Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

SGB XIV BSA Höhe

Arlonia

Mitglied
Bei mir hat es 9 Wochen gedauert. Da war vorher nichts mit BSA und schon vorab geprüft.
9 Wochen ist aber finde ich auch total ok, wenn man bedenkt wie lang das bei anderen Leistungen teils dauert. Damit wäre ich mehr als zufrieden. Wenn er denn gewährt wird. Ich bin da halt such gespannt inwiefern das so durchgeht,weil das bei uns wohl in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit läuft, die dann nochmal sagen müssen ob berufliche Reha oder nicht. Also mal abwarten...
 

Arlonia

Mitglied
Es ist nicht mehr entscheident, was du machen wolltest, sondern was vor Schädigung gemacht wurde.
Soweit die Schädigung vor Schul- oder Berufsausbildung, wird entsprechend den Veranlagungen und Fähigkeiten geprüft, ob damit ein Berufsabschluß, Meister / Techniker / Fachwirt, Bachelor Abschluß /Hochschulabschluss für Besoldungsgruppe 11 oder Master Abschluss / Hochschuldabschluß für Besoldungsstuffe 14 wäre. Wie das "wäre" umgesetzt wird, ist genauso schwamig wie nach dem BVG "vermutlich".
Meist wird so weit ich es verstanden habe, der Abschluss genommen, welcher tatsächlich geschafft wurde.

Ich sehe gerade, dass bei Bachlor Abschluß nicht ein Fachhochschulabschluss mit aufgeführt wurde sondern nur der Hochschulabschluss für Besoldungsstelle 11. Ich hoffe allerdings, da der Gesetzgeber die Eingruppierung nach dem BVG beibehalten wollte, auch wenn nach dem BVG Besoldungsstelle 11 (Fachhochschulabschluss) gewährt wurd bleibt. Wie es allerdings bei Betroffenen aussieht, welchen den BSA erstmalig ab 2024 beantragt, bleibt abzuwarten.

War deine Schädigung vor Abschluß eine Schulausbildung?

Wenn du kurz vor Studium Abschluß in Wirtschaft- und Verwaltungswissenschaften warst und die Schädigung vor Schulabschluß (aus meiner Sicht vor Abi) könnte entsprechend entweder Besoldungsstelle 11 oder 14 gesehen werden.

Wenn du etwas nicht gemachst hast, weil es z.B. keine Plätze gab, könnte auch gesagt werden, dies Problema hättest du auch ohne die Schädigung gehabt.

Ob es etwas bringt, klarzumachen, dass du Studium wegen der Schädigungsfolgen nicht abschließen konntest, weiß ich nicht. Kannst du belegen, dass du den Fachwirt wegen der Anwesendheit nicht bestanden hast und die Anwesendheit z.B. nicht hinbekommen hast, weil du z.B. in dieser Zeit Schädigungsbedingt Krankgeschrieben warst?

Vielleicht hast du ja Glück und es wird gleich ein Bachelor Studium mit A 11 gesehen.
Meine Schädigung war im Kindesalter, ja. Ich weiß, dass das irre kompliziert ist. Bezüglich FH oder Allgemeine Hochschule: Im Endeffekt ist es für A11 erheblich, dass du einen Hochschulabschluss hast, der dir den Einstieg in den gehobenen Dienst erlaubt hätte. Das ist beim dualen Studium Verwaltung an einer Verwaltungsfachhochschule definitiv der Fall, da das die Vorbereitung der Beamten im gehobenen Dienst ist. Das gibt es glaub ich gar nicht an einer "normalen Uni", das sind eigtl immer Fachhochschulen auf den Zweig Verwaltung bezogen.

Ich selbst war nie an der Fachhochschule, weil ich im Bundesland nebenan (FH 10km von mir entfernt) keine Zugangsberechtigung mangels Abi hatte und in meinem Bundesland zwar die Zugangsberechtigung hatte, aber keine Zusage eines Dienstherrn bzw. es auch echt schwierig geworden wäre ohne mein soziales Umfeld und 100km von Zuhause weg ein Studium mit meinen Beschwerden durchzuziehen. Hatte aber immer das Ziel gehobener Dienst quasi,weswegen ich da ja auch gelandet bin.

Es ist ziemlich nachgewiesen, dass ich den Fachwirt nicht machen konnte wegen der Schädigung, ja...das VA hat mir sogar die Finanzierung diverser Hilfsmittel angeboten, damit ich weitermachen kann, die Schule hat sich aber quergestellt und ich war dann halt durch meine Symptome gehindert in den Unterricht zu gehen... war auch immer wieder krankgeschrieben wegen der Diagnose die als Schädigung anerkannt war.

Das sollte also weniger das Problem sein. Im Endeffekt wäre ich auch mit A7 fein, es würde halt nur definitiv nicht das wiederspiegeln was ich zuletzt verdient habe und auch mindestens verdient hätte,wenn ich den Fachwirt hätte beenden können (mindestens die Stelle die ich innerhatte, also A10) bzw. gar nicht davon zu sprechen, was gewesen wäre,wenn ich Abi hätte machen können.

Aber ja, es ist halt sehr hypothetisch trotzdem...
 

logig

Aktives Mitglied
Viele vertreten dann auch "der kann ja klagen,wenn wir nen richterlichen Entscheid haben umso besser". Was das für die Betroffenen bedeutet wird dabei leider übersehen.
So kommt es mir bei meinem Sachbearbeiter vor. Ich muss gegen alles Klagen, obwohl es sich aus meiner Sicht deutlich aus dem Gesetzt ergibt, dass ich die Leistungen bekommen müsste. Für mich heißt es Jahrelange Belastung mit entsprechenden Auswirkungen. Fürs Amt bedeutet es dann in anderen Bereichen weit höherer Kosten.
 

logig

Aktives Mitglied
Nachdem erstmal wegen BSA geprüft dauert, hat sich die Zeit im Rahmen gehandelt. Wobei ich mich frage, ob entsprechend geprüft wurde.

Soweit das Amt gesehen hat, dass du den Fachwirt schädigungsbedingt nicht machen konntest, sollte diese hoffentlich auch mindestens A 9 feststellen. Wobei hier geprüft werden müsste, was du aufgrund deiner Fähigkeiten und Veranlagungen ohne die Schädigung geschafft hättest. Leider gibt es zur Rechtslage nach 6/2011 dazu nur sehr wenige Urteile.

Nach dem BVG reichte Fachhochschulabschluss, soweit damit der gehobene Dienst möglich wäre.

Leider gibt es zwischen den Bundesländer einige Abweichungen. Dies wird umso schwiriger, wenn das andere Bundesland nur wenige Kilometer entfernt ist und damit z.B. ein Studium weit dichter aufgenommen werden kann, als im Wohnortbundesland. Diese Problematik kann auch bestehen durch den Zuständigkeitswechsel beim OEG / SGB XIV ins Wohnsitzbundesland.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mürbeteig

Mitglied
Hallo zusammen,
ich verfolge die Themen hier bei hilferuf bzgl. OEG bzw. SGBXIV schon seit einer Weile und finde es klasse, dass ihr euch gegenseitig so unterstützt, da ich nur zu gut weiß wie kräfteraubend, zermürbend und destabilisierend der Kampf für die eigenen Rechte sein kann.
Daher habe ich nun beschlossen mir doch einen Ruck zu geben und mich hier anzumelden.
In der Hoffnung selbst Hilfe zu bekommen und auch meine eigenen Erfahrungen einzubringen.

Wie Höhnchen bereits schreibt, wird in Deutschland normalerweise frühestens ab Antragstellung gezahlt. Im Falle von Arlonia stellt sich mir die Frage, ob das Amt bzgl. des BSA, etc. im Vorfeld über diese Leistungen aufgeklärt hat.
Denn meines Wissens, muss das Amt bei dem Erstantrag auf OEG Leistungen (bei Arlonia 2015) darauf hinweisen. Geschieht dies nicht, hat man unter Umständen die Möglichkeit auch rückwirkend noch BSA zu bekommen. Kann ich in diesem Fall nicht genau beurteilen.
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Mürbeteig, ich finde es super, dass du dir einen Ruck gegeben hast und deine Erfahrungen hier mit uns Teilen möchtest. Ich wünsche dir, dass der Austausch hier für dich ebenfalls möglichst hilfreich ist.
Fühl dich wilkommen.
 

logig

Aktives Mitglied
Soweit ich weiß, ist es möglich, dass vor Antragsstellung bewilligt werden könnte, soweit es davor nicht möglich war. Dabei reicht es meine ich nicht, wenn davor nur nich bekannt war, dass überhaupt ein Antrag gestellt werden kann. Es scheinen mehr Fälle gemeint zu sein, bei dennen die Tat(en) noch nicht so lange zurücklagen. Wie es im Fall von Anmesien aussieht weiß ich nicht.

Wobei mit dem Erstantrag auf OEG Leistungen, alle Leistungen, insbesondere auch BSA, geprüft werden müssen. Sprich eigentlich zählt ein OEG-Antrag sowohl für Entschädigungsleistungen, als auch BSA (SGB XIV). Allerdings wird rechtlich der BSA als selbständige Leistung beurteilt, weshalb meist dieser getrennt entschieden wird. Dabei stellt sich die Frage, wie es in dem Fall aussieht, in welchen nach einem OEG-Erstantrag, zwar über die Grundrente entschieden wurde, allerdings zu keinem Zeitpunkt über den BSA bzw. der BSA nicht abgelehnt wurde.

Indem Fall könnte ich mir vorstellen, dass der BSA ab Erstantrag möglich sein könnte, soweit die Anerkennung nach dem OEG bereits vor Erstantrag (z.B. direkt nach Schädigung) erfolgt ist, müste dies auch für den BSA möglich sein. Voraussetzung die Voraussetzungen für den BSA lagen bereits vor. Für den BSA ist es nicht entscheiden, dass gar nicht mehr gearbeitet werden kann bzw. Erwerbsunfähigkeit vorliegt, sondern dass der Beruf vor Schädigung nicht mehr im selben Masse ausgeübt werden kann und dadurch die Erwerbseinkünfte geringer. Wobei er immer erst bezahlt wird, wenn eine (medizinische) Reha entweder nicht mehr zumutbar oder erfolgversprechend.

Da allerdings meist eine Reha von der Rentenversicherung eingeleitet wird, wenn ansonsten Erwerbsunfähigkeit bewürchtet wird, stellt sich hier die Frage, ob das Versorgungsamt nicht auch überhaupt auf eine Reha hinwirken müsste. Und zwar eigentlich zum Zeitpunkt der Antragsstellung.


@ mürbeteig, freut mich, dass du dich getraust hast hier zu schreiben. Kennst du Fälle in denen es vor Antragsstellung genehmigt wurde?
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo @logig ,
bei mir war es so, dass anscheinend der BSA gar nicht geprüft wurde 1998. Obwohl ich def. aufgrund der Schädigungsfolgen nicht arbeitsfähig war.
Auch einen Ablehnungsbescheid habe ich nicht bekommen. Auf jeden Fall hätte mir das 4 Jahre rückwirkend zugestanden, wie ich heute weiß. Denn ich war 1992 falsch eingestuft worden, was sie bei der neuen Antragstellung korrigiert haben. Allerdings wurde da nur die Grundrente nachgezahlt.
Ich bin auch nie über BSA, Ausgleichsrente und dergleichen aufgeklärt worden, ich wusste nicht, dass es sowas gibt. Auch hätte ich die ganze Zeit über das VA krankenversichert sein müssen. Und zwar fürSchädigungs- und Nichtschädigungsfolgen bzw Erkrankungen.
Ich hab mich dann 2012 gewundert, dass die alle mitmal so flott wurden und hilfsbereit und für mich auf dem VA sogar die Anträge ausgefüllt haben... Die wussten genau, dass der Fehler bei denen lag. Ich habs damals immer noch nicht verstanden, hab mich über die geballte Freundlichkeit gewundert und gefreut... Erst mit der Auseinandersetzung mit den SGB XIV und durch euch hier hab ich in den letzten Jahren geblickt, dass die sich gedrückt haben, diesbezüglich noch in die Nachzahlung zu müssen.
Naja, der Drops ist gelutscht... heute ist es so, dass die Fristen rum sind. Vier Jahre geht das rückwirkend...mehr nicht.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV und Therapiekostenübernahme Gewalt 25
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV Altersrente Gewalt 37
Silan OEG Bescheid nach neuem SGB XIV Gewalt 260

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben