wird die Leistung nun nicht mehr angepasst und auch nicht neu berechnet, was ein klarer Vorteil gegenüber dem neuen SGB XIV ist.

Natürlich halte ich euch gerne auf dem Laufenden über das Vorgehen meiner Anwältin. Das ist ja auch im Interesse anderer, dass nicht ständig retraumatisiert und nachgeprüft wird. Zum Glück machen das manche Bundesländer gar nicht mehr. Nur in Baden-Württemberg sind sie leider besonders schlimm. Am ehesten kann ich mit dem vorliegenden Gutachten argumentieren, dass sich meine Symptomatik in den letzten 20 Jahren nicht verändert hat. Infolge der Retraumatisierung ist die Mitwirkungspflicht ja auch begrenzt, denn laut Gesetz darf man durch ständige Überprüfungen keinen Schaden nehmen. Wir werden sehen...

@Höhnchen: Ich gehe so langsam auf die 50 zu und habe diese Symptomatik schon seit über 20 Jahren. Ich weiß nicht, was die Leute denken, was sich da jetzt noch ändern sollte. Bei mir ist es so, dass ich meine Psychiaterin immer von der Schweigepflicht entbinde, wenn die Behörde sie anfragen will, aber ich bekomme vorher Bescheid. Therapie mache ich schon lange nicht mehr, ich bin nach 14 Jahren als austherapiert eingestuft. Ich hoffe, dass die Klinik nicht für deine Krisen verantwortlich war. Leider habe ich nur schlechte Erfahrungen im stationären Bereich gemacht, mit insgesamt sieben Aufenthalten in vier verschiedenen Kliniken.
 

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