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OEG Bescheid nach neuem SGB XIV

Vogoge

Mitglied
Ob das nicht auch ist, um mit dem Geld länger zu arbeiten? Die Vorraussetzungen für eine Verzinsung liegen wahrscheinlich noch nicht vor. Selbst wenn das Wahlrecht als Antrag gewährtet wird, werden Zinsen erst nach 6 Monaten ab Antragstellung berechnet. Da das Wahlrecht wegen des Amtes nicht ausgeübt werden kann bzw. diese es nicht umstetzten sollte diese Zeit auch verzinst werden. Dann hoffen wir mal, dass sie so überfordert sind, auch keine Nachprüfung oder weiteres mit belastenden Dingen zu machen.

Wahrscheinlich sind Neueinstellung genauso rahr, wie mit den Fallmanager(in). Da scheinen pro Bundesland tw. gerade ein - zwei,, mit tw. noch weiteren Aufgaben, eingestellt wurden zu sein.

Solangsam sollten wenigsten Gegenüberstellung kommen, damit wenigsten noch ein paar Monate Überlegungsfrist sind. Hat mal jemand die Problematik z.B. an den BMA herangetragen?
Also das Amt sagte ,sie sind noch mit den anderen Bescheiden beschäftigt . Die werden erst mal bearbeitet. In Bezug auf Zinsen konnte sie nichts sagen .
Ja man hat wirklich den Eindruck ,dass sie hinauszögen.
Na bei der Regierung weiß ich nicht ob das was bringt !!
 

Vogoge

Mitglied
Danke Vogoge für deine Nachricht.

Hast du vor deiner Wahl gewusst wie viel Geld du entweder im alten oder neuen Recht erhältst?
Dann hättet du zumindest eine Entscheidungsgrundlage. Evtl. kommt dann mit der Neuberechnung deine Nachzahlung für die höheren Entschädigungsleistungen.
Ich glaube die Ämter sind aktuell krass überlastet und überfordert, da sicher nicht genügend neues Personal (wenn überhaupt Neueinstellungen geschahen) eingestellt wurde. Und Schulungen naja…
Ja ich wusste was ich nach neuem und alten Recht erhalte . Bei mir war allein die Grundrente deutlich höher .
 

Vogoge

Mitglied
??? Damit könnte man denen ja Berechnung unterstellen, dass die das alles soweit rauszögern mit den Gegenüberstellungen und so. Und wie wollen die das rechtfertigen mit den Leuten, welche schon seit Januar ins neue Recht überführt wurden, weil sie nur Grundrente bezogen? Denn teilweise ist die Grundrente ja weit mehr als 100% gestiegen... Außerdem hieß es ganz klar, dass eine neuorientierung rückwirkend sein soll... Legst du gagegen Widerspruch ein?
Na da hoffe ich dass die schon ihre neue Grundrente erhalten !!
 

Mürbeteig

Mitglied
Also ich habe wegen des Wahlrechts eine Sozialarbeiterin beim VA anrufen lassen. Da wurde eindeutig gesagt, dass die höherer Grundrente rückwirkend ab 01.01.2024 gezahlt werden würde. So habe ich das auch immer verstanden. Handelt sich hierbei aber eben nur um eine telefonische Auskunft.
 

Höhnchen

Mitglied
Na das passiert schon. Eine Freundin von mir ist im September ins neue Recht gewechselt, nachdem ihr BSA feststand. Sie hat dann mit der BSA Nachzahlung auch gleich die Nachzahlung für die höhere Grundrente rückwirkend erhalten.
 

Tulpe88

Mitglied
Ich sehe das doch richtig? Wenn man im Besitzstand bleiben will, dann muss man nichts weiter unternehmen?
Habe jetzt auch meinen Schwerbehindertenausweis unbefristet bekommen.

@logig du hast recht, die berufliche Betroffenheit zählt nicht mit zum GDB.

Nachprüfungen sind bei mir ja nicht mehr vorgesehen, jetzt hoffe ich, dass ich nie wieder was von denen höre.
 

Höhnchen

Mitglied
Evtl wirst du irgendwann angeschrieben, und sollst deine Entscheidung bekanntgeben. Ansich würde ich auch sagen, dass jemand der sich nicht äußert, im alten Recht bleibt, da ein Wechsel ja etwas aktives wäre. Ich würde es aber auf jeden Fall schriftlich machen, wenn so ein Schreiben kommt, damit ich es schriftlich mitgeteilt und damit offiziell gemacht habe.
 

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