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SGB XIV BSA Höhe

Arlonia

Mitglied
Bei mir hat es 9 Wochen gedauert. Da war vorher nichts mit BSA und schon vorab geprüft.
9 Wochen ist aber finde ich auch total ok, wenn man bedenkt wie lang das bei anderen Leistungen teils dauert. Damit wäre ich mehr als zufrieden. Wenn er denn gewährt wird. Ich bin da halt such gespannt inwiefern das so durchgeht,weil das bei uns wohl in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit läuft, die dann nochmal sagen müssen ob berufliche Reha oder nicht. Also mal abwarten...
 

Arlonia

Mitglied
Es ist nicht mehr entscheident, was du machen wolltest, sondern was vor Schädigung gemacht wurde.
Soweit die Schädigung vor Schul- oder Berufsausbildung, wird entsprechend den Veranlagungen und Fähigkeiten geprüft, ob damit ein Berufsabschluß, Meister / Techniker / Fachwirt, Bachelor Abschluß /Hochschulabschluss für Besoldungsgruppe 11 oder Master Abschluss / Hochschuldabschluß für Besoldungsstuffe 14 wäre. Wie das "wäre" umgesetzt wird, ist genauso schwamig wie nach dem BVG "vermutlich".
Meist wird so weit ich es verstanden habe, der Abschluss genommen, welcher tatsächlich geschafft wurde.

Ich sehe gerade, dass bei Bachlor Abschluß nicht ein Fachhochschulabschluss mit aufgeführt wurde sondern nur der Hochschulabschluss für Besoldungsstelle 11. Ich hoffe allerdings, da der Gesetzgeber die Eingruppierung nach dem BVG beibehalten wollte, auch wenn nach dem BVG Besoldungsstelle 11 (Fachhochschulabschluss) gewährt wurd bleibt. Wie es allerdings bei Betroffenen aussieht, welchen den BSA erstmalig ab 2024 beantragt, bleibt abzuwarten.

War deine Schädigung vor Abschluß eine Schulausbildung?

Wenn du kurz vor Studium Abschluß in Wirtschaft- und Verwaltungswissenschaften warst und die Schädigung vor Schulabschluß (aus meiner Sicht vor Abi) könnte entsprechend entweder Besoldungsstelle 11 oder 14 gesehen werden.

Wenn du etwas nicht gemachst hast, weil es z.B. keine Plätze gab, könnte auch gesagt werden, dies Problema hättest du auch ohne die Schädigung gehabt.

Ob es etwas bringt, klarzumachen, dass du Studium wegen der Schädigungsfolgen nicht abschließen konntest, weiß ich nicht. Kannst du belegen, dass du den Fachwirt wegen der Anwesendheit nicht bestanden hast und die Anwesendheit z.B. nicht hinbekommen hast, weil du z.B. in dieser Zeit Schädigungsbedingt Krankgeschrieben warst?

Vielleicht hast du ja Glück und es wird gleich ein Bachelor Studium mit A 11 gesehen.
Meine Schädigung war im Kindesalter, ja. Ich weiß, dass das irre kompliziert ist. Bezüglich FH oder Allgemeine Hochschule: Im Endeffekt ist es für A11 erheblich, dass du einen Hochschulabschluss hast, der dir den Einstieg in den gehobenen Dienst erlaubt hätte. Das ist beim dualen Studium Verwaltung an einer Verwaltungsfachhochschule definitiv der Fall, da das die Vorbereitung der Beamten im gehobenen Dienst ist. Das gibt es glaub ich gar nicht an einer "normalen Uni", das sind eigtl immer Fachhochschulen auf den Zweig Verwaltung bezogen.

Ich selbst war nie an der Fachhochschule, weil ich im Bundesland nebenan (FH 10km von mir entfernt) keine Zugangsberechtigung mangels Abi hatte und in meinem Bundesland zwar die Zugangsberechtigung hatte, aber keine Zusage eines Dienstherrn bzw. es auch echt schwierig geworden wäre ohne mein soziales Umfeld und 100km von Zuhause weg ein Studium mit meinen Beschwerden durchzuziehen. Hatte aber immer das Ziel gehobener Dienst quasi,weswegen ich da ja auch gelandet bin.

Es ist ziemlich nachgewiesen, dass ich den Fachwirt nicht machen konnte wegen der Schädigung, ja...das VA hat mir sogar die Finanzierung diverser Hilfsmittel angeboten, damit ich weitermachen kann, die Schule hat sich aber quergestellt und ich war dann halt durch meine Symptome gehindert in den Unterricht zu gehen... war auch immer wieder krankgeschrieben wegen der Diagnose die als Schädigung anerkannt war.

Das sollte also weniger das Problem sein. Im Endeffekt wäre ich auch mit A7 fein, es würde halt nur definitiv nicht das wiederspiegeln was ich zuletzt verdient habe und auch mindestens verdient hätte,wenn ich den Fachwirt hätte beenden können (mindestens die Stelle die ich innerhatte, also A10) bzw. gar nicht davon zu sprechen, was gewesen wäre,wenn ich Abi hätte machen können.

Aber ja, es ist halt sehr hypothetisch trotzdem...
 

logig

Aktives Mitglied
Viele vertreten dann auch "der kann ja klagen,wenn wir nen richterlichen Entscheid haben umso besser". Was das für die Betroffenen bedeutet wird dabei leider übersehen.
So kommt es mir bei meinem Sachbearbeiter vor. Ich muss gegen alles Klagen, obwohl es sich aus meiner Sicht deutlich aus dem Gesetzt ergibt, dass ich die Leistungen bekommen müsste. Für mich heißt es Jahrelange Belastung mit entsprechenden Auswirkungen. Fürs Amt bedeutet es dann in anderen Bereichen weit höherer Kosten.
 

logig

Aktives Mitglied
Nachdem erstmal wegen BSA geprüft dauert, hat sich die Zeit im Rahmen gehandelt. Wobei ich mich frage, ob entsprechend geprüft wurde.

Soweit das Amt gesehen hat, dass du den Fachwirt schädigungsbedingt nicht machen konntest, sollte diese hoffentlich auch mindestens A 9 feststellen. Wobei hier geprüft werden müsste, was du aufgrund deiner Fähigkeiten und Veranlagungen ohne die Schädigung geschafft hättest. Leider gibt es zur Rechtslage nach 6/2011 dazu nur sehr wenige Urteile.

Nach dem BVG reichte die Fachhochschulreife, soweit damit der gehobene Dienst möglich wäre.

Leider gibt es zwischen den Bundesländer einige Abweichungen. Dies wird umso schwiriger, wenn das andere Bundesland nur wenige Kilometer entfernt ist und damit z.B. ein Studium weit dichter aufgenommen werden kann, als im Wohnortbundesland. Diese Problematik kann auch bestehen durch den Zuständigkeitswechsel beim OEG / SGB XIV ins Wohnsitzbundesland.
 

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