Höhnchen
Mitglied
Hi Logig,
Nein, der Schwebi kann auch unbefristet gültig sein, meiner ist das. Ich habe ihn nach der ersten Neuüberprüfung, die nur pro Forma so war (ich habe es so verstanden, dass er nicht gleich beim ersten Mal als dauerhaft ausgestellt werden kann) gleich als unbefristet gültig bekommen. Es ist keine Neuüberprüfung mehr vorgesehen.
Ich hatte jetzt mal Kontakt zu meiner Anwältin, die meinte, da weder auf meinem OEG Anerkennungsbescheid, noch auf dem BSA Bescheid etwas von Nachprüfung steht, sei diese bei mir auch nicht vorgesehen. Ob das stimmt? Steht oder stand dort bei euch etwas von Nachprüfung? Und seid ihr dann noch mal geprüft worden?
Nein, der Schwebi kann auch unbefristet gültig sein, meiner ist das. Ich habe ihn nach der ersten Neuüberprüfung, die nur pro Forma so war (ich habe es so verstanden, dass er nicht gleich beim ersten Mal als dauerhaft ausgestellt werden kann) gleich als unbefristet gültig bekommen. Es ist keine Neuüberprüfung mehr vorgesehen.
Ich hatte jetzt mal Kontakt zu meiner Anwältin, die meinte, da weder auf meinem OEG Anerkennungsbescheid, noch auf dem BSA Bescheid etwas von Nachprüfung steht, sei diese bei mir auch nicht vorgesehen. Ob das stimmt? Steht oder stand dort bei euch etwas von Nachprüfung? Und seid ihr dann noch mal geprüft worden?
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