Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

SGB XIV BSA Höhe

logig

Aktives Mitglied
Hast du eine Zuteilung vom VA?
nein. ich bin gesetzlich KV. Wobei ich PT ausschließlich wegen der anerkannten Schädigungsfolgen bekomme. Bei mir hatte das Versorgungsamt gesagt, dass ich den Widerspruch über die KK stellen muss. Sie würden nur tätig, wenn diese es entweder weiterleiten oder wenn sie diesen abgelehnt hätten. Ich würde es nur gerne vermeiden erst in den Widerspruch gehen zu müssen.
 

logig

Aktives Mitglied
Soweit ich Heilbehandlungskosten für die Schädigungsfolgen haben, müssten diese der Krankenkasse erstattet werden. Ein entsprechendes Schreiben vom Amt liegt der Krankenkasse vor.

Eigentlich soll ab Widerspruch das Versorgungsamt zuständig sein. Deshalb hatte ich dort angerufen. Diese haben allerdings gesagt, dass ich den Widerspruch an die Krankenkasse stellen muss. Nur wenn diese ihn nicht weiterleiten und ablehnen kann ich es dort beantragen oder so ähnlich. Die KK hat ihn nicht weitergeleitet.

Bei anderen Heilmitteln hat mir die Krankenkasse gesagt, dass es übers BVG läuft, soweit der Arzt bei BVG ein Kreuz macht. Beim PT Antrag gibt es dafür kein Kreuz. Da der Gesetzgeber außer die Krankenkassenkarte (auf der noch nichtmal hervorgeht, dass jemand anerkannt ist, soweit dieser gesetzlich versichert war) keine Schnittstelle zwischen Krankenkasse und Versorungsamt hat, ist offen ob die Krankenkasse überhaupt die anerkannten Schädigungsfolgen wissen.

Mit dem SGB XIV sollen glaube ich erstmal nur für Neuanträge die Versorgungsämter die anerkannten Schädigungsfolgen übermitteln.
 

Silan

Aktives Mitglied
Soweit ich Heilbehandlungskosten für die Schädigungsfolgen haben, müssten diese der Krankenkasse erstattet werden. Ein entsprechendes Schreiben vom Amt liegt der Krankenkasse vor.
Nein, der Krankenkasse wird jedes Jahr ein fester Betrag für alle Versicherten überwiesen, aus dem die sich dann bedienen. Ich vermute, genau da liegt das Problem. Den Betrag bekommen sie jedes Jahr, ob die für dich zahlen oder nicht. Diese entsprecenden Schreiben vom VA liegen denen zwar vor, aber sind irgendwo eingepflegt so dass sie nur wenn die gezielt danach suchen auch gefunden werden. Ich hab jahrelang mit denen gekämpft, dass ich übeehaupt bei denen Versichert bin. Denn der erste Satz der auftaucht, wenn die im Computer meinen Namen eingeben ist: ''ist seit 2014 nicht mer Mitglied der AOK'' und da machen die schon dicht. Der Satz geht aber weiter und zwar so: ''sondern hat eine Zuteilung der Kostenübername vom VA, welche von der AOK in Vertretung übernommen wird.''
Das haben die gar nicht mehr gelesen und pauschal erstmal abgelehnt...
Erst nachdem ich die Zuteilung schwarz auf weiß in der Tasche hatte, wurde das besser.
Ich habe mit der Zuteilung eine entsprechende Krankenkassenkarte bekommen, die gekennzeichnet ist. Früher war das direkt auf der Karte sichtbar vermerkt, seit ein paar Jahren ist das aber nur noch auf dem Chip drauf. Da wird das beim Arzt direkt so eingelesen, dass entsprechende Kreuze automatisch gemacht werden. Auch die Zuzahlung wird gleich gestrichen.
Mit der offiziellen Zuteilung ist unser Leben in Bezug auf med. Versorgung deutlich leichter geworden.
 

Mürbeteig

Mitglied
Soweit sich das Amt auf die Intervalltherapie beruft, handelt es sich nicht um eine Reha, sondern um eine Heilbehandlung. Eine Heilbehandlung verfolgt das Ziel, dass es deiner Gesundheit besser geht bzw. diese nicht schlechter wird und du mit den Schädigungsfolgen besser umgehen kannst. Was steht in den Berichten? Vielleicht gehen diese auch auf deine Erwerbsfähigkeit ein. Aus meiner Sicht zeigt eine Intervalltherapie bei bestehender Erwerbsunfähigkeit eher, dass eine Reha keine erfolgsaussichten hat.
Würdest du einen Anspruch auf Rente haben, würde ich mich nicht wundern, wenn die Rentenstelle, sogar wegen der Intervalltherapie eine Reha abgelehnt hätte und lieber gleich die Rente zahlen würde. Was allerdings auch von den Diagnosen abhängig sein kann.

Bei BSA muss allerdings auch noch Arbeitsfähigkeit wie ohne die Schädigung hergestellt werden.

Hast du Akteneinsicht. Soweit ich es nicht verwechsel, wurde dir ja besondere berufliche Betroffenheit damals gesehen. Soweit aus den Akten hervorgeht, dass der Ärztliche Dienst dies gesehen hat, könnte damit überlegt werden, ob es hilfreich ist. Dafür sollten allerdings erst die Akten eingesehen werden.
Ich werde nun wohl erst versuchen neuen anwaltlichen Beistand zu bekommen, dann auch Akteneinsicht beantragen und dann mal schauen wie die Lage ist und was ein Anwalt dazu meint. Habe nun auf jeden Fall schonmal gute Informationen und Hinweise, danke danke!
 
Zuletzt bearbeitet:

Mürbeteig

Mitglied
Du kannst die Fahrtkosten für die letzten 4 Jahre zurück fordern. Du musst nur Nachweise erbringen, dass du da warst.
Wegen der Therapiekostenübernahme, da kommen die eigentlich nicht raus, weil auch hier das Sachleistungsprinzp greift und dementsprechend keine Budgetierung oder Kontingentvorgabe gilt. Außerdem hat mir vor Jahren mal ein Sachbearbeiter für Heilkosten beim VA gesagt, dass die Therapie nicht ablehnen dürfen, wenn du einen GDS 60/70 hast. Denn das ist eine behandlungswürdige Sache weil du die nicht hast weil du im T-Shirt ohne Jacke bei 2°C im Schneeregen spazieren gegangen bist sondern weil du vo jemandem schuldlos angegriffen wurdest. Da geht es nicht um Heilerfolge, sondern um dir durch Therapie das Leben noch irgendwie zu erleichtern. Die Können nicht sagen, du hast GDS70 aber benötigst keine Therapie mehr. Das Widersprcht sich. Ein Rechtsanwalt hat mir das mal bestätigt. Ich habe allerdings keine AZ oder andere Quellen dafür. Aber bei mir funktioniert das eigentlich immer, wenn ich darauf aufmerksam mache.
Wenn du bei der AOK Nordwest bist, könnte ich dir eine Ansprechpartnerin nennen, mit der sich deine Sachbearbeiterin mal kurzschließen könnte. Die ist extra vor ein paar Jahren darsuf geschult worden. Ich liebe diese Frau und ruf die immer selbst an, wenn die zicken.
Hey Silan, ja ich bin auch bei der AOK Nordwest, darfst mir gern die Anprechpartnerin nennen.
 

Mürbeteig

Mitglied
Ich habe die Hoffnung und wünsche uns allen, dass durch das neue SGBXIV in Zukunft die Heilbehandlungen nicht mehr mit Widersprüchen oder sogar Klagen durchgesetzt werden müssen.
Hatte in der Vergangenheit auch immer wieder den Eindruck, dass manchen Mitarbeitenden der KK gar nicht klar war, dass ich eine Zuteilung habe.
 

Mürbeteig

Mitglied
Nein, der Krankenkasse wird jedes Jahr ein fester Betrag für alle Versicherten überwiesen, aus dem die sich dann bedienen. Ich vermute, genau da liegt das Problem. Den Betrag bekommen sie jedes Jahr, ob die für dich zahlen oder nicht. Diese entsprecenden Schreiben vom VA liegen denen zwar vor, aber sind irgendwo eingepflegt so dass sie nur wenn die gezielt danach suchen auch gefunden werden. Ich hab jahrelang mit denen gekämpft, dass ich übeehaupt bei denen Versichert bin. Denn der erste Satz der auftaucht, wenn die im Computer meinen Namen eingeben ist: ''ist seit 2014 nicht mer Mitglied der AOK'' und da machen die schon dicht. Der Satz geht aber weiter und zwar so: ''sondern hat eine Zuteilung der Kostenübername vom VA, welche von der AOK in Vertretung übernommen wird.''
Das haben die gar nicht mehr gelesen und pauschal erstmal abgelehnt...
Erst nachdem ich die Zuteilung schwarz auf weiß in der Tasche hatte, wurde das besser.
Ich habe mit der Zuteilung eine entsprechende Krankenkassenkarte bekommen, die gekennzeichnet ist. Früher war das direkt auf der Karte sichtbar vermerkt, seit ein paar Jahren ist das aber nur noch auf dem Chip drauf. Da wird das beim Arzt direkt so eingelesen, dass entsprechende Kreuze automatisch gemacht werden. Auch die Zuzahlung wird gleich gestrichen.
Mit der offiziellen Zuteilung ist unser Leben in Bezug auf med. Versorgung deutlich leichter geworden.
Ja, die Zuteilung ist auf dem Chip vermerkt, leider sind noch nicht alle Kartenlesegeräte up to date...
 

Höhnchen

Mitglied
Man kann auf verschiedenen Wegen aus der Opferrolle rauskommen. Das hat aber absolut und überhaupt nichts mit den Leistungen vom VA zu tun.
Ich für mich bin zB mein Leben lang wieder aufgestanden, auch dann wenn meine Ärzte (und das habe ich schriftlich) gesagt haben ich sein längst arbeitsunfähig.
So habe ich mich noch über Jahrzehnte gequält, bis auch meine körperliche Gesundheit absolut am Boden war. Davon habe ich mich bis heute nicht erholt. Natürlich habe ich auch seit Jahrzehnten Therapie gemacht, war zig mal in der Klinik etc… Ich habe das gemacht was möglich war.

Dann habe ich 2019 den Antrag auf Entschädigung gestellt, viele Jahrzehnte nach den Taten und Jahrzehnte nach dem gar nichts mehr ging.
Nein, ich bin und war nicht im Opfermodus! Denn auch das VA verlangt einem extreme Kämpfe ab. Der Unterschied zu früher ist nur, dass ich heute keine finanziellen Sorgen habe. Ich denke, Niemand geht einfach so zum Amt. Und das Amt gewährt auch niemals ohne Grund, was die jahrelangen Überprüfungen belegen. Solange du es nicht probiert hast, weißt du nicht, ob das Amt dir etwas gewährt hätte. Da du berufstätig bist, wär’s, wenn überhaupt, vermutlich nur auf Grundrente hinausgelaufen.
Ich bitte darum nicht indirekt den Leuten hier mangelnden Aufarbeitungswillen zu unterstellen, und um mehr Einfühlungsvermögen bei den Beiträgen.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
Höhnchen OEG/BVG/SGB XIV Altersrente Gewalt 37
Silan OEG Bescheid nach neuem SGB XIV Gewalt 128
Vermisst SGB 14 , neues Gesetz ab 1. Januar Gewalt 10

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben