Ich weiß nicht, ob ich meiner Frau das Haus lasse (also zur Miete), was sie im Moment zumindest nicht zahlen kann oder ob sie dann in eine Wohnung müsste.
Käme darauf an, was du als "Miete" würdest haben wollen.....
Im umgekehrten Fall würde das Haus übrigens rechnerisch wie zusätzliches Einkommen behandelt werden (hatte mir meine Anwältin erklärt. Begründung: Ich könnte theoretisch das Haus vermieten, selbst in ein kleines Apartment ziehen und die Miete für das Haus wäre Einkommen).
[ich habe keine Rechnungsgrundlage, weil ich nicht genau weiß, was ich an Unterhalt für Frau und Kind zahlen müsste).
...lass dich beraten! Kindesunterhalt könntest du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen. Selbstbehalt dürfte bei ca. 1300 Euro liegen....die aktuellen Zahlen habe ich nicht parat.
[Alternativ habe ich auch überlegt, das Haus zu verkaufen
....möglicherweise aktuell kein ganz so günstiger Zeitpunkt (je nach Region). Im übrigen könnte das Jahre dauern, wenn sie nicht freiwillig ausziehen würde. Scheidungsverfahren können sich eeeewig hinziehen....ich weiß, wovon ich rede.
[und meiner Frau die Hälfte des Gewinns zu geben (hier wird viel Gewinn entstehen, da das Haus deutlich mehr wert ist, als die restschuld).
Irgendwo hattest du auch noch was von Anspruch auf Zugewinnausgleich geschrieben....ich weiß nicht mehr wo.
Je nachdem, wie sich der Wert der Immobilie entwickelt hat, kann der Anspruch ganz unterschiedlich ausfallen. Ich weiß von einem Fall, in der ein Ehepartner vor der Ehe eine Eigentumswohnung angeschaft hatte, der andere nicht nennenswert investiert hatte und alleine aufgrund der Wertsteigerung der Immobilie und aufgrund der Zugewinngemeinschaft meine Bekannte ihm eine hohe Summe hätte auszahlen müssen.
Was du über "Gewinn" im Zusammenhang mit "Reistshuld" schreibst, halte ich sachlich für...hm....schlichtweg falsch. Ist aber zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht auch egal....
Theoretisch wäre es übrigens auch denkbar sich erstmal zu trennen.....nicht zwingend muss nach dem Trennungsjahr die Scheidung eingereicht werden.
Ich hoffe, ich habe dich jetzt nicht zu sehr zugetextet.