Es ist nicht mehr entscheident, was du machen wolltest, sondern was vor Schädigung gemacht wurde.
Soweit die Schädigung vor Schul- oder Berufsausbildung, wird entsprechend den Veranlagungen und Fähigkeiten geprüft, ob damit ein Berufsabschluß, Meister / Techniker / Fachwirt, Bachelor Abschluß /Hochschulabschluss für Besoldungsgruppe 11 oder Master Abschluss / Hochschuldabschluß für Besoldungsstuffe 14 wäre. Wie das "wäre" umgesetzt wird, ist genauso schwamig wie nach dem BVG "vermutlich".
Meist wird so weit ich es verstanden habe, der Abschluss genommen, welcher tatsächlich geschafft wurde.
Ich sehe gerade, dass bei Bachlor Abschluß nicht ein Fachhochschulabschluss mit aufgeführt wurde sondern nur der Hochschulabschluss für Besoldungsstelle 11. Ich hoffe allerdings, da der Gesetzgeber die Eingruppierung nach dem BVG beibehalten wollte, auch wenn nach dem BVG Besoldungsstelle 11 (Fachhochschulabschluss) gewährt wurd bleibt. Wie es allerdings bei Betroffenen aussieht, welchen den BSA erstmalig ab 2024 beantragt, bleibt abzuwarten.
War deine Schädigung vor Abschluß eine Schulausbildung?
Wenn du kurz vor Studium Abschluß in Wirtschaft- und Verwaltungswissenschaften warst und die Schädigung vor Schulabschluß (aus meiner Sicht vor Abi) könnte entsprechend entweder Besoldungsstelle 11 oder 14 gesehen werden.
Wenn du etwas nicht gemachst hast, weil es z.B. keine Plätze gab, könnte auch gesagt werden, dies Problema hättest du auch ohne die Schädigung gehabt.
Ob es etwas bringt, klarzumachen, dass du Studium wegen der Schädigungsfolgen nicht abschließen konntest, weiß ich nicht. Kannst du belegen, dass du den Fachwirt wegen der Anwesendheit nicht bestanden hast und die Anwesendheit z.B. nicht hinbekommen hast, weil du z.B. in dieser Zeit Schädigungsbedingt Krankgeschrieben warst?
Vielleicht hast du ja Glück und es wird gleich ein Bachelor Studium mit A 11 gesehen.