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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Vogoge

Aktives Mitglied
Nach dem BSG Urteil vom 28.01.2021 BSG Az.: B 8 SO 9/19 R, muss ein Persönliches Budget grundsätzlich unbefristet gewährt werden. Soweit bei dir auf zwei Jahre begrenzt, ist es ratsam die Weiterverlängerungsantrag rechtzeitig (viele Ämter schreiben 6 Wochen vor Ablauf und schaffen es nicht) zu stellen, um nicht ohne Gelder dazustehen.
Bei mir haben sie es immer rechtzeitig hinbekommen oder die Zahlung dann erst mal fortgesetzt.
Lg Vogoge
 

Hamburger

Mitglied
Habe die "Gegenüberstellung " jetzt bekommen
(Ein für mich wie immer verwirrender zahlenkram)

Fein fettgedruckt zusammengefasst im Prinzip die Frage "möchten Sie xyz € im Moment mehr?"
Dann bloss den Zettel unterschreiben und her damit

Frage ist jetzt das eher Kleingedruckte mit dem Verweis das im " neuen recht " wieder alles einkommensabhängigen ist

Also im Prinzip die Frage ob ich Summe Xyz mit zusätzlichen Einkünften toppen kann?
Zb (unter)Vermietung oder Kapitaleinkünfte oder den "superjob" finden der das mit 1 Stunde pro Tag toppt?

Schlauer fühle ich mich grad nicht
Ausser das auf dem Zettel zumindest steht wann meine Frist abläuft
 

Vogoge

Aktives Mitglied
Hallo Hamburger,
ich dachte gerade im neuen Recht ist keine Vermögensanrechnung mehr . Jedenfalls ist das bei mir so .
Auch beider Eingliederungshilfe wird jetzt Einkommen nicht mehr berücksichtigt.
 

Höhnchen

Mitglied
Fein fettgedruckt zusammengefasst im Prinzip die Frage "möchten Sie xyz € im Moment mehr?"

D. h. Im neuen Recht bekommst du mehr Geld?

Frage ist jetzt das eher Kleingedruckte mit dem Verweis das im " neuen recht " wieder alles einkommensabhängigen ist

Heißt das, im neuen Recht werden Einkünfte angerechnet?

Was bedeutet das mit Einkünften toppen? Gib mal bitte ein Beispiel.
 

Hamburger

Mitglied
Da steht

Hinweis: im neurecht ist der bsg zukünftig wieder einkommensabhängig

Und

Zudem folgt eine Kürzung des vergleichseinkommens mit Eintritt ins Rentenalter


What ever that means

Ich bin schlicht und ergreifend ratlos bzgl des Wahlrechts
 

Hamburger

Mitglied
@Höhnchen

Ich habe für die neue Berechnung zb keinen Einkünfte bogen bekommen und die Zinsen von einem alten heute im Prinzip recht guten sparvertrag nicht angegeben müssen

Das ist zwar auf den monat gerechnet nur eine mittlere 2 stellige Summe aber wenn ich nun zusätzlich eine Untervermietung machen würde würde der höhere Betrag im neuen recht durchaus getoppt

Im Prinzip müßig über zusätzliche Einkünfte nachzudenken weil beides ja nicht bis Lebensende angelegt ist und es keinen für mein Leistungsvermögen passenden Job gibt

Der sparvertrag läuft irgendwann aus und "Untermieter " auf ewig sprengt auch meine Vorstellungskraft

Aber wer weiß vielleicht werden wir ja alle noch mit ETFs oder Bitcoins reich
Und dann ist das alles eh egal....lach


Es ist vermutlich absurd wenn schon mit dem alten oeg alles so schwierig war zu glauben das es jetzt mit dem "neuen recht " plötzlich keine Fragezeichen mehr gibt

Ich habe nur das Gefühl das wenn ich mich für das etwas mehr im neuen recht entscheide ich mich irgendwann im Nachgang über das Kleingedruckte ärgern könnte


Notiz an mich selbst:
Hilfsmittel abklären
Auch da scheint sich etwas geändert zu haben und die Anträge müssen scheinbar wo anders hin

Ich möchte eine akkurate Liste der Veränderungen im Vergleich
Und nicht jeden Punkt in diesen für mich wirren Texten suchen müssen


Oder noch besser ,einfach mein altes Leben zurück
 

Hamburger

Mitglied
Für mich ist die Frage, wir hoch diese Kürzung ist. Ich habe bis jetzt 25% Kürzung im Erstbescheid stehen. Andere schreiben von 50%.
Ich habe als Info vom VA Kürzung 50% vom bruttovergleichseinkommen

Würde im Prinzip ja auch der "normalen " rente entsprechen wenn man entsprechend lange das vergleichseinkommen "verdient " hätte
(Von der Option auf zusätzliche steuerbegünstigte Vorsorgemassnahmen und Überstunden und Nebenjobs etc abgesehen )
 

Höhnchen

Mitglied
Ich glaube aber im alten Recht gibt’s tatsächlich diese 75% in der Altersrente. Zudem ist die Frage was ist dann mit dem Besitzstand von 25% Aufschlag.
Das würde ich abklären, weil da gehts in der Rente ja um viel Geld.
 

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