@Höhnchen
Ich habe für die neue Berechnung zb keinen Einkünfte bogen bekommen und die Zinsen von einem alten heute im Prinzip recht guten sparvertrag nicht angegeben müssen
Das ist zwar auf den monat gerechnet nur eine mittlere 2 stellige Summe aber wenn ich nun zusätzlich eine Untervermietung machen würde würde der höhere Betrag im neuen recht durchaus getoppt
Im Prinzip müßig über zusätzliche Einkünfte nachzudenken weil beides ja nicht bis Lebensende angelegt ist und es keinen für mein Leistungsvermögen passenden Job gibt
Der sparvertrag läuft irgendwann aus und "Untermieter " auf ewig sprengt auch meine Vorstellungskraft
Aber wer weiß vielleicht werden wir ja alle noch mit ETFs oder Bitcoins reich
Und dann ist das alles eh egal....lach
Es ist vermutlich absurd wenn schon mit dem alten oeg alles so schwierig war zu glauben das es jetzt mit dem "neuen recht " plötzlich keine Fragezeichen mehr gibt
Ich habe nur das Gefühl das wenn ich mich für das etwas mehr im neuen recht entscheide ich mich irgendwann im Nachgang über das Kleingedruckte ärgern könnte
Notiz an mich selbst:
Hilfsmittel abklären
Auch da scheint sich etwas geändert zu haben und die Anträge müssen scheinbar wo anders hin
Ich möchte eine akkurate Liste der Veränderungen im Vergleich
Und nicht jeden Punkt in diesen für mich wirren Texten suchen müssen
Oder noch besser ,einfach mein altes Leben zurück