Das Amt bezahlt dann seine Wohnung. Das sind nur 1,5 Zimmer und relativ günstig. Er spart sich dann eine Miete. Er brauchte auch unbedingt eine Wohnung. Bei seinen Eltern auf dem Sofa „leben“ zählt ja wohl nicht. Außerdem kann er dort nicht arbeiten. Er braucht einen Ort zum arbeiten.
Mrs. Mausi, dazu muss die Wohnung angemessen sein, da müsste er sich erst mal erkundigen wie es in Eurer Stadt damit aussieht.
Nun, dann kann er sich mal darauf einstellen dass es anstrengend wird die Formulare auszufüllen. Übrigens muss er bei Beantragung mindestens 3 oftmals auch 6 und mehr Kontoauszüge nachweisen. Aus denen dürfte dann hervorgehen dass für zwei Wohnungen Miete bezahlt wird. Das würde vermutlich nicht nur Rückfragen ergeben. Mensch Leute, warum macht Ihr Euch nicht kundig über alle diese Dinge???
Genau auch bei Bürgergeld muss im Vorfeld schon ganz viel geregelt werden damit nachher nicht Fragen auftreten, die das alles schwierig machen. Er ist aber wohl über 25??? Ansonsten würde nämlich geprüft werden ob die Eltern nicht zur Kasse zu bitten sind. Bürgergeld kann nicht rückwirkend beantragt werden sondern frühestens!!!! zum Tag der Antragstellung.
Auch würde ich persönlich davon ausgehen dass das Jobcenter bemüht sein wird Deinem Partner neben der Selbständigkeit noch einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu servieren. Eine Selbständigkeit, die sich nicht trägt wird von dort in den wenigsten Fällen unterstützt.
Gruß von Grisu