Das Merkzeichen VB ist für Versorgungsberechtigt ab einen GdS von 50 von anderen Gesetzten als das Bundesversorgungsgesetz z.B. OEG. Allerdings steht fast nirgends, welche Vorteile es hat. Teilweise habe ich gelesen, dass es bei Personen die seit 1978 (kann mich auch irren) Versorgungsberechtigt sind, umsonst mit ÖVM fahren können bzw. eine Wertmarke hierfür bekommen.
Auf
https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/schwerbehindertenausweis/
steht, dass kostlose oder vergünstigte Beförderung mit ÖVM möglich ist, wenn der Behindertenausweis, grün, orange ist. Ich habe mit dem Bescheid ein Schreiben erhalten, dass ich eine Wertmarke beantragen kann. Wobei es auf die Merkzeichen ankommt, teilweise ist es nur möglich entweder KFZ-Steuer ermäßigung (50%) oder eine Wertmarke (ggf. für € 91,-- ich glaube p.a.) zu bekommen. Bei Merkzeichen H ist volle KfZ-Steuer Befreiung und eine kostlose Wertmarke möglich. Allerdings soll die Wertmarke nur beantragt werden, wenn auch diese auch tatsächlich genutzt wird.
Die Versorgungsämter müssen soweit eine Wertmarke ausgestellt wird, den ÖPV einen bestimmten Betrag zahlen. Widerrum kann auch überlegt werden, wenn ÖVM im Notfall genutzt werden müssen, würde es ohne Wertmarke doch etwas kosten.
Auch auf
Mit einem Schwerbehindertenausweis können Sie unter bestimmten Bedingungen den Öffentlichen Nachverkehr kostenfrei nutzen.
www.einfach-teilhaben.de
das mit dem Merkzeichen VB eine unentgeltliche Beförderung möglich ist.
@ silan hast du einen grün orangen Schwebi?
Soweit ich es richtig verstehe, müsste ich auch das Merkzeichen VB bekommen. Nur bringen scheint es mir nichts.
Soweit ich § 228 SGB XI richtig verstehe, ist die unentgeldliche Beförderung mit dem Merkzeichen VB möglich, wenn die Voraussetzung bereits am 01.10.1979 vorgelegen haben. Wobei ich nicht weiß, ob dies nur für Wehrdienst- und Kriegsbeschädigten zählt. Leider steht dort nicht die einzelnen Merkzeichen. Vielleicht kannst du ja einfach einen Antrag auf eine Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung stellen.
Mir ist allerdings unklar warum, dass Merkzeichen auch danach noch rausgegeben wurde. Oder warst du zu diesem Zeitpunkt bereits anerkannt?
Auf der Seite:
Bekomme ich die Wertmarke? Mit diesem Formular lässt sich herausfinden, ob man Berechtigt ist die Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung (Freifahrt) von schwerbehinderten Menschen bei Bus und Bahn in Anspruch zu nehmen und ob für die Wertmarke einen Kostenbeitrag zu zahlen ist oder diese...
www.oepnv-info.de
gibt es einen Fragebogen, wonach du prüfen kannst ob die Voraussetzungen gegeben sind. Allerdings auch wenn hiernach die Voraussetzungen nicht gegeben sind, kannst du überlegen einen Antrag zu stellen. Wobei du neben der Wertmarke auch das Beiblatt benötigst.
Ich habe jetzt mal verschiedene Merkzeichenkomunikationen abgefragt. Soweit du Leistungen nach dem SGB XIV (hier kann es sein, dass es sich um Hilfe zum Lebensunterhalt handeln müsste, da dies allerdings nicht abgefragt wird, sollte es auch ohne möglich sein) und Merkzeichen G hast, bekämst du die Wertmarke kostenlos ohne SGB XIV, müsstest du € 91,-- zuzahlen. Soweit nur Merkzeichen G und VB vorliegt, scheint es nicht Kostenlos zu sein. Aus meiner Sicht sagt VB allerdings aus, dass auch Leistungen nach dem SGB XIV bezogen werden. Wobei es sich bei der Seite nicht um ÖVP handelt, sondern eine andere Seite, bei der ich nicht weiß, ob dies auch so umgesetzt wird.