Das rückwirkend ab 01.01.2024 bezahlt wird, ergibt sich aus dem SGB XIV. Es ist also rechtssicher.
Allerdings kann es sich bei einem Nachzahlungsbetrag, welcher sich über mehr als ein Jahr hinstreckt und soweit der Bescheid noch nicht rechtskräftig (hier weiß ich nicht ob die Rechtskräftigkeit auch erst eintritt, wenn der Grundlagenbescheid rechtskräftig ist und auch über alles nach dem OEG rechtskräftig entschieden wurde, also z.b. auch BSA) ist, auch über mehrere Jahre, um erhebliche Summen handeln.
Allerdings kann es sich bei einem Nachzahlungsbetrag, welcher sich über mehr als ein Jahr hinstreckt und soweit der Bescheid noch nicht rechtskräftig (hier weiß ich nicht ob die Rechtskräftigkeit auch erst eintritt, wenn der Grundlagenbescheid rechtskräftig ist und auch über alles nach dem OEG rechtskräftig entschieden wurde, also z.b. auch BSA) ist, auch über mehrere Jahre, um erhebliche Summen handeln.