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SGB XIV BSA Höhe

Mürbeteig

Mitglied
Mit einem GDS von 60/70 ist dafür nicht die Kk zuständig sondern das VA. Sind doch Schädigungsfolgen.
Beantrage auf jeden Fall eine Zuteilung auf Schädigungsfolgen sowie Nichtschädigungsfolgen. Damit bekommst du viel bessere Versorgung. Zum Teil auch viel mehr Medis, wo von der Kk ja viele nicht mehr bezahlt werden. Aber du bekommst auch alle Fahrtkosten ersetzt und hast keine Budgetierung mehr.
Ja diese Zuteilung habe ich bereits, aber auch erst mit Verspätung bekommen. Es war die letzten Jahren trotzdem immer Kampf Therapie zu bekommen, die über normale Kassenleistung hinaus geht. Werde beim nächsten Antrag auch nochmal fett anmerken, dass es über das BVG läuft. Das scheint auch nicht allen Sachbearbeitern der KK klar zu sein. Das mit der Fahrkostenerstattung und der Aufhebung der Budgetierung, habe ich auch kürzlich erst zufällig erfahren.
 

Mürbeteig

Mitglied
@logig, ja ich habe 2023 und davor auch schonmal einen Ablehnungsbescheid mit Widerrufsbelehrung bekommen.
Immer das Gleiche: es besteht kein Anspruch auf BSA, da Reha noch zumutbar und erfolgsversprechend ist. Deshalb müsste erst die Intervalltherapie abgewartet werden. Heißt im Umkehrschluss: VA weiß die ganze Zeit, dass in den letzten 10 Jahren bei mir keine Reha möglich war. Mich hinzuhalten und zu sagen meine Intervalltherapie müsste abgewartet werden, scheint mir tatsächlich nicht zu passen.

Ich werde mir die Urteile nochmal in Ruhe angucken, wenn ich nächste Woche wieder nen PC zur Verfügung. Über Smartphone ist das alles sehr mühselig, deswegen schleichen sich auch andauernd Fehler in mein Geschriebenes, sorry.
 

Silan

Aktives Mitglied
Ja diese Zuteilung habe ich bereits, aber auch erst mit Verspätung bekommen. Es war die letzten Jahren trotzdem immer Kampf Therapie zu bekommen, die über normale Kassenleistung hinaus geht. Werde beim nächsten Antrag auch nochmal fett anmerken, dass es über das BVG läuft. Das scheint auch nicht allen Sachbearbeitern der KK klar zu sein. Das mit der Fahrkostenerstattung und der Aufhebung der Budgetierung, habe ich auch kürzlich erst zufällig erfahren.
Du kannst die Fahrtkosten für die letzten 4 Jahre zurück fordern. Du musst nur Nachweise erbringen, dass du da warst.
Wegen der Therapiekostenübernahme, da kommen die eigentlich nicht raus, weil auch hier das Sachleistungsprinzp greift und dementsprechend keine Budgetierung oder Kontingentvorgabe gilt. Außerdem hat mir vor Jahren mal ein Sachbearbeiter für Heilkosten beim VA gesagt, dass die Therapie nicht ablehnen dürfen, wenn du einen GDS 60/70 hast. Denn das ist eine behandlungswürdige Sache weil du die nicht hast weil du im T-Shirt ohne Jacke bei 2°C im Schneeregen spazieren gegangen bist sondern weil du vo jemandem schuldlos angegriffen wurdest. Da geht es nicht um Heilerfolge, sondern um dir durch Therapie das Leben noch irgendwie zu erleichtern. Die Können nicht sagen, du hast GDS70 aber benötigst keine Therapie mehr. Das Widersprcht sich. Ein Rechtsanwalt hat mir das mal bestätigt. Ich habe allerdings keine AZ oder andere Quellen dafür. Aber bei mir funktioniert das eigentlich immer, wenn ich darauf aufmerksam mache.
Wenn du bei der AOK Nordwest bist, könnte ich dir eine Ansprechpartnerin nennen, mit der sich deine Sachbearbeiterin mal kurzschließen könnte. Die ist extra vor ein paar Jahren darsuf geschult worden. Ich liebe diese Frau und ruf die immer selbst an, wenn die zicken.
 

logig

Aktives Mitglied
@ silan, kannst du das mal meiner Krankenkasse sagen. Die lehnen jede Therapieverlängerung ab. Habe jetzt schon zweimal erst über Klage bekommen. Dadurch geht die meist Zeit von Therapie für die Belastungen wegen klagen etc. drauf.

@ mürbeteig, im Entlassungsbrief steht damit doch, dass es gar nicht um Teilhabe am Arbeitsleben geht. Wenn eine Reha erfolgversprechend ist, dann muss das Amt dich auch darüber mind. belehren, dass du eine Reha beantragen solltest, wenn nicht sogar die genaue Angebote machen. Das allerdings momentan gar keine Teilhabe zum Arbeitsleben angebracht ist, steht im Entlassungsbrief. Leider steht dort allerdings nur "aktuell". Anders ergibt es sich meines Erachtens auch aus § 29 BVG nicht. Dort steht solange eine Reha noch erfolgversprechend oder zumutbar ist und eben nicht solange es möglich sein kann, dass eine Reha erfolgversprechend oder zumutbar ist oder wird.

Leider habe ich zu dieser Problematik keine BSG Urteile gefunden. Da über Suchbegriff Berufsschadenausgleich einige Urteile kommen, welche alle möglichen Sachverhalte habe, ist es schwirig diese durchzusehen. Zumal ich nicht weiß ob früher alles unter Berufsschadensausgleich lief.
 

Silan

Aktives Mitglied
@ silan, kannst du das mal meiner Krankenkasse sagen. Die lehnen jede Therapieverlängerung ab. Habe jetzt schon zweimal erst über Klage bekommen. Dadurch geht die meist Zeit von Therapie für die Belastungen wegen klagen etc. drauf.
Hast du eine Zuteilung vom VA? Meine Thera beantragt immer ganz normal weitere Stunden bei der KK, die ja fürr mich in Vertretung vom VA die Krankenversicherung weiterführt. Wenn die zickig werden, rufe ich einfach ix beim VA bei der zuständigen Heilversorgungstante an und die ruft dann die KK an und sagt denen, was die zu tun haben. Funktioniert seit 25 Jahren so. Auch schon bevor ich die Zuteilung hatte. Ich hatte ja schon 1998 nur wegen der Therapiekosten den OEG-Antrag gestellt...
 

Piepel

Aktives Mitglied
Also die Schädigung war im Kindesalter (..)Ich konnte schon wegen der Schädigung kein Abi machen, (..), konnte dann die Abendschule nicht fertigmachen (...) Hab dann aber quasi die Fachhochschulreife durch meine erste Ausbildung bekommen und hatte mich dann im Zuge einer Umschulung sowohl auf Ausbildungsstellen in der Verwaltung, als auch auf Studiengänge (gehobener Dienst/Public Administration) beworben, wurde aber nur für die Ausbildung genommen. Ziel war aber quasi immer im gehobenen Dienst zu landen, weshalb ich den Fachwirt angeschlossen und auch 3 Jahre lang nach der Ausbildung quasi noch versucht habe. Leider letzten Endes aufgrund der schädigungsbedingten Trigger umsonst. Soviel dazu .
Mich erinnert das an den schiefen Turm von Pisa.
Solange man links oder rechts irgendwas anflickt, hält das nicht, weil es unter sich kein Fundament hat und irgendwann der Schwerkraft folgt - und abfällt.

Du solltest die Schädigung, die schon allzu lange und zu tief unten statt gefunden hat, gründlichst beheben und danach auf einer soliden Basis versuchen aufbauen.

Tust Du das nicht, so holen Dich Versäumnisse immer wieder ein, so wie es bis heute passiert.
 

Silan

Aktives Mitglied
Mich erinnert das an den schiefen Turm von Pisa.
Solange man links oder rechts irgendwas anflickt, hält das nicht, weil es unter sich kein Fundament hat und irgendwann der Schwerkraft folgt - und abfällt.

Du solltest die Schädigung, die schon allzu lange und zu tief unten statt gefunden hat, gründlichst beheben und danach auf einer soliden Basis versuchen aufbauen.

Tust Du das nicht, so holen Dich Versäumnisse immer wieder ein, so wie es bis heute passiert.
Es wäre denke ich der Wunsch eines jeden Gewaltopfers, die erlittenen Schädigungen irgendwie in den Griff zu bekommen.
Uns wurde oft unser Leben lang gesagt, stell dich nicht so an, streng dich an fürs Abi, du hast doch blos keine Lust zum Studieren, arbeiten oder sonstwas etc.pp.
Jeder, der nicht in unseren Schuhen gelaufen ist, über die Steine gestolpert ist, die uns von anderen immer wieder vor die Füße geworfen werden, sollte sich hier nicht äußern.
Wir haben unser Fundament nicht selber weggesprengt. Daher wackelt unser Turm nunmal. Leider gibt es für uns keine Möglichkeiten, irgendwie wieder standfest zu werden. Und zum Glück gibt es da ein Gesetz, welches diesen Türmen in ihrer Sorge vor dem Umkippen die nötige herstellung von einem Mindestmaß an Standfestigkeit garantiert
Glaubst du, es macht in irgend einer Art und Weise freude, so leben zu müssen und immer darauf zu hoffen, dass das Amt ein Einsehen hat?
Ich würde lieber heute in meiner Praxis sitzen, mit meinen Patienten arbeiten und mein Geld selbst verdienen.
Ich für meinen Teil arbeite seit mehr als 35 Jahren daran, meine Schädigungen zu beheben. Nur leider funktioniert das nicht, weil diese Schädigungen einfach zu gravierned sind.
Und ich kenne niemanden, der/die sich den Kampf um OEG ohne Not antut. Denn das ist ein genau so harter Kampf, mit ständigen Retraumatisierungen, den man als Kind gegen die Täter geführt hat. Spaß macht das nicht.
Sorry, aber auf Kommentare wie deinen kann man in diesem Bereich locker verzichten. Er zeigt, dass du entweder nicht weißt, worum es hier eigentlich geht oder dass du Opfern von Gewalttaten unterstellst, sich eigentlich doch nur anzustellen.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Uns wurde oft unser Leben lang gesagt, (...)
Wir haben unser Fundament nicht selber weggesprengt. Daher wackelt unser Turm nunmal.
Leider gibt es für uns keine Möglichkeiten, irgendwie wieder standfest zu werden.
Du beschreibst hier genau das, was Inhalt einer wirksamen Therapie sein sollte.
Gelingt es aber nicht, Inhalte um zu setzen, so bleibt der Zustand bestehen.
Ziel einer Therapie muss sein, als tatsächliches Opfer die Opferrolle hinter sich zu lassen, sie zu bewältigen.

Gelingt dies nicht, so wird man von Zahlungen abhängig werden, die einen monatlich an das ergangene Unrecht erinnern werden.

Mein Weg war, das von mir gegen mich selber gerichtete Unrecht hinter mich zu bringen.
Damit lebe ich heute gesünder als wäre ich berufsunfähig und bekäme eine Rente, die ich durchaus hätte beantragen können .
 
Zuletzt bearbeitet:

Silan

Aktives Mitglied
Mein Weg war, das gegen mich selber gerichtete Unrecht hinter mich zu bringen:
Damit lebe ich heute besser, als bekäme ich dafür eine Rente, die ich durchaus hätte beantragen können - und wäre berufsunfähig
Das war auch mein Weg. Bis mich die Täter wieder ausfindig gemacht haben. Das hat mich derart zerstört, dass meine gesammte Existenz zerstört war und ich nebenbei auch.
Ich bin dankbar für diese Möglichkeit, die mir das OEG gibt, denn ohne wäre ich heute ein absoluter Sozialfall. So kann ich zumindest übrr meine Zukunft entscheiden, wenn auch seelisch wie körperlich zerstört.
Wenn du das geschafft hast ist das eine gute Sache. Sber bitte sage anderen nicht, dass sie deinen Weg zu gehen haben. Sie haben es versucht und sind gescheitert. Sie haben das Recht, Unterstützung zu bekommen.Dafür gibt es das Gesetz.
 

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