Vogoge
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Also das Amt sagte ,sie sind noch mit den anderen Bescheiden beschäftigt . Die werden erst mal bearbeitet. In Bezug auf Zinsen konnte sie nichts sagen .Ob das nicht auch ist, um mit dem Geld länger zu arbeiten? Die Vorraussetzungen für eine Verzinsung liegen wahrscheinlich noch nicht vor. Selbst wenn das Wahlrecht als Antrag gewährtet wird, werden Zinsen erst nach 6 Monaten ab Antragstellung berechnet. Da das Wahlrecht wegen des Amtes nicht ausgeübt werden kann bzw. diese es nicht umstetzten sollte diese Zeit auch verzinst werden. Dann hoffen wir mal, dass sie so überfordert sind, auch keine Nachprüfung oder weiteres mit belastenden Dingen zu machen.
Wahrscheinlich sind Neueinstellung genauso rahr, wie mit den Fallmanager(in). Da scheinen pro Bundesland tw. gerade ein - zwei,, mit tw. noch weiteren Aufgaben, eingestellt wurden zu sein.
Solangsam sollten wenigsten Gegenüberstellung kommen, damit wenigsten noch ein paar Monate Überlegungsfrist sind. Hat mal jemand die Problematik z.B. an den BMA herangetragen?
Ja man hat wirklich den Eindruck ,dass sie hinauszögen.
Na bei der Regierung weiß ich nicht ob das was bringt !!